Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
„Einschüchterungsklagen in Deutschland sind ein nationales Problem. Ein Gesetz, das diese Fälle ausklammert, verfehlt bei weitem seinen Zweck“, betont der dju-Co-Vorsitzende Peter Freitag.
Die Bundesregierung
will per Gesetz verhindern, dass Menschen per Klage eingeschüchtert werden. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums setzt eine EU-Richtlinie um und wendet sich gegen Verleumdungsklagen, die Menschen betreffen, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen oder zu Themen von allgemeinem Interesse äußern.
Die dju fordert den Bundestag auf und wird in parlamentarischen Anhörungen gemeinsam im No-SLAPP-Bündnis vorbringen, den Entwurf so zu überarbeiten, dass Journalist*innen auch in innerdeutschen Verfahren wirksam vor missbräuchlichen Klagen, den damit verbundene Schadensersatzforderungen und außergerichtlichen Drohkulissen geschützt werden.
„Unsere Demokratie muss vor finanziell und juristisch bestens ausgerüsteten Angriffen gegen die freie Berichterstattung geschützt werden. Sonst werden Recherche und Veröffentlichung nötiger, aber unbequemer Inhalte verhindert. Viele Freie und kleinere Medien sich die Gegenwehr gegen SLAPPs meist nicht leisten können“, erklärt Peter Freitag.

