IG Medien zur FFG-Novellierung

Mehrfach hat die IG Medien kritisch zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) Stellung genommen: Bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses, bei einer Anhörung des Wirtschaftsministeriums und jüngst bei einem filmpolitischen Gespräch des Deutschen Kulturrates mit den wirtschafts- und kulturpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen.

Nach Auffassung der IG Medien ist der jetzt zur Lesung vorliegende Gesetzentwurf gegenüber früheren Fassungen verschlechtert worden. Auch die filmpolitischen Experten der Bundestagsparteien, außer der FDP, halten den jetzigen Entwurf so nicht für verabschiedungswürdig. Sie haben Recht. In wichtigen Punkten teilen sie mehr oder weniger die Einschätzung und Kritikpunkte der IG Medien. Nachfolgend dokumentieren wir unsere wichtigsten Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge:

  • Auch wenn es sich bei dem Filmförderungsgesetz (FFG) um ein Wirtschaftsförderungsgesetz handelt, müssen im Interesse einer Zukunftssicherung des deutschen Film die im (section) 2 formulierten Prämissen beachtet werden. Es geht darum „die Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage zu stärken und die Struktur der Filmwirtschaft zu verbessern“. Unter dieser Zielformulierung sind die nachfolgenden grundsätzlichen Bemerkungen und die auf Einzelfragen bezogenen Anmerkungen zu sehen.
  • Bei der Filmproduktion hat sich gezeigt, daß die kreativen Impulse und die wirtschaftlich erfolgreicheren Filme im wesentlichen von kleineren und mittelständischen Produktionsfirmen hergestellt wurden. Aus Qualitäts- und Strukturgründen muß deshalb vermieden werden, daß mit der Neufassung des Gesetzes die horizontale und vertikale Zentralisierung begünstigt wird.
  • Die freiwilligen Beiträge des öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehens und die angefochtene Zulässigkeit der Ausgleichsabgabe der Videowirtschaft haben das Prinzip der allgemeinen Gruppennützigkeit ausgehöhlt. Deshalb ist eine gesetzliche Regelung notwendig, die die TV-Sender zur Finanzierung verpflichtet. Sollte eine gesetzliche Regelung nicht durchsetzbar sein, müssen akzeptable Rahmenvereinbarungen getroffen werden.
  • Das Engagement der TV-Sender bei den Länderfilmförderungen darf nicht mit der Möglichkeit verbunden werden, Mittel von der FFA auf die Länder umzuschichten. Da die Länder auch Fernsehprojekte fördern können, kann dies zu einer Umleitung einer eigentlich para-fiskalischen Filmabgabe auf die Förderung von Fernsehprodukten führen.
  • Es ist sinnvoll, und von uns immer wieder vorgeschlagen, die Vergabekommission zu verkleinern. Der Vorschlag: 8 Mitglieder, benannt von einer reduzierten Zahl von Verbänden, erscheint uns im Sinne einer „Professionalisierung“ und größerer Effektivität allerdings nicht ausreichend. Deshalb schlagen wir eine Vergabekommission aus 5 Mitgliedern vor. Nicht benannt von Verbänden, sondern gewählt vom Verwaltungsrat – mit dem Vorschlagsrecht der dort vertretenen Verbände. Ausschlaggebend muß das Kriterium des Sachverstandes sein. Vertreten sein müssen Personen mit filmdramaturgischer Kompetenz, mit Erfahrung in der Auswertung von Filmen in Verleih und Kino, sowie mit filmkalkulatorischen Kenntnissen. Daneben halten wir es für sinnvoll, eine zusätzliche Widerspruchsinstanz einzusetzen.
  • Sicher ist die Verkürzung der Auswertungszeit für die Anrechnung zur Referenzförderung bei normalen Kinofilmen realistisch, bei Kinder- und Jugendfilmen halten wir sie für kontraproduktiv, da deren Auswertungszeit viel länger ist und auch durch die häufige Beschränkung auf nur eine Vorstellung pro Tag sein muß. In die Berechnung bei nichtgewerblichen Abspielstellen sollten auch Dokumentarfilme mit einbezogen werden. Auch sie werden häufig dort gezeigt.
  • Eine Aufstockung der Mittel für Verleihförderung ist sehr sinnvoll, und daß dies zu Lasten der Referenzförderung gehen soll, ist auch akzeptabel. Die Einführung einer Referenzförderung in der Verleihförderung erscheint uns eher wieder eine Zersplitterung der Mittel. Außerdem kann das zu einer weiteren Konzentration der Mittel auf wenige Verleiher und zu einer Benachteiligung kleinerer und mutigerer Verleiher führen.
  • Die IG Medien schlägt vor, die Produktionsförderung an eine Aus- und Weiterbildung zu koppeln, z.B. durch obligatorische Praktikantenstellen, die Anzahl je nach Höhe des Budgets. Mehrmalige Praktika müssen dabei möglich sein, um eine gute Ausbildung zu gewährleisten. Gleichzeitig muß natürlich die bisherige Weiterbildungsförderung (als von den Praktikanten zu beantragende und nicht nur die Produktion betreffende) erhalten bleiben.
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