Rundfunkfreiheit nicht verstanden

Julia Ruhs (Reporterin beim Bayerischen Rundfunk). © WDR/Oliver Ziebe

Nachdem der NDR ankündigte, die bisherige Moderatorin der Sendung Klar, Julia Ruhs, in Zukunft nicht mehr zu beauftragten, nimmt die Debatte um die Sendung an Fahrt auf. Die Ministerpräsidenten Bayerns und Schleswig-Holsteins kritisierten die Personalentscheidung. CDU-Generalsekretär Linnemann forderte gar finanzielle Konsequenzen für den Sender. Zuletzt wurde auch die Rolle von ver.di im Sender und im Rundfunkrat thematisiert.

Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, sieht Klarstellungsbedarf in der Debatte. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern. Hier missverstehen zwei Landesfürsten ihre Rolle, wenn sie bestimmtes Personal bei den Sendern bestellen. Und Carsten Linnemanns Forderung nach finanziellen Konsequenzen für den NDR ist als Versuch politischer Einflussnahme vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Schmitz-Dethlefsen die Äußerungen der Ministerpräsidenten Günther und Söder.

„Die Sendung ‚Klar‘ hat nach der ersten Folge in der Gesellschaft für Diskussionen und Kritik zur fachlich-journalistischen Qualität der Sendung gesorgt. Mit dieser Kritik befassen sich seitdem auch die Beschäftigten im NDR, wir als Gewerkschaft im Rundfunksender und auch der NDR-Rundfunkrat. Genau so sieht es die innere Rundfunkfreiheit und der Auftrag an die gesellschaftliche Programmaufsicht durch Rundfunkgremien vor.“

Programmbeschwerde beim NDR

Zu der Sendung war eine Programmbeschwerde beim NDR eingereicht worden. Schmitz-Dethlefsen: „Wenn sich der Programmausschuss mit einer Programmbeschwerde befasst, ist das kein ‚Angriff‘ – es ist seine verfassungsgemäße Aufgabe. Mitglieder der Rundfunkgremien wegen ihrer dortigen Tätigkeit als aktivistisch zu diffamieren, ist kein guter Stil. Die Überprüfung von Programmbeschwerden in Hinsicht auf journalistische Sorgfalt und Einhaltung von Programmgrundsätzen ist eine notwendige Arbeit, die Anerkennung verdient und Ausdruck einer staatsfernen Rundfunkverfassung ist.“

Der im April erschienene offene Brief von Beschäftigten zu „Klar“ werde unzulässigerweise mit einer senderinternen Diskussion im Juni in Verbindung gebracht. Hierzu Schmitz-Dethlefsen: „Nach der veränderten Einstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz haben die Kolleg*innen im NDR in einer von ver.di organsierten Veranstaltung selbstverständlich die Diskussion darüber geführt, wie mit der Partei künftig journalistisch umzugehen sei. Solche Debatten anzutreiben verstehen wir richtigerweise als Rolle einer mitgliederstarken Gewerkschaft im Rundfunk – zumal in einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender mit gesellschaftlicher Verantwortung, die seit der Gründung als NWDR der Staatsferne und Förderung der Demokratie verpflichtet ist.“

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