„Alfred“ sah rot

Vom Rausschmiss eines Redakteurs und dem Goldenen Maulkorb

Ihren Alt-Verleger Alfred Neven DuMont (79), der demnächst bei der Frankfurter Rundschau (FR) das Sagen hat, nennen die Kolleginnen und Kollegen des Kölner Stadt-Anzeigers gerne schon mal beim Vornamen – allerdings nur dann, wenn „der Alfred“ nicht in der Nähe ist.

Vor ziemlich genau zehn Jahren soll es „Alfred“, der Widerspruch im allgemeinen nur ungern hört, bei der Morgenlektüre der Frankfurter Rundschau einmal für kurze Zeit die Sprache verschlagen haben. Das links-liberale Blatt hatte in seiner Ausgabe vom 8. August 1996 ausführlich über den Rauswurf eines langjährigen Redakteurs des „Kölner Stadt-Anzeigers“ berichtet. Dessen Vergehen: Er hatte am 24. Juli für den Reiseteil den Beitrag eines freien Journalisten über die Verquickung zwischen Reisebuchverlagen und Reiseunternehmen ins Blatt genommen. Ein Beitrag, der zuvor bereits von anderen Tageszeitungen und diversen Rundfunksendern veröffentlicht worden war. Stein des Anstoßes: Im Artikel erwähnt war auch die Beteiligung des Verlages DuMont Schauberg als Herausgeber der bekannten DuMont-Reiseführer an einem Münchener Veranstalter für Studienreisen.
Dem seit 25 Jahren für den Stadtanzeiger tätigen Redakteur Hartmut Schergel nutzte es nichts, dass er in der Redaktionskonferenz auf die Nennung des Namens DuMont hingewiesen hatte und der Artikel vom Chefredakteur abgenommen worden war. „Alfred“ war offenbar über den Vorgang so erregt, dass er rot sah, seinen Urlaub unterbrach und Köln erst wieder verließ, als dem Reiseredakteur am 6. August die fristlose Kündigung übergeben worden war.
Der FR-Artikel ließ „Alfred“ zwei Tage später wohl erneut rot sehen. Wurde in ihm doch das Image des liberalen Verlegers heftig in Frage gestellt. Offenkundig voller Wut ließ er umgehend den Vertrag über einen Auslandskorrespondenten-Pool mit der FR kündigen. Erst nachdem die FR am 5. September 1996 einen als „Gegendarstellung“ betitelten Meinungsbeitrag des Kölner Verlagshauses veröffentlichte, ließ „Alfred“ die Kündigung des Vertrags mit der FR zurückziehen. „Einen Kniefall der Rundschau“ nannte dies die Zeitschrift «M» der seinerzeitigen IG Medien. Von „Sabotage“ und dem Versuch eines Verlegers, „mit allen Mitteln unabhängigen Journalismus zu behindern“, schrieb der Medienexperte Horst Röper in der Zeit.
Die dju würdigte das Verhalten des Patriarchen von Köln auf ihre Weise und verlieh ihm Ende November 1996 in Abwesenheit den „Goldenen Maulkorb“. Er habe „weit über die Grenzen Kölns hinaus gezeigt, dass er als Verleger und Herausgeber bereit ist, faktengetreue Berichterstattung ureigenen wirtschaftlichen Interessen zu opfern“.
Die Kündigung von Hartmut Schergel wurde einige Monate später vom Arbeitsgericht Köln verworfen. Er musste weiterbeschäftigt werden, da keine Gründe für eine Kündigung vorgelegen hatten. Die 15. Kammer des Kölner Arbeitsgerichts war der Argumentation des Hauses DuMont nicht gefolgt, dass der Redakteur ein „publizistisches Sicherheitsrisiko“ sei, das unverzüglich entfernt werden müsse. Die Vorsitzende Richterin stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest, er habe sich weder tendenzwidrig noch geschäftsschädigend verhalten. Für „Alfred“ war damit wohl der Punkt erreicht, wo jedes weitere Vorgehen dem Ansehen der Zeitung, des Hauses DuMont und seinem eigenen als Ehrenbürger Kölns weiteren Schaden zugefügt hätte. Schließlich hatten allein Dutzende von Journalisten die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht verfolgt.
Hartmut Schergel arbeitete anschließend noch bis 2005 als Redakteur beim Kölner Stadt-Anzeiger und ist seitdem in der passiven Phase seiner Altersteilzeit.

 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Drei Fragen: Altersversorgung von Filmschaffenden

Für alle Beschäftigten vor und hinter der Kamera soll ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung gelten. Dafür hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit der Produktionsallianz und der Schauspielgewerkschaft BFFS die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.
mehr »

Weniger Frauen in Führungspositionen

Der Frauenmachtanteil in den deutschen Leitmedien ist laut Pro Quote Medien erneut gesunken. Das zeigt eine neue Leitmedienzählung. Der gewichtete Frauenmachtquotient liegt aktuell bei  37,3 Prozent – ein weiterer Rückgang um 0,2 Prozentpunkte gegenüber Januar 2026.
mehr »

Nachschlagewerk gegen Einschüchterungsklagen

Die No SLAPP Anlaufstelle hat ihr aktuelles Handbuch veröffentlicht: Hier lesen Sie jede Woche ein neues Kapitel daraus. Das Handbuch bündelt das Wissen aus zwei Jahren Beratungspraxis sowie die Expertise des rechtlichen Beirats und weiterer Kooperationspartner*innen. Es ist ein zentrales Referenzwerk für alle, die sich gegen strategische Klagen informieren, zur Wehr setzen und darüber berichten möchten.
mehr »