Hamburg. Der Verfassungsschutz darf die Wohnungen von Journalisten, Anwälten, Ärzten und Pastoren in Hamburg nicht abhören, sofern sie nicht konkret einer Straftat verdächtigt werden. Darauf einigte sich die bürgerliche Regierungskoalition aus CDU, FDP und Schill-Partei Anfang diesen Jahres.
In der Hansestadt wurde ein neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen. Zuvor hatte die Schill-Partei mit einem Gesetzentwurf für einen Großen Lauschangriff für Furore gesorgt, der weit über den sogenannten „Otto-Katalog“ von Bundesinnenminister Otto Schily hinausging.
„Wir lehnen auch das neue Gesetz ab“, erklärte Fritz Gleiß von der dju Hamburg. Zwar seien Berufsgeheimnisträger von der Bespitzelung in ihrer Privatwohnung verschont geblieben, doch das neue Gesetz ermöglicht nach wie vor das Belauschen unverdächtiger Personen. Außerdem gilt das Abhören von Telefonaten auf dem Privathandy oder die Observation per Richtmikrofon nicht als Eingriff in die Privatsphäre.
h.s.