Bespitzelung light mit neuem Gesetz

Hamburg. Der Verfassungsschutz darf die Wohnungen von Journalisten, Anwälten, Ärzten und Pastoren in Hamburg nicht abhören, sofern sie nicht konkret einer Straftat verdächtigt werden. Darauf einigte sich die bürgerliche Regierungskoalition aus CDU, FDP und Schill-Partei Anfang diesen Jahres.

In der Hansestadt wurde ein neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen. Zuvor hatte die Schill-Partei mit einem Gesetzentwurf für einen Großen Lauschangriff für Furore gesorgt, der weit über den sogenannten „Otto-Katalog“ von Bundesinnenminister Otto Schily hinausging.

„Wir lehnen auch das neue Gesetz ab“, erklärte Fritz Gleiß von der dju Hamburg. Zwar seien Berufsgeheimnisträger von der Bespitzelung in ihrer Privatwohnung verschont geblieben, doch das neue Gesetz ermöglicht nach wie vor das Belauschen unverdächtiger Personen. Außerdem gilt das Abhören von Telefonaten auf dem Privathandy oder die Observation per Richtmikrofon nicht als Eingriff in die Privatsphäre.

h.s.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

BVerfG stärkt Rundfunkfreiheit

Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2022 bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland in Freiburg verstieß gegen die Pressefreiheit und war verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit kippt das höchste Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.
mehr »

Faktenbasiert, aufklärend, machtkritisch

Der Journalist Georg Restle ist seit 2012 Leiter und Moderator des Politmagazins Monitor in der ARD. Der studierte Jurist tritt für einen „werteorientierten Journalismus“ ein. Mit M sprach er über Fakenews, Fehlerkultur und journalistische Resilienz.
mehr »

Aktivrente: Keine Option für Freie

Ein Bestandteil des derzeit kontrovers diskutierten “Rentenpakts” ist die sogenannte Aktivrente. Wer trotz Ruhestand weiter erwerbstätig ist, bekommt einen Steuerbonus. Doch das geplante Gesetz enthält eine Schieflage: Freie Journalisten oder Autorinnen sind wie andere Selbstständige von der Regelung ausgenommen.
mehr »