Bespitzelung light mit neuem Gesetz

Hamburg. Der Verfassungsschutz darf die Wohnungen von Journalisten, Anwälten, Ärzten und Pastoren in Hamburg nicht abhören, sofern sie nicht konkret einer Straftat verdächtigt werden. Darauf einigte sich die bürgerliche Regierungskoalition aus CDU, FDP und Schill-Partei Anfang diesen Jahres.

In der Hansestadt wurde ein neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen. Zuvor hatte die Schill-Partei mit einem Gesetzentwurf für einen Großen Lauschangriff für Furore gesorgt, der weit über den sogenannten „Otto-Katalog“ von Bundesinnenminister Otto Schily hinausging.

„Wir lehnen auch das neue Gesetz ab“, erklärte Fritz Gleiß von der dju Hamburg. Zwar seien Berufsgeheimnisträger von der Bespitzelung in ihrer Privatwohnung verschont geblieben, doch das neue Gesetz ermöglicht nach wie vor das Belauschen unverdächtiger Personen. Außerdem gilt das Abhören von Telefonaten auf dem Privathandy oder die Observation per Richtmikrofon nicht als Eingriff in die Privatsphäre.

h.s.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Medizinische Hilfe wird verweigert

Willkürlich inhaftiert zu sein ist das eine, in der Haft krank zu sein und die dringend erforderliche medizinische Versorgung nicht zu erhalten ist das andere. Genau das müssen gerade mehrere Journalist*innen in Aserbaidschan erleiden.
mehr »

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

"Volle Portion für alle“ – mit großem Engagement wollen die Mitarbeitenden der tariflosen Tochtergesellschaften von Ostsee-Zeitung (Rostock) und Lübecker Nachrichten der Zweiklassen-Gesellschaft ein Ende bereiten. Die Redakteur*innen der Lübecker Nachrichten Media GmbH sind daher nun für zwei Tage in einen Warnstreik getreten.
mehr »

Duell, Triell, Bagatell

Medien beeinflussen die Wahlentscheidungen der Bürger*innen zwar nur gering, aber wenige Prozente können das politische Spektrum in Deutschland verschieben. Grund genug, die Wahlkampfberichterstattung aus demokratischer Sicht genauer unter die Lupe zu nehmen – ihre Knackpunkte und ihre Perspektiven.
mehr »

Immer Ärger mit der Obrigkeit

In seinem aktuellen Buch „Meinungsfreiheit“ analysierte Ronen Steinke deren aktuellen Zustand. Der promovierte Jurist und leitende Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung spricht mit M über seine Schlussfolgerungen.
mehr »