Werbeunterbrechungen verletzen Urheberrecht

STOCKHOLM. Großes Medienecho hat in Schweden ein Urteil des Stadtgerichts Stockholm vom 20. Dezember 2004 ausgelöst. Das Gericht urteilte, dass Werbeunterbrechungen gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht verstoßen. Geklagt hatten die schwedischen Filmemacher Vilgot Sjöman und Claes Eriksson mit Unterstützung der KLYS, einem Zusammenschluss von sechszehn Berufsverbänden aus dem Bereich von Kunst und Literatur, gegen den Privatsender TV4. Bis zum April 2002 hatte das Schwedische Radio- und Fernsehgesetz Werbeunterbrechungen von Filmen grundsätzlich verboten. Doch danach waren sie durch die Umsetzung der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ in schwedisches Recht zugelassen worden. Der KLYS hatte bereits 2003 wegen dieser Verletzung des Urheberrechts bei der EU-Kommission protestiert.

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Finnland ist besonders gut darin, seine Bevölkerung gegen Desinformation und Fake News zu wappnen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Schulen, aber die Strategie des Landes geht weit über den Unterricht hinaus. Denn Medienbildung ist in Finnland eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf vielen Ebenen in den Alltag integriert ist und alle Altersgruppen anspricht. Politiker*innen in Deutschland fordern, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Kann das gelingen?
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Der Schock sitzt nach wie vor tief. „2025 wird ein Schicksalsjahr für den RBB“, so die unfrohe Botschaft von Intendantin Ulrike Demmer Ende Januar auf einer Informationsveranstaltung vor der fassungslosen Belegschaft. Was folgte, war ein radikales Sanierungsprogramm für den Sender. Insgesamt 22 Millionen Euro will die Geschäftsleitung am Personal- und Honoraretat einsparen. Das entspricht 10,2 Prozent der bisherigen Aufwendungen und ziemlich genau 254 Vollzeitstellen.
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