Praxisgerechtes Modell

Tarifsekretär Matthias von Fintel über Mindeststandards im Privatradio

«M»: Mit Stolz verkünden ver.di und Tarifverband Privater Rundfunk (TPR), dass sie für dieses Jahr eine Gehaltserhöhung von 2,2 Prozent vereinbart haben.Ist das nicht Augenauswischerei angesichts der Tatsache, dass das nur für eine Minderheit von einem halben Dutzend Privatsendern (in Deutschland gibt es mindestens 185!) in wenigen (drei) Bundesländern, gilt?

Matthias von Fintel: Nein, ist es nicht, denn direkt und indirekt sind viele andere Sender von diesem Tarifabschluss betroffen. So werden zum Beispiel Mitarbeiter von n-tv direkt über einen Haustarifvertrag von dem Abschluss profitieren. Auch in anderen Sendern wird der Abschluss, wenn auch mittelbar zu Tariferhöhungen bei den Beschäftigten führen.

«M»: Einige Sender haben den TPR unlängst verlassen. Ihnen „droht“ ver.di nun mit Haustarifverhandlungen und Gehaltsabschlüssen in gleicher Höhe. Wie realistisch ist, das durchzusetzen?

Matthias von Fintel: Drohung ist in diesem Zusammenhang das falsche Wort. Die Beschäftigten der drei Sender, die noch kurz vor Jahresende aus dem TPR ausgetreten sind, haben ganz selbstverständlich Anspruch auf eine branchengerechte Gehaltserhöhung. Das heißt, auch in diesen Sendern werden jetzt von den Beschäftigten in Zusammenarbeit mit ver.di Tarifverhandlungen vorbereitet. Deren Tarifforderungen sehen in aller Regel vor, dass diese jetzt beschlossenen Tarifveränderungen umgesetzt werden und damit kein Abkoppeln der ausgetretenen Sender von der Branchenentwicklung erfolgt.

«M»: Sind Flächentarifverträge, etwa der „vorbildliche Mantelltarif“ für die TPR-Minderheit, im sehr heterogenen deutschen Privatradio überhaupt sinnvoll und was haben denn die Beschäftigten und was haben die Sender von Flächentarifverträgen?

Matthias von Fintel: Das TPR-Tarifwerk ist tatsächlich fortschrittlich, auch wenn es schon über zehn Jahre alt ist. So sehr hat sich die Radiolandschaft in der Zwischenzeit gar nicht verändert. Sicher, es gibt heute andere Unternehmens- und vor allem Gesellschafterstrukturen – die ganze Kirch-Pleite ist allen ein Begriff. Aber das Tarifwerk hatte schon seinerzeit, und das ist immer noch aktuell, eine sinnvolle Unterscheidung zwischen Sendern nach Verbreitungsgebiet vorgenommen. Darüber hinaus sieht der Tarifvertrag ein sehr praxisgerechtes Modell der Eingruppierung und Vergütungsstufen vor. Das ist offenbar so sachgerecht, dass es zum Beispiel im Rahmen von Haustarifverhandlungen bei dem Fernsehsender RTL ohne wesentliche Änderungen übernommen wurde.

Und Flächentarifverträge sind gerade in der privaten Medienbranche äußerst sinnvoll. Denn häufig sind die Werbemärkte viel weniger regional, als das vielleicht von manchem gesehen wird. Sender, die nicht im Tarifverband organisiert sind, verschaffen sich eventuell Wettbewerbsvorteile, indem sie Mitarbeiter zu schlechteren Bedingungen beschäftigen. Aber das ist sehr kurz gedacht und auf Dauer wird sich das auf die Qualität auswirken und die Marktchancen entsprechend negativ beeinflussen. Übrigens das seit Jahren gepflegte geflügelte Wort: Privatsender würden viel schneller, moderner und flexibler arbeiten können, was wiederum Beschäftigte von den Öffentlich-Rechtlichen zu den Privaten treibe, gilt längst nicht mehr. Zu beobachten ist eine eher gegenläufige Tendenz: Beschäftigte sind von den ungeregelten und lebensfremden Bedingungen in manchen Privatsendern derart gefrustet, dass es sie zu den Öffentlich-Rechtlichen zieht. Und gute Leute sind dort natürlich auch willkommen. Außerdem werden erfolgreiche Radiomacher gerade in sehr wettbewerbsintensiven Gebieten von den Privatsendern gegenseitig ab- bzw. weggekauft. In solchen Fällen können Tarifverträge auch im Interesse der privaten Senderbetreiber durchaus heilsame Wirkungen haben.

«M»: Dennoch gibt es doch große Unterschiede zwischen lokalen, regionalen, nationalen Sendern bzw. Senderketten und kleinen Spartensendern mit geringen Werbeeinnahmen?

Matthias von Fintel: Die Differenzierung von verschiedenen Sendergrößen hat durchaus in diesen Tarifvertrag Einzug gefunden, das eben macht seine Modernität aus. Vor allem aber muss sich auch jeder lokale Sender gegenüber jenen, die ein größeres Verbreitungsgebiet haben, durch Qualität und Professionalität behaupten im Musik- wie im redaktionellen Bereich. Letztlich gilt: Überall arbeiten Mitarbeiter engagiert und haben ein Anrecht auf ordentliche Entlohnung, geregelte Arbeitszeit und Urlaub. Warum sollen die entsprechenden Basiswerte nicht einheitlich sein? Ein Tarifvertrag setzt auch nur Mindeststandards, verhindert sozusagen Lohn- und Sozialdumping – die reicheren Sender dürfen und sollen den „Tarif-Mittelwert“ ruhig überschreiten. Außerdem schreiten Konzentrationsprozesse voran wie jüngst die RTL-AVE-Übernahme zeigt, und es ist nicht einzusehen, dass ein Anteilseigner die Leute in 20 seiner Sender extrem unterschiedlich bezahlt.

«M»: Welche Rolle könnten etwa die 15 deutschen Landesmedienanstalten als regionale Lizenzgeber und Aufsichtsbehörden für Privatradio bei der tariflich-sozialen „Befriedung“ der Privatfunkszene spielen?

Matthias von Fintel: Eine wichtige Aufgabe der Landesmedienanstalten wird in Zukunft darin liegen, die Qualität der Sender auf einen kritischen Prüfstand zu stellen. Die derzeitige Tendenz, am Inhalt sowohl bei den Wort- als auch bei den Musikbeiträgen zu sparen, führt zu einer Verflachung der Programme. Die unterschiedlichen Hörerinteressen werden kaum noch befriedigt. Das ist das Gegenteil von dem, was mit einem zweiten, dem privaten Segment, in der Rundfunklandschaft erreicht werden sollte. Mit dem dualen System ging es ja gerade um einen Strauß verschiedenster Programmangebote für den Medienkonsumenten. Derzeit hat man jedoch den Eindruck, viele Programme der privaten Radiosender in Ballungsräumen sind fast austauschbar. Die Landesmedienanstalten können außerdem über die Lizenzvergabe von den jeweiligen Privatradioveranstaltern die Einhaltung tariflicher Mindeststandards einfordern – ähnlich wie es bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Fall ist. Der TPR-Tarifvertrag wird dann die Richtschnur bei der Kontrolle durch die Landesmedienanstalten sein.

Das Gespräch führte Karin Wenk

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