US-Journalist Mumia Abu-Jamal seit 1982 in der Todeszelle
Wahlkampf auf Kosten der Menschenrechte, so ließe sich das unablässige politische wie juristische Engagement von Thomas Ridge in eine Kurzformel fassen. Der ehrgeizige Gouverneur des US-Bundesstaates Pennsylvania strebt nach Höherem, der Kandidatur zur Wahl des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten für die Partei der „Republikaner“. Dafür geht er offenbar auch über Leichen. Denn eines seiner Wahlversprechen lautet: Mumia Abu-Jamal soll so schnell wie möglich hingerichtet werden.
Seit 1982 sitzt der schwarze Journalist und Publizist in der Todeszelle des Gefängnisses von Philadelphia. Er soll angeblich einen Polizisten erschossen haben. Doch dafür gibt es keine eindeutigen Beweise, allenfalls zweifelhafte Indizien. Demgegenüber wurden die von Mumia Abu-Jamal benannten Entlastungszeugen eingeschüchtert und Beweise seiner Unschuld grundsätzlich ignoriert. Entsprechend tendenziös fiel auch das Urteil aus: Todesstrafe.
Der Vorsitzende Richter Albert Sabo verheimlichte während des langwierigen Prozesses nie seine Ablehnung nicht weißer Amerikaner und besonders des Angeklagten. Mumia Abu-Jamal war für ihn kein Unbekannter. Jahrelang hatte dieser über soziale Probleme von Minderheiten in den USA sowie rassistische Brutalität und Übergriffe der Polizei von Philadelphia berichtet. Dafür bezeichnete ihn die größte Tageszeitung der Stadt als „Voice of the voiceless“, die Stimme der Stimmlosen. Diese wollte Richter Albert Sabo zum Schweigen bringen.
Die internationale Aufmerksamkeit konnte 1995 verhindern, daß das Todesurteil vollstreckt wurde. Mumia Abu-Jamals Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens wurde im Oktober 1998 abgelehnt (siehe M 11/98). Daraufhin richteten seine Rechtsanwälte erfolglos ein Gesuch an den Obersten Gerichtshof der USA in Washington, den Strafprozeß aufgrund zahlreicher Verfahrensfehler zu überprüfen. Dessen Scheitern gab Gouverneur Thomas Ridge nun die ersehnte Chance, sein Wahlversprechen prompt einzulösen. Er terminierte die Hinrichtung auf dem 2. Dezember 1999. Jetzt ist „Gefahr im Verzuge“! Alle Gegner der Todesstrafe und des Justizmordes sind aufgerufen, durch Solidaritätsbeweise und -aktionen die Vollstreckung des Todesurteils zu vereiteln.