Werbeunterbrechungen verletzen Urheberrecht

STOCKHOLM. Großes Medienecho hat in Schweden ein Urteil des Stadtgerichts Stockholm vom 20. Dezember 2004 ausgelöst. Das Gericht urteilte, dass Werbeunterbrechungen gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht verstoßen. Geklagt hatten die schwedischen Filmemacher Vilgot Sjöman und Claes Eriksson mit Unterstützung der KLYS, einem Zusammenschluss von sechszehn Berufsverbänden aus dem Bereich von Kunst und Literatur, gegen den Privatsender TV4. Bis zum April 2002 hatte das Schwedische Radio- und Fernsehgesetz Werbeunterbrechungen von Filmen grundsätzlich verboten. Doch danach waren sie durch die Umsetzung der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ in schwedisches Recht zugelassen worden. Der KLYS hatte bereits 2003 wegen dieser Verletzung des Urheberrechts bei der EU-Kommission protestiert.

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Das zunächst unter Verschluss gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes, welches zur Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Partei“ führte, wurde nunmehr durch Medien veröffentlicht. Innenminister Dobrindt ließ zunächst offen, inwiefern juristische Schritte gegen die Veröffentlichung geplant seien. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, begrüßt, dass nun öffentlich über das Zustandekommen der Einstufung diskutiert werden kann.
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Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird es voraussichtlich im Herbst eine neue Leitung der Programmdirektion geben. Es gehe darum, dann die Neubesetzung mit dem eingeleiteten Konsolidierungs- und Reorganisationsprozess aufeinander abzustimmen, erklärte der RBB auf Anfrage. Damit wird es keine schnelle Nachbesetzung der Programmdirektorenstelle geben.
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