Angeklagt war eine Mutter, schuldig war die Gesellschaft: Das historische Justizdrama „Friedas Fall“ von Maria Brendle schildert den authentischen Prozess gegen eine Schneiderin aus St. Gallen, die vor 120 Jahren ihr Kind getötet hat. Eine gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und Gerechtigkeit.
Für die Regisseurin ist ihr Langfilmdebüt nicht bloß ein historisches Zeitdokument, „sondern ein eindringlicher Appell zur Überprüfung unserer Werte und zur Gestaltung einer Gesellschaft, die echte Gleichberechtigung und Mitgefühl in den Mittelpunkt stellt.“
Die Schuldfrage ist klar, deshalb ist dieser Film auch kein Krimi: Eine Mutter hat ihren kleinen Sohn mit einem Strick erdrosselt und im Wald verscharrt. Unklar ist lediglich, ob es sich um eine geplante Tat gehandelt hat. Das hätte auch heute noch entscheidenden Einfluss auf das Urteil, aber die Geschichte spielt 1904; damals stand in der Schweiz auf Mord die Todesstrafe. Für den Staatsanwalt steht der Vorsatz außer Frage, für die Volksseele auch. Das ändert sich, als Frieda Kellers Anwalt ein leidenschaftliches Plädoyer hält: Seine Mandantin hat zwar die Tat begangen, aber schuldig ist die Gesellschaft.
„Friedas Fall“ erzählt eine wahre Geschichte
Das Langfilmdebüt von Maria Brendle basiert auf dem 2015 erschienenen Roman „Die Verlorene“ (Aufbau Verlag) der Schweizerin Michèle Minelli, die gemeinsam mit der Regisseurin und Robert Buchschwenter auch das Drehbuch geschrieben hat. Auf den ersten Blick mag die Aktualität dieses 120 Jahre alten Stoffs nicht ersichtlich sein, aber für die Regisseurin ist die Tragödie nicht bloß ein historisches Zeitdokument „über juristische Urteile und moralische Gerechtigkeit, sondern ein eindringlicher Appell zur Überprüfung unserer Werte und zur Gestaltung einer Gesellschaft, die echte Gleichberechtigung und Mitgefühl in den Mittelpunkt stellt.“
Darüber hinaus ist die Handlung ein leuchtendes Beispiel für gelebte weibliche Solidarität. Die zentralen Figuren sind neben der Angeklagten (Julia Buchmann) zwar die beiden Juristen, doch die treibenden Kräfte sind zwei Frauen: hier Erna, die Gattin des zunächst unbarmherzigen Staatsanwalts Walter Gmür (Stefan Merki), dort Gesine, die Verlobte von Verteidiger Arnold Janggen (Max Simonischek). Erna Gmür (Rachel Braunschweig) stellt sich als erste gegen ein Rechtssystem, in dem Gerechtigkeit eine untergeordnete Rolle spielt, erst recht, wenn es um Frauen geht: Gesetze werden von Männern gemacht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Frieda Keller lebte zur Zeit des Prozesses in St. Gallen, stammte aber aus dem Kanton Thurgau, dort ist sie auch geschwängert worden. Um Gesine (Marlene Tanczyk) zu erklären, warum er in seinem Plädoyer als mildernden Umstand eine Form von erblich bedingter verminderter Zurechnungsfähigkeit ins Spiel bringen wird, zitiert Anwalt Janggen aus der Thurgauer Gesetzgebung: „Eine Weibsperson, die sich mit einem verheirateten Mann einlässt, verdient keine Gunst des Gesetzes.“ Später stellt sich raus, dass von „Einlassen“ keine Rede sein kann, aber dem Gesetz ist das egal: „Sie trägt die Folgen ihrer Unsittlichkeit selber.“
Sittengemälde einer patriarchalen Gesellschaft
Nach und nach ergibt sich das Sittengemälde einer Gesellschaft, in der für uneheliche Mütter und ihre Kinder kein Platz vorgesehen war. Am Ende wusste sich Frieda, mindestens so sehr eine Getriebene wie eine Verlorene, nicht anders zu helfen. Im Kinderheim war für den kleinen Ernst kein Platz mehr, und ihre ältere Schwester Bertha, bei der sie wohnte, wollte den Jungen aus Angst vor dem Gerede der Nachbar nicht aufnehmen, dabei hat sie die Misere überhaupt erst ausgelöst: Der Wirt, bei dem Frieda auf ihre Empfehlung hin als Kellnerin arbeitete, hatte sich auch schon an Bertha vergangen. Janggens Apologie gipfelt in der Anklage, die Gesellschaft schenke Frauen wie Frieda kein Gehör und ignoriere ihre Hilferufe. Spätestens jetzt ist die Aktualität des Stoffs offenkundig, selbst wenn einige Details des Prozesses aus heutiger Sicht absurd anmuten: Unter Berufung auf die anthropometrischen Erkenntnisse des französischen Kriminalisten Alphonse Bertillon verweist der Staatsanwalt auf das „zwickelförmige Ohrläppchen“ Friedas, angeblich ein eindeutiger Beleg für „Hang zu Diebstahl und Lügen“.
Mit Ausnahme der Leiterin des Kinderheims attestieren jedoch alle Befragten der Näherin einen ausgezeichneten Leumund. So erklärt sich auch die Anteilnahme von Erna Gmür, die sich um die Angeklagte kümmert und ihr die Haftbedingungen erleichtert. Sie gewährt dem Verteidiger gegen den ausdrücklichen Willen des Gatten Zugang zur Zelle. Janggen bittet Frieda, ihr Leben aufzuschreiben, „die dunklen wie die hellen Stunden“; Rückblenden zeigen sie beim ausgelassenen Spiel mit dem Sohn, dem sie ein Leben in Verachtung ersparen wollte. Brendle, mit ihrem Kurzfilm „Ala Kachuu“ 2022 für einen „Oscar“ nominiert, hat „Friedas Fall“ mit großer Zurückhaltung inszeniert, die Kamera (Hans Syz) ist nur selten in Bewegung, Szenen- und Kostümbild sind überwiegend grau und schwarz, das Licht vermittelt der Handlung entsprechend nur selten Wärme. Das Ensemble hingegen ist ausnahmslos vorzüglich.
„Friedas Fall“. Schweiz 2024. Buch: Michèle Minelli, Robert Buchschwenter, Maria Brendle. Regie: Maria Brendle. Kinostart: 16. April 2026

