Urteil zwingt VG Wort zur Satzungsänderung

München. Autobiografien gelten als Sachbücher – dies geht aus einer Entscheidung des Münchener Landgerichts I hervor, demzufolge ein Autor nunmehr seine Autobiografien bei der Verwertungsgesellschaft Wort als wissenschaftliche Werke anmelden darf.

Die VG Wort hatte gegen den Autor geklagt, da sie diese Bücher als Belletristik bewertete. Dem widersprach das Gericht, da Autobiografien tatsächlich Geschehenes wiedergeben würden und sich somit nicht im fiktionalen Bereich befänden. Aufgrund des Urteils (Az. 7 O 8786/99) hat die VG Wort ihre Satzung geändert. Damit werden künftig Autobiographien bei der Verteilung explizit in den wissenschaftlichen Bereich einbezogen. Das bedeute, dass die vorhandenen Gelder künftig auf mehr Buchtitel verteilt werden müssten, da die Autoren bei Sachbüchern eine Pauschale erhielten, so Frank Thom, stellvertretender Geschäftsfüher von VG Wort gegenüber dpa. Thom kritisierte die Sichtweise des Gerichts, da seiner Meinung nach Autobiographien immer auch Fiktion enthielten. „Sollen wir Werke von Dieter Bohlen oder Stefan Effenberg künftig als wissenschaftliche Schriften bei uns aufnehmen?“

wen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Anti-SLAPP-Entwurf bleibt zahnlos

Der Bundestag debattiert heute erstmals über den Entwurf für ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP-Gesetz). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union fordert die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz in vier zentralen Punkten nachzubessern, um Medienschaffende und andere häufig von SLAPPs Betroffene endlich wirksam vor missbräuchlichen juristischen Maßnahmen zu schützen.
mehr »

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »