Nachdem die Polizei Journalist_innen beim Rechtsrock-Event „Eichsfeldtag“ im nordthüringischen Leinefelde an ihrer Arbeit gehindert und ihnen Platzverweise erteilt hatte, haben die betroffenen Berichterstatter_innen nun vor dem Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen das Land Thüringen eingereicht. Wie die Anwälte der Journalist_innen mitteilten, würden zudem presserechtliche Maßnahmen gegen den Pressesprecher der Landespolizeiinspektion Nordhausen vorbereitet. Dieser hatte den beteiligten Journalist_innen und Fotograf_innen trotz Vorweisens der Presseausweise abgesprochen, journalistisch zu arbeiten.
„Die Platzverweise gegenüber den Journalistinnen und Journalisten entbehren nach den mir vorliegenden Informationen jeder Grundlage. Statt die Forderungen von Neonazis umzusetzen, muss die Polizei Straftaten verhindern, die Pressefreiheit durchsetzen und jene schützen, die von der Neonazi-Szene zu Unrecht aus dem öffentlichen Raum vertrieben werden sollen“, so der Anwalt einer der Journalist_innen. Deshalb wolle man darüber hinaus mittels Verfahren nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) gegenüber der Landespolizeidirektion Thüringen die Gründe für das polizeiliche Vorgehen ermitteln.