Europäische Kommission in Brüssel erweitert Beihilferegelungen
Die EU-Staaten können die Filmwirtschaft künftig stärker fördern als bisher. Das sehen neue Regeln vor, die die EU-Kommission in Brüssel am 14. November vorgestellt hat. So kann ein Staat neben der eigentlichen Produktion „alle Phasen eines audiovisuellen Werkes, das heißt von der Konzeption bis zur Vorführung“ unterstützen. Damit sind auch der Filmverleih und die Kinos – etwa deren Modernisierung im Zuge der Digitalisierung – einbezogen.
Europäische Ko-Produktionen dürfen künftig Zuschüsse von 60 Prozent des Produktionsbudgets bekommen – bislang lag die Höchstgrenze bei 50 Prozent, wie es bei Ein-Länderproduktionen nach wie vor der Fall ist. Keine Obergrenzen für die sogenannten Beihilfen gibt es für die Drehbuchgestaltung, die Entwicklung von Filmprojekten sowie für Filme, die besonders schwierig zu finanzieren sind, wie Dokumentationen oder Kurzfilme. Staaten können ihre Zuschüsse an Bedingungen knüpfen, etwa dass der Film in einer bestimmten Sprache gedreht wird und ein gewisser Teil des Geldes im eigenen Land ausgegeben wird.
Die deutsche Filmförderungsanstalt FFA zeigte sich zufrieden mit den neuen EU-Regeln. Sie seien „auf den Sektor spezifisch zugeschnittene und flexibel handhabbare Rahmenbedingungen“, erklärte FFA-Präsident Eberhard Junkersdorf in einer Mitteilung. Ausreichende Fördermittel seien unerlässlich, um die nationale Film- und Kinowirtschaft zu stärken. Das Haus von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) begrüßte die Vorschläge ebenfalls. Für den Deutschen Filmförderfonds sei besonders wichtig, dass nun Vorgaben für die Herkunft von Waren und Dienstleistungen möglich werden sollen. Zudem könnten Filmproduktionen umfassender gefördert werden, Vor- und Nacharbeiten eingeschlossen.
Die EU-Staaten geben jedes Jahr nach Angaben der Europäischen Kommission rund drei Milliarden Euro für die Filmförderung aus. In Deutschland gibt es Geld von Bund und Ländern. Auf Länderebene ist die Film- und Medienstiftung NRW der größte Geldgeber. Im deutschen Bundeshaushalt 2013 stehen rund 103 Millionen Euro für die Filmförderung bereit.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte, die neuen Vorschriften zielten darauf ab, die heimische Filmwirtschaft zu fördern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten. Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, ihre Filmförderregeln mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen.