Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

leuchtendes Paragrafzeichen

Foto: 123rf

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.

„Einschüchterungsklagen in Deutschland sind ein nationales Problem. Ein Gesetz, das diese Fälle ausklammert, verfehlt bei weitem seinen Zweck“, betont der dju-Co-Vorsitzende Peter Freitag.

Die Bundesregierung

will per Gesetz verhindern, dass Menschen per Klage eingeschüchtert werden. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums setzt eine EU-Richtlinie um und wendet sich gegen Verleumdungsklagen, die Menschen betreffen, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen oder zu Themen von allgemeinem Interesse äußern.

Sogenannte SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation ) sind strategische Klagen gegen Bürgerbeteiligung. Nach Einschätzung der dju stammen die meisten dieser Einschüchterungsklagen gegen kritische Berichterstattung Deutscher Journalist*innen und Medien aber nicht aus dem Ausland, sondern aus dem Inland. Sie richten sich  gegen kritische Berichterstattung und kommen häufig  von lokal oder national agierende Akteur*innen, Wirtschaftsunternehmen, Parteien und finanzkräftigen Akteur*innen. Die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben ohne Erweiterung auf innerstaatliche Verfahren lässt diese Schutzlücke bestehen.

Die dju fordert den Bundestag auf und wird in parlamentarischen Anhörungen gemeinsam im No-SLAPP-Bündnis vorbringen, den Entwurf so zu überarbeiten, dass Journalist*innen auch in innerdeutschen Verfahren wirksam vor missbräuchlichen Klagen, den damit verbundene Schadensersatzforderungen und außergerichtlichen Drohkulissen geschützt werden.

„Unsere Demokratie muss vor finanziell und juristisch bestens ausgerüsteten Angriffen gegen die freie Berichterstattung geschützt werden. Sonst werden Recherche und Veröffentlichung nötiger, aber unbequemer Inhalte verhindert. Viele Freie und kleinere Medien sich die Gegenwehr gegen SLAPPs meist nicht leisten können“, erklärt Peter Freitag.


Mehr zu SLAPPS

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »

Katapult-Magazin im Wahlkampf

„Mecklenburg-Vorpommern steht schlecht da, Sachsen-Anhalt auch. Wir reagieren.“ So lautet der erste Satz des Editorials zur Ankündigung, ein „Magazin für Konservative und Rechte“ im Vorfeld der Landtagswahlen zu produzieren. Die etwas reißerische Vorschau kommt von KATAPULT, dem Greifswalder Wissenschaftsmagazin, das aus Statistiken und Studien allgemein verständliche Info-Grafiken baut und sich darüber hinaus im Medienkanon als kräftige Stimme für Demokratie und Toleranz profiliert hat.
mehr »