München. Autobiografien gelten als Sachbücher – dies geht aus einer Entscheidung des Münchener Landgerichts I hervor, demzufolge ein Autor nunmehr seine Autobiografien bei der Verwertungsgesellschaft Wort als wissenschaftliche Werke anmelden darf.
Die VG Wort hatte gegen den Autor geklagt, da sie diese Bücher als Belletristik bewertete. Dem widersprach das Gericht, da Autobiografien tatsächlich Geschehenes wiedergeben würden und sich somit nicht im fiktionalen Bereich befänden. Aufgrund des Urteils (Az. 7 O 8786/99) hat die VG Wort ihre Satzung geändert. Damit werden künftig Autobiographien bei der Verteilung explizit in den wissenschaftlichen Bereich einbezogen. Das bedeute, dass die vorhandenen Gelder künftig auf mehr Buchtitel verteilt werden müssten, da die Autoren bei Sachbüchern eine Pauschale erhielten, so Frank Thom, stellvertretender Geschäftsfüher von VG Wort gegenüber dpa. Thom kritisierte die Sichtweise des Gerichts, da seiner Meinung nach Autobiographien immer auch Fiktion enthielten. „Sollen wir Werke von Dieter Bohlen oder Stefan Effenberg künftig als wissenschaftliche Schriften bei uns aufnehmen?“
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