Klageerzwingung erwogen

Im aktuellen niedersächsischen Überwachungsskandal haben sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch das Landesamt für Verfassungsschutz die juristischen Vorstöße der Journalistin Andrea Röpke zunächst zurückgewiesen. Röpke hatte Strafanzeige wegen Urkundenvernichtung gegen die stillschweigende Löschung über sie gesammelter Daten gestellt. Die Staatsanwaltschaft will jedoch nicht gegen den Verfassungsschutz ermitteln. Laut Röpkes Rechtsanwalt Sven Adam wurde das schriftlich mit der Begründung abgelehnt, dass Geheimdienstakten nicht als Beweismittel zugelassen seien. Seine Mandantin erwäge deshalb ein Klageerzwingungsverfahren. Der Verfassungsschutz selbst verweigert die vollständige Rekonstruktion der über Andrea Röpke gesammelten Daten, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehle. Auch das, so Adam, werde man „nicht so stehen lassen“.

op

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

BVerfG stärkt Rundfunkfreiheit

Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2022 bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland in Freiburg verstieß gegen die Pressefreiheit und war verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit kippt das höchste Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.
mehr »

Faktenbasiert, aufklärend, machtkritisch

Der Journalist Georg Restle ist seit 2012 Leiter und Moderator des Politmagazins Monitor in der ARD. Der studierte Jurist tritt für einen „werteorientierten Journalismus“ ein. Mit M sprach er über Fakenews, Fehlerkultur und journalistische Resilienz.
mehr »

Aktivrente: Keine Option für Freie

Ein Bestandteil des derzeit kontrovers diskutierten “Rentenpakts” ist die sogenannte Aktivrente. Wer trotz Ruhestand weiter erwerbstätig ist, bekommt einen Steuerbonus. Doch das geplante Gesetz enthält eine Schieflage: Freie Journalisten oder Autorinnen sind wie andere Selbstständige von der Regelung ausgenommen.
mehr »