Die IG Medien fordert einen tarifvertraglichen Anspruch auf Altersteilzeit (ATZ) für alle Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen und Zeitschriften, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Dabei soll während der aktiven und der passiven Phase der ATZ durch Aufstockungszahlungen der Arbeitgeber ein Nettoeinkommen erreicht werden, das mindestens 95 Prozent der Nettobezüge eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beträgt.
Redakteurinnen und Redakteure sollen innerhalb des maximalen Zeitraums von zehn Jahren zwischen verschiedenen Modellen wählen können:
- Die Arbeitsleistung wird insgesamt in Vollzeit während der ersten Hälfte der ATZ erbracht. Während der zweiten Hälfte der ATZ wird die Redakteurin/der Redakteur aufgrund des angesammelten Zeitguthabens von der Arbeit freigestellt (Verblockung).
- Innerhalb des Zeitraums der ATZ können Blockarbeitszeiten (Vollzeit/Teilzeit) und Blockfreizeiten individuell vereinbart werden.
- Die Arbeitszeit wird während der gesamten Laufzeit der ATZ auf die Hälfte der tariflichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit reduziert.
Für Betriebs- und gesetzliche Renten sowie die Presseversorgung fordert die IG Medien, daß die Verlage die Beiträge auf der Basis der Zahlungen übernehmen, die für ein Vollzeitarbeitsverhältnis entrichtet werden müssen. Eventuelle Rentenkürzungen bei vorgezogenem Rentenbezug sollen durch Ausgleichszahlungen der Verlage ausgeschlossen werden.
Damit die Altersteilzeit nicht zu einem bloßen Stellenabbau wird, verlangt die IG Medien die Wiederbesetzung aller durch ATZ freigewordenen Arbeitsplätze. Dabei sollen Volontärinnen und Volontäre und „feste freie“ Journalistinnen und Journalisten bevorzugt berücksichtigt werden.
Die Verhandlungen über einen Altersteilzeit-Tarifvertrag beginnen voraussichtlich im August.