Atempause bei Viva in Köln

Kompromiss vor dem Arbeitsgericht

Bis zum 17. Mai 2005 wird es keine Kündigungen für die mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Köln geben. Diesen Kompromiss schlossen die VIVA-Geschäftsleitung und der Betriebsrat am 25. April vor dem Kölner Arbeitsgericht.

Anlass für die Verhandlung war die Klage der Arbeitnehmervertreter, die die Informationspflicht der VIVA Media AG über die Übernahme des Unternehmens durch den US-Medienkonzern Viacom nicht erfüllt sahen. Ein Gütetermin im Januar war ohne Ergebnis geblieben. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss haben Geschäftsführung und Betriebsrat eine neue Chance, die Verhandlungen über einen Sozialplan erfolgreich abzuschließen, die zunächst am 19. April abgebrochen worden waren. Grund für die geplanten Entlassungen ist die Entscheidung des neuen VIVA-Mehrheitseigners Viacom, das Musikfernsehen in Berlin zu konzentrieren und von dort aus sowohl VIVA und VIVA plus als auch MTV und demnächst den Kindersender Nickelodeon auszustrahlen.

Zwischen den Forderungen des Betriebsrates und dem Angebot der Geschäftsführung für einen Sozialplan lagen nach Informationen des Betriebsratsvorsitzenden Thomas Diekmann zuletzt 250.000 Euro, die dem Gesamttopf für Abfindungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Köln zugefügt werden sollten. Die von der Geschäftsführung angebotene Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Jahr Betriebsangehörigkeit soll nach Vorstellungen des Betriebsrates nach sozialen Gesichtspunkten aufgestockt werden. Diekmann befürwortet hier individuelle Lösungen. Vor dem Scheitern der Verhandlungen hatte zusätzlich die Tatsache für schlechte Stimmung in der Belegschaft gesorgt, dass trotz der massenhaften Entlassungen und der harten Verhandlungen um die Höhe der Abfindung die VIVA-Führungskräfte Bonuszahlungen in voller Höhe erhalten hatten.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Eine pressefeindliche Partei

Einschüchterung, Schikane und körperliche Gewalt: Die dju in ver.di dokumentiert einen massiven Anstieg von Angriffen und Behinderung von Journalist*innen im AfD-Wahlkampf Sachsen-Anhalt. Dort gab es allein in den vergangenen drei Wochen 25 pressefeindliche Vorfälle. ver.di kritisiert auch das Verhalten der Polizei.
mehr »

Bundesregierung muss Pressefreiheit respektieren

Zum bevorstehenden Start der Sitzungszeit des Bundestags nach der Sommerpause appelliert die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju in ver.di) an die Parlamentarier*innen, Presse- und Medienfreiheit engagiert zu stärken.
mehr »

No SLAPP: Abmahnung, Klage, Schadensersatz

Wie SLAPPs gegen Journalist*innen funktionieren und wie du dich schützen kannst. Im dritten Kapitel des Handbuchs der No SLAPP Anlaufstelle, verfasst von Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, LL.M. - für die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, erfahren sie, wie Medienschaffende konkret auf SLAPPs reagieren können
mehr »