Zwischen Kooperation und Konfrontation

50 Jahre ARD und die Gewerkschaften

Fast zeitgleich mit der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – 5.8.1950) wurde im Juni 1950 mit der „Gruppe Funk“ in der GDBA im DGB, ab 1951: Rundfunk-Union (später: Rundfunk-Fernseh-Film-Union – RFFU) die erste gewerkschaftliche Vertretung eigens für den Hörfunk-Bereich gegründet. Ihr Versuch, sogleich mit der ARD einen Tarifvertrag für alle ihre Anstalten abzuschließen, scheiterte nach wenigen Monaten; die ARD wollte und konnte die Tarifhoheit der einzelnen Sender nicht einschränken. Obwohl das die Notwendigkeit für inzwischen mehrere hundert Tarifverträge bedeutete, trat die RFFU immer wieder für engere Zusammenarbeit zwischen den Anstalten, für wirksamen Finanzausgleich und gemeinsame Investitionen der ARD ein.

Als im Januar 1970 – zum erstenmal in der Nachkriegs-Rundfunkgeschichte – die Gebühren der Teilnehmer nach längerem politischen Streit erhöht wurden, gab dafür eine von der RFFU vorbereitete „ungewöhnliche und positive Stellungnahme des DGB den Ausschlag“ – so das ARD-Jahrbuch. Der DGB selbst hatte erst 1963 in seinem Grundsatzprogramm medienpolitische Forderungen erhoben, nachdem er aus Anlass der „Spiegel“-Affäre ein Jahr zuvor die „feste Entschlossenheit“ erklärt hatte, „die Pressefreiheit vor jeglichem Übergriff zu schützen.“ Helmut Haselmayr, damals Produktionschef Fernsehen des Bayerischen Rundfunks, erklärte 1972: “ Der DGB hat wie keine andere Organisation in unserer Gesellschaft die freiheitliche Rundfunkordnung und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten leidenschaftlich verteidigt“.

Unterstützung vom DGB

Das geschah freilich, ohne dass der DGB bis in die späten 70er Jahre von sich aus die Mitgliedsgewerkschaften medienpolitisch mobilisiert hätte. Aber er unterstützte Analysen und Forderungen aus den – damals noch – getrennt operierenden Gewerkschaften IG Druck und Papier oder RFFU: so bei der Vorbereitung und Propagierung des schließlich erfolgreichen Volksbegehrens von 1972 in Bayern gegen ein von der CSU-Regierung im Alleingang beschlossenes Rundfunkgesetz. Und noch 1978 beschloss der DGB-Bundeskongress die „Überführung von Schlüsselindustrien …in Gemeineigentum, verbunden mit demokratischer Kontrolle“ und zählte dazu „auch die großen Pressemonopole“.

Im selben Jahr und vor der sich abzeichnenden Kündigung des NDR-Staatsvertrags durch die schleswig-holsteinische CDU-Regierung rief der DGB zu seiner ersten medienpolitischen Konferenz auf: „Ist die Rundfunkfreiheit bedroht? Für den Ausbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.“ Und er löste mit RFFU und IG Druck und Papier eine breite Sammlung von Unterschriften für den Erhalt der Dreiländeranstalt NDR aus. Höhepunkt war ein von der RFFU für den 19. Dezember 1979 geplanter Warnstreik im ARD-Programm gegen die Rundfunkpolitik der CDU-regierten norddeutschen Länder, der dann aber in zweiter Instanz vom Landesarbeitsgericht München verboten wurde. Gleichwohl mussten die CDU-Ministerpräsidenten von Niedersachsen (Ernst Albrecht) und Schleswig-Holstein (Gerhard Stoltenberg) im Juni 1980 nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ihren vier Monate vorher unterzeichneten Staatsvertrag über den NDR als Zweiländeranstalt – also ohne das SPD-regierte Hamburg – wieder zurückziehen.

Ziel: Innere Rundfunkfreiheit

In den zehn Jahren der sozialliberalen Koalition blieben medienpolitische Initiativen wie gesetzliche, aber auch tarifierte Regelungen zur Sicherung der Presse- und Rundfunkfreiheit in den Redaktionen – Stichwort ,Mitbestimmung‘ – weitgehend der IG Druck und Papier und der RFFU überlassen. Der DGB unterstützte sie zwar dabei, doch ohne eigenes Konzept. Zwar gab es 1970 in allen Rundfunkanstalten Redakteursausschüsse mit dem Ziel, die ,innere Rundfunkfreiheit‘ abzusichern; Entwürfe der RFFU für tarifvertraglich zu vereinbarende Mitbestimmungsregelungen wurden aber von den Intendanten abgewiesen. Bis Herbst 1973 war lediglich im NDR ein rechtlich verankerter Redakteursausschuss (mit freilich nur geringen Rechten) durchgesetzt worden; der HR (Hessische Rundfunk) folgte erst 1978 und Radio Bremen 1979. Zuvor schon – auch angesichts der Stagnation der Statutenbewegung – setzten sich die Gewerkschaften für Mitbestimmung in den Verwaltungsräten der Sender ein. Bremen war wieder der Vorreiter: im September 1971 wurden mit einer Gesetzesnovelle zwei Sitze des sechsköpfigen Verwaltungsrats den Beschäftigten zugesprochen. Ähnliche Entwicklungen gab es beim Saarländischen Rundfunk 1973, im Sender Freies Berlin (SFB) 1974 und 1980 für den HR.

Während es der damalige Intendant des Süddeutschen Rundfunks (SDR), Hans Bausch, 1978 “ eine systemwidrige Forderung des DGB“ nannte, „ein Mitbestimmungsmodell aus der Großindustrie auf die publizistische Institution Rundfunk zu übertragen“, schrieb die RFFU in ihrem ,Medienpolitischen Konzept‘ 1976 mit Blick auf ARD und ZDF: “ Die hierarchisch gegliederten Rundfunkanstalten bedürfen des demokratischen Ausbaus … Deshalb fordert die RFFU ein kollegial verfasstes Direktorium, das seine Beschlüsse mit Mehrheit fasst und das gemeinsam verantwortlich ist.“ Lediglich bei Radio Bremen wurde diese Forderung Jahre später zum Teil – und auch nur bis zur Großen Koalition von SPD mit CDU – erfüllt. Im übrigen hatte die medienpolitisch von der FDP gebremste ,sozialliberale‘ Koalition zwar das Betriebsverfassungsgesetz novelliert, verhinderte aber die Abschaffung des antiquierten ,Tendenzschutz‘- Paragraphen 118, durch den der Kündigungsschutz ausgerechnet für Journalisten eingeschränkt wird – bis heute.

Der Beginn des „dualen Systems“ im Rundfunk

Sozusagen Hand in Hand mit ARD und ZDF, zugleich aber auch warnend, beschloss der DGB-Bundeskongress 1982 so einstimmig wie folgenlos die Ablehnung kommerzieller Rundfunkprogramme und der Beteiligung privater Interessenten am Rundfunk. Lothar Zimmermann vom geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB verwies dabei kritisch auf das Verhalten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wie SWF, SDR und ZDF, die zur Anwendung neuer Medientechnologien Kooperationsvereinbarungen mit überregionalen Zeitungsverlagen abgeschlossen hatten: „Sie liefern ihre eigenen Einrichtungen, das technische Wissen für den Beginn des privaten Fernseh- und Rundfunksystems“. Ein Jahr später öffnete die neue Koalition aus CDU/CSU und gewendeter FDP das Tor für nahezu schrankenlosen Kommerz im Rundfunk und wurde nur durch das Bundesverfassungsgericht an immer neuen Einschränkungen der Rechte von ARD und ZDF gehindert.

Seither wurde die Medienlandschaft wesentlich verändert. Kommerzielle TV-Sender brauchten keine zehn Jahre, um die Einschaltquoten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erreichen; die Beschränkung ihrer Programme auf Unterhaltungs- und Konsumbedürfnisse machten das möglich. In der Folge verdrängten deshalb auch bei ARD und ZDF immer häufiger Unterhaltungsshows, Serien und einfältig konstruierte Spielfilme kulturell ambitionierte Sendungen; daran können auch die nur über Kabel oder Satellit zu empfangenden Kulturprogramme 3sat und ARTE mit ihren geringen Einschaltquoten nichts ändern. Ohnehin steht ja die vermeintliche Unabhängigkeit von ARD und ZDF durch Gebührenfinanzierung und Staatsferne auf tönernen Füßen. Denn einerseits müssen die Parlamente der Bundesländer Gebührenerhöhungen jedes mal zustimmen und können die Sender damit unter Druck setzen. Zum anderen kontrollieren die Parteien durch ihre jeweiligen Mehrheiten in den Rundfunk- und Verwaltungsräten über die Personalpolitik auch die Programme der Sender mit.

Die Gewerkschaften im Medienbereich – von der 1989 durch Zusammenschluss der IG Druck und Papier mit der Gewerkschaft Kunst entstandenen IG Medien bis zur DAG (Deutsche Angestellten Gewerkschaft) und dem DJV (Deutscher Journalisten – Verband) – haben in den kommerziellen Sendeanstalten nur langsam Fuß fassen können. Das wurde ihnen sowohl durch ihr medienpolitisches Eintreten für Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erschwert, als auch durch die erzwungenen Auseinandersetzungen um immer rücksichtslosere Rationalisierungen und den Stellenabbau in ARD und ZDF. Mit dem Anwachsen der kommerziellen Konkurrenz hat dieser Druck auf die Beschäftigten in den öffentlich-rechtlichen Anstalten zugenommen; tarifpolitische Auseinandersetzungen kennen keine Solidar-Maßstäbe mehr und unterscheiden sich inzwischen kaum noch von denen in Zeitungshäusern oder anderen Branchen. Die langjährige medienpolitische Kooperation der Gewerkschaften mit ARD und ZDF wird immer brüchiger. Zugleich sind Mitstreiter aus früheren Jahren leiser geworden. Seit die Kirchen sich beispielsweise selbst mit TV- und Radioprogrammen an kommerziellen Sendeanstalten beteiligen, hat ihr medienpolitisches Engagement für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich abgenommen.

Die gesellschaftliche Funktion des Rundfunks verteidigen

Auf dem medienpolitischen Kongress ,Zukunft des Rundfunks – soviel Freiheit muss sein‘ haben im November 1998 DGB, IG MEDIEN, GEW, DAG und DJV in Frankfurt ein ,Manifest der Gewerkschaften zur Rundfunk- und Medienpolitik‘ verabschiedet. Darin wird festgestellt, dass die Unterzeichner die „gesellschaftspolitischen Funktionen des Rundfunks gefährdet“ sehen, weil zum einen „die Vielzahl der Anbieter … nicht die angekündigte Programmvielfalt gebracht“ hat und weil „unter dem Diktat der Einschaltquote“ die „Kommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ fortschreitet: „Die Programme werden immer gleichförmiger, die Inhalte verflachen“. Um diese Entwicklung zu stoppen, richten die Gewerkschaften eine Reihe von Forderungen als Appelle an Politik und Medienunternehmer: Macht- und Konzentrationskontrolle, Erweiterung der Mitbestimmungs-Regelungen zur Sicherung der inneren Rundfunkfreiheit, Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Eigenproduktionsfähigkeit. Und weil „die digitale Zukunft … viele neue Programme und Dienste“ bringt, fordern die Gewerkschaften schließlich „eine breite öffentliche Diskussion über die Funktion und Verantwortung des Rundfunks“. Denn die technologisch bedingten tiefgreifenden Veränderungen im Rundfunk- und Medienbereich haben nahezu undurchschaubare Folgen nicht nur für die soziale Sicherheit der Beschäftigten, sondern für die Gesellschaft im Ganzen.


Dieter Brumm, freier Autor, war von 1983 bis 1994 Referent für Medienpolitik beim Hauptvorstand der RFFU in München beziehungsweise seit 1989 der IG Medien in Stuttgart.

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