Ein Fahnentuch mit Unterschriftenlisten anstelle des Roten Teppichs und ein Schilder-Spalier wiesen den Arbeitgebervertretern am 28. März in Potsdam-Babelsberg den Weg zu den Verhandlungen um den Überleitungsvertrag zur neuen Sendeanstalt RBB.
Beschäftigte und freie Mitarbeiter sowie Gewerkschaftsvertreter bekräftigten nochmals die Forderung, bei der Fusion von ORB und SFB die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern und Tarif-Dumping nicht zuzulassen.
Der ORB-Freienrat weist darauf hin, dass der Tarifvertrag für „arbeitnehmerähnliche Personen“ unabhängig vom Verhandlungsstand gilt. In diesem sind unter anderem auch Ankündigungsfristen bei Beendigung der Tätigkeit, Urlaubsgeld, Krankengeld und ähnliche Fragen geregelt.
Die Verhandlungen sollen am 9. Mai beim SFB fortgesetzt werden.
Infos: www.rundfunkfreiheit.de unter Tarifpolitik / Tarifverträge.