Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

leuchtendes Paragrafzeichen

Viele Einschüchterungsklagen (SLAPPs) werden nicht als solche erkennbar sein, fürchtet die dju in ver.di. Foto: 123rf

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.

„Einschüchterungsklagen in Deutschland sind ein nationales Problem. Ein Gesetz, das diese Fälle ausklammert, verfehlt bei weitem seinen Zweck“, betont der dju-Co-Vorsitzende Peter Freitag.

Die Bundesregierung

will per Gesetz verhindern, dass Menschen per Klage eingeschüchtert werden. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums setzt eine EU-Richtlinie um und wendet sich gegen Verleumdungsklagen, die Menschen betreffen, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen oder zu Themen von allgemeinem Interesse äußern.

Sogenannte SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation ) sind strategische Klagen gegen Bürgerbeteiligung. Nach Einschätzung der dju stammen die meisten dieser Einschüchterungsklagen gegen kritische Berichterstattung Deutscher Journalist*innen und Medien aber nicht aus dem Ausland, sondern aus dem Inland. Sie richten sich  gegen kritische Berichterstattung und kommen häufig  von lokal oder national agierende Akteur*innen, Wirtschaftsunternehmen, Parteien und finanzkräftigen Akteur*innen. Die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben ohne Erweiterung auf innerstaatliche Verfahren lässt diese Schutzlücke bestehen.

Die dju fordert den Bundestag auf und wird in parlamentarischen Anhörungen gemeinsam im No-SLAPP-Bündnis vorbringen, den Entwurf so zu überarbeiten, dass Journalist*innen auch in innerdeutschen Verfahren wirksam vor missbräuchlichen Klagen, den damit verbundene Schadensersatzforderungen und außergerichtlichen Drohkulissen geschützt werden.

„Unsere Demokratie muss vor finanziell und juristisch bestens ausgerüsteten Angriffen gegen die freie Berichterstattung geschützt werden. Sonst werden Recherche und Veröffentlichung nötiger, aber unbequemer Inhalte verhindert. Viele Freie und kleinere Medien sich die Gegenwehr gegen SLAPPs meist nicht leisten können“, erklärt Peter Freitag.


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