Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
ver.di regt konkrete Verhandlungen auf Senderebene der Öffentliche-Rechtlichen zwischen Personalräten und Senderleitungen zum flächendeckenden Ausbau der Schutzstrukturen an – ausdrücklich auch für freie Kolleginnen und Kollegen.
„Pressefreiheit ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie beginnt mit dem umfassenden Schutz Medienschaffender. Und der muss aktiv im Arbeitsalltag durchgesetzt werden“, betont Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Mit einer Musterdienstvereinbarung geben wir Personalrätinnen und Personalräten sowie den Sendern ein Instrument an die Hand, um verbindliche Schutzstandards im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verankern.“
Musterdienstvereinbarung für ÖRR
Der Schutzkodex, der von ver.di mitinitiiert wurde, ist Teil eines breiten Bündnisses zivilgesellschaftlicher Organisationen und zugleich eine Selbstverpflichtung von Medienhäusern, ihre Beschäftigten umfassend zu schützen – von der Prävention, über die akute Intervention bis hin zur Nachsorge. In vielen großen Medienhäusern wird der Kodex bereits bundesweit umgesetzt.
Mit der neuen Musterdienstvereinbarung richtet sich ver.di nun gezielt an Personalrätinnen und Personalräte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie sollen damit eine konkrete Grundlage erhalten, um den Schutzkodex auch in den Sendern verbindlich zu verankern.
„Schutz darf nicht vom Beschäftigungsstatus abhängen“, betont Schmitz-Dethlefsen. „Gerade freie Journalistinnen und Journalisten sind besonders oft gefährdet und zugleich besonders schlecht abgesichert. Die Mustervereinbarung ist ein entscheidender Schritt, um diese Lücke zu schließen.“
Mehr Information: www.schutzkodex.de

