Die IG Medien fordert für die Beschäftigten der privaten Rundfunkunternehmen im Bereich des Tarifverbands Privater Rundfunk (TPR) eine lineare Erhöhung der Einkommen ab dem 1. Januar 2000 um 7 Prozent. Die Verhandlungen über einen neuen Entgelttarifvertrag beginnen am 15. Dezember 1999 in Frankfurt am Main.
Die wirtschaftliche Situation der Privatsender läßt eine deutliche Erhöhung der Einkommen zu. Insbesondere die privaten Hörfunkunternehmen haben im Verlauf des Jahres 1999 kräftig verdient. Im ersten Halbjahr konnten sie die Werbeumsätze um 17,1 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 1998 steigern (lt. MediaFacts 8/99). Beim privaten Fernsehen betrug die Steigerung immerhin noch 6,6 Prozent.
Im Jahr 2000 soll auch erstmals eine Tarifregelung über die Vergütungen der Auszubildenden abgeschlossen werden. Die zukünftigen Mediengestalter/innen und Medienkaufleute sind bisher vom Tarifvertrag ausgeschlossen. Für die Kolleginnen und Kollegen bei den bundesweiten Fernsehsendern, die nicht als Redakteurinnen oder Redakteure eingruppiert sind, fordert die IG Medien die Angleichung der Tarife in der Vergütungsgruppe II an die bis zu 511 DM höheren Tarifeinkommen der Redakteurinnen und Redakteure.
Gespräche über die tarifliche Altersversorgung sind gescheitert
Die im Frühjahr 1999 mit dem TPR vereinbarten Gespräche über eine tarifvertragliche Zusatzaltersversorgung sind gescheitert.
Grund für das Scheitern ist die Weigerung des TPR, einer echten Branchenlösung zuzustimmen oder zumindest den Beschäftigten die Entscheidung über eine von mehreren Optionen zu überlassen. Der TPR verlangte, daß alleine die Arbeitgeber entscheiden können, ob der ausgehandelte Betrag von zur Zeit 52 DM monatlich für eine echte Altersversorgung oder nur als Spareinlage im Rahmen der gesetzlichen Vermögensbildung angelegt werden kann. Dadurch sollte zugleich der Höchstbetrag dauerhaft auf 52 DM festgelegt werden.
Mit seinen Forderungen war der TPR weit von den Positionen der Gewerkschaften entfernt. Die IG Medien wollte eine überbetriebliche Zusatzaltersversorgung, die auch bei einem Unternehmenswechsel ohne Einschränkungen fortgeführt werden kann. Denn nur auf diesem Weg läßt sich in einer dynamischen Branche eine für die Beschäftigten attraktive Lösung finden. Mit der vom TPR angebotenen Regelung wäre durch das Nebeneinander vieler unterschiedlicher betrieblicher Varianten das Gegenteil erreicht worden.
Die IG Medien hat sich deshalb dazu entschieden, die Verhandlungen zu beenden. Damit werden die seit 1. März 1999 für die Altersversorgung monatlich zurückbehaltenen 52 DM Entgeltbestandteile und müssen rückwirkend ausgezahlt werden.