Als weiteren Schritt zur Harmonisierung des Urheberrechts in der EU hat die Europäische Kommission am 16. April eine neue „Richtlinie zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt“ auf den Weg gebracht.
Geregelt werden sollen vor allem die Tätigkeit und Transparenz von Verwertungsgesellschaften, gegebenenfalls auch die ge- meinschaftsweite Lizenzierung bestimmter Rechte. Dabei müsse aber, so der zuständige Kommissar Frits Bolkestein, das Gleichgewicht zwischen notwendigem Schutz und notwendiger Vergütung für Autoren und Künstler einerseits und den Bedürfnissen der gewerblichen Nutzer andererseits gewahrt werden.
Dies gelte auch für Systeme der digitalen Rechteverwertung (Digital Rights Management – DRM). Vor ihrem Einsatz müsse nicht nur ihr zuverlässiges, plattformunabhängiges Arbeiten gewährleistet sein, sondern auch die Akzeptanz bei allen Beteiligten, einschließlich der Verbraucher.
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Link zur EU-Mitteilung: http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/intprop/docs/com-2004-261_de.pdf