Auf ein halbes Jahr befristete Verträge als Verlagsangestellte und eine Wiedereinstellung als Freie nach den alten Konditionen (29 Pfennige die Zeile, 20 Mark fürs Bild) waren die Angebote, die die WAZ-Verlagsleitung den PauschalistInnen machen wollte und zum Teil auch gemacht hat, für die der Betriebsrat der „Westfälischen Rundschau“ das Statusverfahren führt. Der Betriebsrat ist der Meinung, dass es sich bei den sechs KollegInnen um ArbeitnehmerInnen handelt.
Bislang ist jedoch noch in keinem Fall ein Urteil vor dem Dortmunder Arbeitsgericht gefallen. Die Verfahren laufen noch. Geklärt ist dagegen ein weiterer Streitpunkt um die richtige Eingruppierung einer Fotografin. Die Dortmunderin erhielt einen Arbeitsvertrag als Verlagsangestellte. Der Betriebsrat stimmte der Einstellung zu, der falschen Eingruppierung jedoch nicht. Das Dortmunder Arbeitsgericht gab jetzt dem Betriebsrat zum zweiten Mal in einem solchen Fall Recht: Die Kollegin muss als Redakteurin bezahlt werden.
Im ersten Fall (siehe M 3/2000) will die WAZ-Verlagsleitung das Urteil nicht annehmen. Sie hat Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt. Der Verhandlungstermin ist im September.