Werbeunterbrechungen verletzen Urheberrecht

STOCKHOLM. Großes Medienecho hat in Schweden ein Urteil des Stadtgerichts Stockholm vom 20. Dezember 2004 ausgelöst. Das Gericht urteilte, dass Werbeunterbrechungen gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht verstoßen. Geklagt hatten die schwedischen Filmemacher Vilgot Sjöman und Claes Eriksson mit Unterstützung der KLYS, einem Zusammenschluss von sechszehn Berufsverbänden aus dem Bereich von Kunst und Literatur, gegen den Privatsender TV4. Bis zum April 2002 hatte das Schwedische Radio- und Fernsehgesetz Werbeunterbrechungen von Filmen grundsätzlich verboten. Doch danach waren sie durch die Umsetzung der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ in schwedisches Recht zugelassen worden. Der KLYS hatte bereits 2003 wegen dieser Verletzung des Urheberrechts bei der EU-Kommission protestiert.

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Mit BigTech gegen Pressefreiheit

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Staatsminister Wolfram Weimer geäußerten Pläne für eine Digitalabgabe, die Big-Tech-Unternehmen mit digitalen Plattformdiensten in Deutschland zu entrichten hätten. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, überlegt die Bundesregierung, eine Digitalabgabe einzuführen. Diese könnte Unternehmen wie Google und Meta dazu verpflichten, einen festen Prozentsatz ihrer Werbeeinnahmen abzuführen.
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