Urteil zwingt VG Wort zur Satzungsänderung

München. Autobiografien gelten als Sachbücher – dies geht aus einer Entscheidung des Münchener Landgerichts I hervor, demzufolge ein Autor nunmehr seine Autobiografien bei der Verwertungsgesellschaft Wort als wissenschaftliche Werke anmelden darf.

Die VG Wort hatte gegen den Autor geklagt, da sie diese Bücher als Belletristik bewertete. Dem widersprach das Gericht, da Autobiografien tatsächlich Geschehenes wiedergeben würden und sich somit nicht im fiktionalen Bereich befänden. Aufgrund des Urteils (Az. 7 O 8786/99) hat die VG Wort ihre Satzung geändert. Damit werden künftig Autobiographien bei der Verteilung explizit in den wissenschaftlichen Bereich einbezogen. Das bedeute, dass die vorhandenen Gelder künftig auf mehr Buchtitel verteilt werden müssten, da die Autoren bei Sachbüchern eine Pauschale erhielten, so Frank Thom, stellvertretender Geschäftsfüher von VG Wort gegenüber dpa. Thom kritisierte die Sichtweise des Gerichts, da seiner Meinung nach Autobiographien immer auch Fiktion enthielten. „Sollen wir Werke von Dieter Bohlen oder Stefan Effenberg künftig als wissenschaftliche Schriften bei uns aufnehmen?“

wen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Vor Desinformation schützen

Zu den Kommunal- und Landtagswahlen 2026 setzen die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die Günter-Holland-Journalistenschule (GHJS) der Augsburger Allgemeinen und die Jugendmedienorganisation Medienebene e.V. gemeinsam auf die Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen.
mehr »

Unklare Leitlinien im Umgang mit Rechts

Im Vorfeld der fünf Landtagswahlen in diesem Jahr bemühen sich die ARD-Sendeanstalten vor Ort, die Bürger*innen bestmöglich zu informieren. Eine Umfrage unter den beteiligten ARD-Sendern zeigt, der Spagat, ein umfangreiches Meinungsbild über alle Parteien hinweg zu zeichnen, ist für Redaktionen herausfordernd.
mehr »

Durchstarten in den Journalismus

Journalismus ist ein besonderer Beruf. Er eröffnet die Möglichkeit, Menschen zu begegnen, Geschichten zu erzählen, Zusammenhänge sichtbar zu machen und über Dinge zu berichten, die sonst verborgen bleiben würden. Es ist ein aufregender und aufreibender Beruf. Aber wie gelingt der Start ins Berufsleben?
mehr »

Extremismusvorwurf: Weimer knickt ein

Wolfram Weimer darf die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ aus Berlin nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt (Beschluss v. 30.04.2026 – VG 6 L 229/26, der Autor war als Rechtsanwalt für die Buchhandlung im Verfahren tätig). Der Fall zeigt, dass Auskünfte des Verfassungsschutzes problematisch sind, wenn es um staatliche Förderentscheidungen geht.
mehr »