Medizinische Hilfe wird verweigert

Willkürlich inhaftiert zu sein ist das eine, in der Haft krank zu sein und die dringend erforderliche medizinische Versorgung nicht zu erhalten ist das andere. Genau das müssen gerade mehrere Journalist*innen in Aserbaidschan erleiden.

Zwölf Journalist*innen des Nachrichtensenders Meydan TV und mit ihm verbundener Medienunternehmen stehen derzeit in Aserbaidschan vor Gericht. Die meisten von ihnen wurden bereits im Dezember 2024 wegen fadenscheiniger Vorwürfe festgenommen und sind seitdem inhaftiert. Weitere Festnahmen erfolgten im Februar, Mai und August 2025. Amnesty International ist überzeugt, dass ihre strafrechtliche Verfolgung politisch motiviert und Teil des harten Vorgehens der Regierung gegen unabhängige Medien ist.

Bei mindestens drei der Inhaftierten hat sich der Gesundheitszustand stark verschlechtert, weil man ihnen die nötige medizinische Versorgung verweigert. Zusätzlich leiden sie unter den schlechten Haftbedingungen wie überfüllten Zellen. Die Unterbringung von 15 bis 18 Menschen in Zellen, die für acht bis zehn Personen ausgelegt sind. Unhygienische Bedingungen, wie Toiletten innerhalb der Schlafbereiche, sind üblich.

Dazu kommen sexualisierte Belästigungen und Drohungen sowie psychische Gewalt. Besonders gefährdet sind Shamshad Agha („Aghayev“), der an einem Magengeschwür leidet, Aynur Ganbarova („Elgunash“), die nach einer Operation Physiotherapie benötigt und Ulviyya Guliyeva („Ali“), die wegen einer chronischen Erkrankung wöchentliche Injektionen benötigt. Darüber hinaus berichtete die Journalistin Ulviyya Guliyeva, dass man ihr zwei Mal gedroht habe, sie zu vergewaltigen und sie im gleichen Monat von drei Polizeibeamt*innen körperlich angegriffen wurde. Ihre Vorwürfe wurden ebenso wie ähnliche von Kolleg*innen nicht wirksam untersucht.

Die Anklagen gegen die zwölf Journalist*innen sind konstruiert. Sie werden beschuldigt, gegen Aserbaidschans Finanzvorschriften verstoßen zu haben. Diese Vorschriften sind jedoch unangemessen restriktiv und zielen offensichtlich darauf ab, unabhängigen Medien und NGOs die Geldmittel zu entziehen. Denn sie machen jede unabhängige Finanzierung rechtswidrig, sofern sie nicht ausdrücklich von der Regierung genehmigt ist. Eine solche Genehmigung wird die Regierung kritischen Medien jedoch niemals erteilen. Die angeklagten Journalist*innen wurden unter dem Vorwurf des „Schmuggels von Devisen“ angeklagt. Im Fall von Meydan TV kommt noch der Vorwurf der „illegalen unternehmerischen Tätigkeit“ gemäß Paragraf 192.2.2 des Strafgesetzbuchs hinzu.

Seit November 2023 haben die aserbaidschanischen Behörden fast 30 Journalist*innen und andere Medienschaffende willkürlich verhaften lassen. Ihre Inhaftierung ist Teil eines verschärften Vorgehens gegen unabhängige Stimmen und abweichende Meinungen im Land.


Was können Sie tun?

Schreiben Sie an den aserbaidschanischen Präsidenten und fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung der zwölf inhaftierten Journalistinnen und Journalisten von „Meydan TV“. Dringen Sie darauf, dass die Inhaftierten bis zu ihrer Freilassung die erforderliche medizinische Versorgung erhalten.

Schreiben Sie auf Aseri, Englisch, Russisch oder Deutsch an:

Ilham Aliyev · President of Azerbaijan

Office of the President of Azerbaijan

19 Istiqlaliyyat Street · Baku AZ1066

ASERBAIDSCHAN

E-Mail: office@pa.gov.az · X: @presidentaz

 

Senden Sie eine Kopie an:

BOTSCHAFT DER REPUBLIK ASERBAIDSCHAN

S.E. Herrn Nasimi Aghayev

Hubertusallee 43 · 14193 Berlin

Fax: (030) 219 161 52 · E-Mail: berlin@mission.mfa.gov.az

 

 

 

 

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