Erfahrungsbericht aus Österreich: Vor dem Gesetz sind alle gleich oder auch nicht
1995 publizierte ich in Wien eine kurze Rezension unter dem Titel „Freiheitliches Jahrbuch 1995 mit (Neo)Nazi-Tönen“, in der ich Dr. Werner Pfeifenberger, einem in Münster (NRW) Politikwissenschaften lehrenden Österreicher vorwarf, die „alte Nazi-Mär von der jüdischen Weltverschwörung langatmig aufzuwärmen“. Pfeifenberger, der u.a. in seinem Artikel von einer jüdischen Kriegsbedrohung Deutschlands 1933 geschrieben hatte, verklagte mich. 1998 wurde ich vom Oberlandesgericht (OLG) Wien freigesprochen.
1995 fand die Staatsanwaltschaft am Artikel Pfeifenbergers nichts zu beanstanden, erst im Februar 2000 erhob sie Anklage (NS-Verbotsgesetz). Er hätte sich im Juni vor einem Gericht verantworten müssen, doch Dr. Pfeifenberger beging im Mai 2000 Selbstmord.
Anlass für eine „christlich-konservative Persönlichkeit“, einen Artikel in „Zur Zeit“ (2.6.00) zu publizieren, in dem der „jüdische Journalist Karl Pfeifer“ beschuldigt wurde, 1995 eine Rezension geschrieben zu haben, die dann dazu führte, dass der eher aus „katholischem Umfeld“ kommende Pfeifenberger fünf Jahre später Selbstmord verübte: „Damit hatte Karl Pfeifer eine Menschenhatz eröffnet, die in der Folge bis zum Tod des Gehetzten gehen sollte.“ Ich klagte deswegen und gewann in der ersten Instanz.
Die beklagte Partei legte mit Erfolg Widerspruch ein. Am 15. Oktober 2001 verkündete Senatsvorsitzende am OLG Dr. Doris Trieb, der besagte Artikel sei zulässig, denn er lässt „bloß auf die Zuweisung einer moralischen Verantwortlichkeit schließen.“
Für das, was Pfeifenberger geschah, ist es laut Urteil zulässig, nicht ihn, sondern mich verantwortlich zu machen, denn – so die Logik des Gerichts – hätte der „jüdische Journalist“ seinen Artikel nicht veröffentlicht, dann wäre alles in Ordnung.
Ganz anders urteilte Doris Trieb in einem Prozess, den Jörg Haider gegen „Falter“ anstrengte. Diese Wiener Wochenzeitung hatte einen Bericht über einen Prozess, den Haider gegen „News“ führte, veröffentlicht. In diesem Bericht wurde auch eine Karikatur aus „News“ übernommen, in der Jörg Haiders Kopf mit kleinen Hörnern abgebildet wurde. Doris Trieb schützte Haiders guten Ruf und begründete, eine „Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit erscheint bei massiv ehrenrührigen Angriffen unabdingbar geboten“.
Kleine Hörner aufzusetzen, ist massiv ehrenrührig. Einem seit sieben Jahren pensionierten „jüdischen Journalisten“ aber „eine moralische Verantwortlichkeit“ für den Tod eines Menschen zu unterstellen, das ist laut Dr. Doris Trieb statthaft.