Bespitzelung light mit neuem Gesetz

Hamburg. Der Verfassungsschutz darf die Wohnungen von Journalisten, Anwälten, Ärzten und Pastoren in Hamburg nicht abhören, sofern sie nicht konkret einer Straftat verdächtigt werden. Darauf einigte sich die bürgerliche Regierungskoalition aus CDU, FDP und Schill-Partei Anfang diesen Jahres.

In der Hansestadt wurde ein neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen. Zuvor hatte die Schill-Partei mit einem Gesetzentwurf für einen Großen Lauschangriff für Furore gesorgt, der weit über den sogenannten „Otto-Katalog“ von Bundesinnenminister Otto Schily hinausging.

„Wir lehnen auch das neue Gesetz ab“, erklärte Fritz Gleiß von der dju Hamburg. Zwar seien Berufsgeheimnisträger von der Bespitzelung in ihrer Privatwohnung verschont geblieben, doch das neue Gesetz ermöglicht nach wie vor das Belauschen unverdächtiger Personen. Außerdem gilt das Abhören von Telefonaten auf dem Privathandy oder die Observation per Richtmikrofon nicht als Eingriff in die Privatsphäre.

h.s.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Polizeibefugnisse gegen Pressefreiheit

Das  Bundeskabinett befasst sich heute mit mit Gesetzentwürfen, die den deutschen Sicherheitsbehörden weitreichende digitale Ermittlungsbefugnisse einräumen sollen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit.
mehr »

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »