Darf eine Kanzlerkandidatin schwitzen? In der Onlineredaktion des Bayerischen Rundfunks (BR) sorgte jemand mit ein paar Mausklicks dafür, dass Angela Merkel auf dem Foto aus Bayreuth wieder makellos aussah. Etliche andere Medien hatten das dpa-Foto unbearbeitet veröffentlicht – mit Schweißfleck. Keine große Sache, dennoch ein gutes Beispiel für die digitale Bildbearbeitung oder -manipulation in der heutigen Medienwelt. Schon am Begriff scheiden sich die Geister.
Nachdem Spiegel Online am 26. Juli die Retusche am Foto von der Eröffnung der Wagner-Festspiele öffentlich machte, distanzierte sich der Rundfunksender umgehend davon. Das habe ein freier Mitarbeiter gemacht und damit gegen hauseigene Prinzipien verstoßen, sagte BR-Multimedia-Chef Rainer Tief gegenüber Spiegel Online und betonte: „Bilder sind Dokumente“. Aber kann dieser Anspruch heutzutage eigentlich noch aufrecht erhalten werden?
Als Mitte der 1990er Jahre Digitalkameras und digitale Bildbearbeitung zum Durchbruch ansetzten, wurde diese Frage unter Deutschlands Fotografen heiß diskutiert. Das Zeitalter der Fotografie als Dokumentation der Wirklichkeit schien zu enden, über die Kurt Tucholsky geschrieben hatte: „Die Fotografie ist unwiderlegbar“ und in ihrer Wirkung „durch keinen Leitartikel der Welt zu übertreffen“. Denn nun galt nicht mehr, was der große deutsche Publizist in den 1920er Jahren noch als Fakt konstatieren konnte: „Der Zeichner kann sich was ausdenken. Der Fotograf nicht.“
Doch auch zu Tucholskys Zeit wurde mit und an Fotografien manipuliert. Ein Bildschnitt reichte 1926 noch, um aus den vier Männern um Stalin den in Ungnade gefallenen Iwan Akulow zu entfernen. Kräftige Retusche war dann aber nötig, um aus der Vierer- eine Dreier-Gruppe (1940) und schließlich das Stalin-mit-Kirow-Foto von 1949 zu machen. Der Sowjetführer ließ nicht nur Personen von Fotos entfernen, sondern sich selbst auch in Fotos hinein platzieren, so an die Seite Lenins. Diese und viele weitere Beispiele von vor-digitalen Fotomanipulationen finden sich im Katalog der Ausstellung „Bilder, die lügen“des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Auch die Aufsehen erregendste Manipulation der jüngsten Zeit in der Bild-Zeitung kam (fast) ganz ohne digitale Bildbearbeitung aus. Geschickter Bildschnitt und falsche Beschriftung (ein Handschuh wurde zum Bolzenschneider, ein Seil zum Schlagstock) eines Fotos aus dem Jahr 1994 genügten im Januar 2001 Deutschlands größter Tageszeitung zur provokanten Schlagzeilenfrage „Was macht Minister Trittin auf dieser Gewalt-Demo?“.
Schon in der damaligen Fotografen-Debatte gab es Gegenpositionen. „Wer glaubt, mit der Fotografie objektive Zeugnisse zu liefern, entlarvt sich als visueller Analphabet“, erklärten 1995 etwa Lars Bauernschmitt und Alfred Büllesbach und reihten in ihrem Artikel „Jedes Bild ist eine Lüge!“ (FreeLens-Magazin Nr. 2) Beispiel an Beispiel, wo bereits durch Inszenierung, Ausschnitt und Auswahl der Fotoaufnahme manipuliert wurde. Immerhin äußerten die beiden Geschäftsführer der Fotoagentur Visum damals die Hoffnung: „Vielleicht führt die Angst vor den digital manipulierten Fotos endlich zu einem kritischen Umgang mit dem Medium.“
Alles beim Alten, oder?
Haben digitale Fotografie und Bildbearbeitung also eigentlich nichts verändert? Waren die Befürchtungen vieler Fotografen unbegründet? Es scheint so, denn von Seiten der Fotografen hört man wenig dazu in letzter Zeit.
„Wir bekommen keine Anrufe der Mitglieder deswegen“, sagt Lutz Fischmann, Geschäftsführer der Fotojournalisten-Vereinigung FreeLens. „Das ist nicht so der drückende Schuh, das sind mehr die wirtschaftlichen Schwierigkeiten.“ Sicherlich gäbe es einige spektakuläre Fälle, meint der Hamburger, aber generell sei die Gefahr überschätzt worden. Interessant seine Einlassung zu den Titelbild-Montagen der Publikumszeitschriften: Fischmann sieht sie „mehr als Werbung denn als journalistisches Statement“.
Generell scheint die Toleranzschwelle in Bezug auf Bildbearbeitung und Composing unter den Fotografen gewachsen zu sein. Was in der Werbung ohnehin akzeptiert ist, gewinnt auch beim Pressefoto Akzeptanz. „Bei meinen Fotos im Focus sehe ich schon, dass die Grafik ordentlich drangegangen ist“, sagt Fotograf Uwe Völkner. „Generell aber hält es sich in Grenzen.“ Merkels Schweißflecken hätte auch er retuschiert. „Ihr ist ein Missgeschick passiert“, so der Inhaber der Fox-Fotoagentur in Lindlar bei Köln. „Wenn ich es verhindern kann, würde ich Personen nicht beschädigen.“ Seine Grenze: „Beim Composing möchte ich gefragt werden. Doch häufig erfährt man es erst hinterher oder kurz vor Andruck.“
Kein Problem hat auch Christian von Polentz damit, dass das T-Shirt aus einem seiner Fotos im Handelsblatt mit anderen fotografischen Bruchstücken in einer Bild-Montage verwendet wird, die die aktuelle Situation des VW-Konzerns illustrieren soll. Hauptsache, das Honorar wird gezahlt und die Montage ist als solche gekennzeichnet. Unseriös empfindet der Fotograf der Berliner Agentur Transit die Bildmanipulation bei Fotos mit dokumentarischem Charakter. Merkel hätte bei ihm geschwitzt. Blaues Meer und strahlender Himmel hält er hingegen für unproblematisch. „Das hat man früher mit Filtern gemacht.“ Und auch einen Pickel beim Porträt würde er retuschieren. „Der ist in ein paar Tagen weg, das Foto hat aber länger Gültigkeit“, sagt von Polentz. Selbst mit der Luftaufnahme des leeren Veranstaltungsortes eines Freiluftkonzerts, in das später Musiker und Publikum hineinkopiert wurden, hat er keine Probleme. „Wenige Minuten später war es ja so. Und der Flugzeuglärm hätte das Konzert doch erheblich gestört.“
Kampf gegen „digitale Umweltverschmutzung“
Eine Position, die Günter Zint nicht teilen wird. Der Hamburger Fotograf, der sich mit Fotos von „seinem Wohnzimmer“ St. Pauli, den Beatles, Anti-AKW-Demos und Günter Wallraff einen Namen machte, gehörte zu den frühzeitigen Warnern gegen die elektronische Manipulation in der Fotografie. 1991 gründete er mit anderen IG-Medien-Gewerkschaftskollegen den Dokumentarfotograf(inn)en-Verband (DOK). Ziel: Zumindest in der Dokumentarfotografie soll „der Betrachter wissen, dass ein Foto nicht elektronisch manipuliert ist“.
Alle Mitstreiter verpflichteten sich, dies durch das Kürzel DOK im Urhebervermerk zu garantieren und auf jedem Foto und jedem Lieferschein Bildbearbeitung nur mit vorherigem Einverständnis zu genehmigen. Ihre Zahl blieb allerdings überschaubar. „Mittlerweile wird alles gemacht. Das ist schon Gewohnheitsrecht“, sagt Zint heute und spricht von „digitaler Umweltverschmutzung“. Sein Fazit: „Fotos kann man nicht mehr glauben.“
Das liegt allerdings nicht nur an den Redaktionen. „Vielen Fotografen fehlt das Problembewusstsein“, sagt Udo Milbret, Bildredakteur bei der WAZ. „Bei uns erfolgt die Fotobearbeitung durch die Fotografen selbst. Und im Sport beispielsweise kann man sicher sein, dass auf jedem Fußballfoto ein Ball im Bild ist.“ Gegen solche und andere Fotomontagen in Tageszeitungen ist der Sprecher der Foto-AG der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) generell. „Zeitungen haben eine Dokumentationspflicht“, sagt Milbret, „und die Fotos sollen die Wirklichkeit abbilden, sind quasi zeitgeschicht-liche Dokumente.“
Die Realität aber ist – auch bei vielen Tageszeitungen – eine andere. Wenn schon Bild-Manipulationen oder -Modifikationen nicht zu verhindern sind, müssen sie gekennzeichnet werden. Dieser Ansicht sind – unabhängig von der „Toleranzschwelle“ in Bezug auf die eigenen Fotografien – alle befragten Fotografen.
Die Initiative dazu ergriffen bereits am 15. Oktober 1997 gemeinsam die Interessenverbände der Fotografen – der Bund Freischaffender Foto Designer (BFF), der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA), der Centralverband Deutscher Berufsfotografen (CV), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der DOK-Verband, FreeLens, die IG Medien (mittlerweile ver.di) und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst.
[M] für Bild-Manipulation – der Durchbruch blieb aus
In ihrem „Memorandum zur Kennzeichnungspflicht manipulierter Fotos“ forderten sie: „Jedes dokumentarisch-publizistische Foto, das nach der Belichtung verändert wird, muss mit dem Zeichen [M] kenntlich gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Manipulation durch den Fotografen selbst, oder durch den Nutzer des Fotos erfolgt. Eine Kennzeichnung muss stets erfolgen, wenn:
- Personen und / oder Gegenstände hinzugefügt und / oder entfernt werden,
- verschiedene Bildelemente oder Bilder zu einem neuen Bild zusammengefügt werden,
- maßstäbliche und farbliche, inhaltsbezogene Veränderungen durchgeführt werden.“
16 Publikationen erklärten sich nach einer Pressekampagne vor acht Jahren bereit, künftig manipulierte Fotos mit [M] zu kennzeichnen, fünf weitere begrüßten die Initiative grundsätzlich. Auch wenn darunter eine Reihe namhafter Zeitungen und Zeitschriften vertreten und einige weitere hinzugekommen sind (jüngst auch T-Online für deren Website), blieb der große Durchbruch allerdings aus.
„1997 hatten wir gehofft, das [M] so verbreiten zu können wie das Copyright-Zeichen“, sagt BVPA-Geschäftsführer Bernd Weise. „Über den Presserat haben wir versucht, zu einer Übereinkunft mit den Verlegerverbänden zu kommen. Leider haben die das abgelehnt.“ Weise hält es im digitalen Zeitalter für notwendig – insbesondere in der journalistischen Berichterstattung – auf vorgenommene Bildveränderungen hinzuweisen. „Bildbearbeitung war auch in analogen Zeiten üblich“, sagt er, „aber wenn man auf den Inhalt zugreift, darf man das nur, wenn man das öffentlich kenntlich macht.“
„Für Fotografen und Agenturen ist das misslich. Denn das fällt auf sie zurück“, sagt Weise. Aber von der Bearbeitung ihrer Fotos würden sie in der Regel erst nach der Veröffentlichung erfahren. „Die Fachkundigkeit in den Bildredaktionen hat deutlich nachgelassen. Es fehlt am Bewusstsein, das Fotos einen journalistisch-dokumentarischem Charakter haben. Da gilt oft mehr: Alles ist machbar.“
Allerdings liegt der schwarze Peter nicht nur bei den Redaktionen und Verlagen. „Die Fotografen müssten bei Bild-Manipulationen auf die Kennzeichnung mit dem [M] bestehen“, sagt Udo Milbret. Und dabei haben sie als deren Urheber eigentlich eine starke rechtliche Stellung.
Foto-Entstellung verstößt gegen Urheberrecht
Denn die im „Memorandum zur Kennzeichnung manipulierter Bilder“ aufgeführten Bildmanipulationen stellen einen Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht der jeweiligen Fotografen dar. Rechtlich gesehen handelt es sich um Änderungen (§ 39 Urheberrechtsgesetz – UrhG) oder Entstellungen (§ 14 UrhG), zumindest aber Bearbeitungen oder Umgestaltungen (§ 23 UrhG) von urheber- oder leistungsschutzrechlich (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 bzw. § 72 Abs. 1 UrhG) geschützten Fotos.
Diese bedürfen jeweils der Zustimmung des Urhebers. Diese Zustimmung kann der Fotograf davon abhängig machen, dass der Nutzer sich verpflichtet, manipulierte Fotos als solche mit dem [M] zu kennzeichnen. Zusätzlich gibt § 13 UrhG (Anerkennung der Urheberschaft) dem Fotografen das Recht zu bestimmen, mit welcher Bezeichnung sein Foto zu versehen ist.
Trotz dieser rechtlich starken Stellung der Fotografen werden „Fotos als visuelle Steinbrüche genutzt“, weiß auch der renommierte Fotorechtler David Seiler (Website http://www.fotorecht.de). „Das Urheberpersönlichkeitsrecht wird immer verletzt, wenn der Aussagegehalt des Fotos verändert wird“, sagt der Mainzer Rechtsanwalt. Fotografen, die das Bearbeitungsrecht zu eng fassen, brächten sich aber um die Chance, ihre Bilder zu vermarkten. Bildagenturen ließen sich heute in der Regel das Composingrecht übertragen, bei Royalty-free-Fotos sei das ohnehin so. Seiler: „Wer dem nicht zustimmt, läuft Gefahr seine Auftraggeber zu verlieren.“
So gibt es bisher auch kaum Prozesse von Fotografen wegen der Verletzung ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte, allenfalls dann, wenn Fotos ohnehin ungenehmigt veröffentlicht wurden. Während der frühere Telekom-Chef Ron Sommer erfolgreich bis vor das Bundesverfassungsgericht zog, weil sein Kopf auf einer Fotomontage um etwa fünf Prozent „gestreckt“ worden war (siehe M 5/2005), ist über eine Reaktion des Fotografen gegen die Entstellung seines Fotos durch die Redaktion der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ nichts bekannt.
David Seiler kennt nur vier Fälle, in denen – immer erfolgreich – wegen der Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten durch Fotoveröffentlichungen prozessiert wurde. Und beim bekanntesten Fall – Rudolf Scharping und Gräfin Pilati auf dem Titel des Spiegels – klagte nicht etwa der Fotograf der Swimmingpoolszene, sondern die Zeitschrift Bunte.
Auch beim Deutschen Presserat kommt es kaum zu Verfahren wegen Bildmanipulationen, obwohl es in Ziffer 2.2 der Presseratsrichtlinie eindeutig heißt: „Fotomontagen oder sonstige Veränderungen (sind) deutlich wahrnehmbar in Bildlegende bzw. Bezugstext als solche erkennbar zu machen.“ Zuletzt erhielt Mitte 2004 die Waldeckische Landeszeitung / Frankenberger Zeitung eine öffentliche Rüge, weil sie aus einem Foto einen Kommunalpolitiker heraus retuschiert hatte. Sicher nicht die einzige Fotomontage in der Presselandschaft der letzten Jahre.
[M]-Kennzeichnung gehört in die AGB’s
David Seiler – selbst Fotograf mit eigener Erfahrung in Sachen Bildmanipulation – hatte bereits 1997 in einem Artikel den Fotografen empfohlen, eine Regelung über die Zulässigkeit von Manipulationen und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufzunehmen.
So heißt es auch in den von FreeLens und dju gemeinsam entwickelten Foto-AGB in Punkt III Nr. 5: „Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.“
Die grundsätzliche Entscheidung, ob man überhaupt Manipulationen an seinen Fotos durch andere zulassen möchte und ob man dies mit seinem künstlerischen, moralischen oder journalistischen Anspruch vereinbaren kann, muss natürlich jeder Fotograf selbst treffen. „Wer diese Bedenken jedoch nicht hat oder aus wirtschaftlichen Gründen seine Zustimmung zur Manipulation seiner Fotos gibt, sollte entsprechende Regelungen in seinen Vertrag bzw. in die AGB’s aufnehmen und die zulässigen Manipulationen möglichst genau beschreiben“, sagt Seiler. Und: „Fotografen müssten ihre Auftraggeber auf die Kennzeichnung mit dem [M] verpflichten.“