Telekom spionierte auch Journalisten aus
Zugegeben wird nur, was nachgewiesen werden kann. Das ist offenbar die Taktik der Deutschen Telekom im Bespitzelungsskandal. Erst nach und nach kommen die Fakten ans Licht. Eine Entschuldigung per Telefon soll das dann wett machen. Mitte November wurde bekannt, dass insgesamt mehr als 55 Menschen wie Aufsichtsräte, Gewerkschafter, Betriebsräte illegal ausspioniert wurden, darunter sieben Journalisten.
„Diese Bespitzelungen und die dadurch ausgelöste Verunsicherung sind absolut unerträglich“, so Malte Hinz, Vorsitzender der dju in ver.di. Von wesentlich mehr Kollegen als bislang zugegeben wurden Daten geprüft, gesammelt, gespeichert. Die Aktion erstreckt sich nach Meldungen von Handelsblatt und Stern auch auf die von der ganzen Familie genutzten Privatanschlüsse von Journalisten und auf Mobiltelefone aus ganz anderen Netzen.
„Diese Aktion ist mit dem besonderen Schutz der Presse, mit dem Informanten- und Quellenschutz so wenig vereinbar wie mit dem Schutz der persönlichen Bereiche der Betroffenen und ihrer Familien, ebenso wenig wie die Bespitzelung von Betriebsräten und anderen Gewerkschaftsmitgliedern mit dem Schutz der Betriebsverfassung und dem Grundgesetz“, heißt es in einer Presseerklärung. „Es gibt für das Vorgehen des Vorstands und der Sicherheitsabteilung der Telekom und der von ihnen beauftragten Firmen keine Entschuldigung und keine hinreichende Erklärung. Es ist ungesetzlich, unzulässig – und darüber hinaus sinn- und erfolglos. Kritische Berichterstattung über die Telekom und ihre Pläne konnte nicht verhindert werden – und das ist auch gut so. Denn das ist die ureigenste Aufgabe eines dem öffentlichen Interesse verpflichteten Wirtschaftsjournalismus“, erklärte Malte Hinz. „Die dju in ver.di fordert erneut mit Nachdruck die Rücknahme der Datenvorratsspeicherung und eine Sicherstellung, die jeden Missbrauch der seit Januar erhobenen Daten ausschließt. Sie fordert gesetzliche Garantien für den Quellen- und Informantenschutz der Presse und die Achtung der Berufs- und der Privatsphäre von Journalistinnen und Journalisten.“