Sechste Runde der MTV-Verhandlungen für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften
Der VDZ will Beiträge der Redakteurinnen und Redakteure kosenlos in Online-Diensten nutzen und will die Lohnfortzahlung bei Krankheit verschlechtern.
Auch die sechste Runde der Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag für die Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften ist ohne Ergebnis geblieben. Die IG Medien und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) trennten sich am 3. Dezember 96 nach fünfstündigen Verhandlungen ohne die Vereinbarung eines neuen Termins.Hauptstreitpunkt war die künftige Regelung der Urhebervergütungen bei der Nutzung von redaktionellen Texten und Fotos der Redakteurinnen und Redakteure von Zeitschriften in elektronischer Form, insbesondere in Online-Diensten und im Internet. Die Verleger verlangen im Widerspruch zu den derzeit geltenden Regelungen die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung. Dies lehnt die IG Medien ab.
Ein von IG Medien und DJV gemeinsam eingebrachter Kompromißvorschlag, den vor zwei Jahren gekündigten Manteltarifvertrag aus Gründen der Tarifsicherheit für die angestellten Redakteurinnen und Redakteure unter Ausschluß der Urheberproblematik unverändert wieder in Kraft zu setzen, lehnte der VDZ ab. Die Verlegerseite verlangte stattdessen verbindliche Zusagen der Gewerkschaften für Verschlechterungen beim Kündigungsschutz, bei der Jahresleistung und beim Urlaubsgeld.
Die Gewerkschaften hatten zuvor ihre Bereitschaft erklärt, auf die tarifliche Durchsetzung ihrer Forderungen zu Teilzeitmöglichkeiten, Weiterbildung und Frauengleichstellung zu verzichten. IG Medien und DJV boten stattdessen an, Regelungen unterhalb der tarifvertraglichen Ebene abzu-schließen. Diesen Vorschlag, den der VDZ noch vor einem halben Jahr selbst gemacht hatte, lehnten die Verleger nun ab.
Als weitere Forderung, die das ohnehin angespannte Klima zwischen den Tarifvertragsparteien noch weiter verschärfen wird, kündigte der VDZ an, auch die Frage der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in die Verhandlungen einzubringen. Die Kürzung der Lohnfortzahlung entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten gehöre „selbstverständlich mit in das Paket“, erklärte der VDZ.