Im aktuellen niedersächsischen Überwachungsskandal haben sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch das Landesamt für Verfassungsschutz die juristischen Vorstöße der Journalistin Andrea Röpke zunächst zurückgewiesen. Röpke hatte Strafanzeige wegen Urkundenvernichtung gegen die stillschweigende Löschung über sie gesammelter Daten gestellt. Die Staatsanwaltschaft will jedoch nicht gegen den Verfassungsschutz ermitteln. Laut Röpkes Rechtsanwalt Sven Adam wurde das schriftlich mit der Begründung abgelehnt, dass Geheimdienstakten nicht als Beweismittel zugelassen seien. Seine Mandantin erwäge deshalb ein Klageerzwingungsverfahren. Der Verfassungsschutz selbst verweigert die vollständige Rekonstruktion der über Andrea Röpke gesammelten Daten, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehle. Auch das, so Adam, werde man „nicht so stehen lassen“.
op