Pressefusionen zwischen Verlagen erleichtert

Mit der zweiten und dritten Lesung am 18. Oktober und der damit verbundenen Verabschiedung im Bundestag wird das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB-Novelle) – und mit ihr die Überarbeitung der Regelungen zur Pressefusionskontrolle – zum 1. Januar 2013 Gesetz.

Der Beschluss der Bundestagsmehrheit aus CDU/CSU und FDP erleichtert künftig Pressefusionen zwischen Verlagen, indem die so genannte Aufgreifschwelle, ab der das Bundeskartellamt einer Fusion zustimmen muss, spürbar heraufgesetzt wird – von heute 25 Millionen Euro gemeinsamem Umsatz auf künftig 62,5 Millionen Euro. Zugleich erlaubt das Gesetz so genannte Sanierungsfusionen. Danach können Verlage fusionieren, wenn es ihnen wirtschaftlich besonders schlecht geht, auch wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung verstärkt wird. Voraussetzung hierfür aber ist, dass der übernommene Verlag in den letzten drei Jahren einen erheblichen Fehlbetrag hatte und kein anderer Interessent gefunden wurde.
Auf Empfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zudem um eine Regelung zum Presse-Grosso erweitert. Erstmals wird nun die wettbewerbsrechtliche Sonderstellung der Grossisten gesetzlich verankert. Auf diese Weise soll der flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften erhalten bleiben.
ver.di hatte Erleichterungen bei Pressefusionen stets kritisiert, da damit unnötig die publizistische Vielfalt gefährdet würde. Mit einer Anhebung der Aufgreifschwelle würde der Konzentrationsprozess im deutschen Pressemarkt weiter zunehmen und die Zahl der Ein-Zeitungs-Kreise steigen.

 

Stellungnahme zum Gesetzentwurf: http://medien-kunst-industrie.verdi.de/medien/medienpolitik/pressefusionskontrolle

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »

Katapult-Magazin im Wahlkampf

„Mecklenburg-Vorpommern steht schlecht da, Sachsen-Anhalt auch. Wir reagieren.“ So lautet der erste Satz des Editorials zur Ankündigung, ein „Magazin für Konservative und Rechte“ im Vorfeld der Landtagswahlen zu produzieren. Die etwas reißerische Vorschau kommt von KATAPULT, dem Greifswalder Wissenschaftsmagazin, das aus Statistiken und Studien allgemein verständliche Info-Grafiken baut und sich darüber hinaus im Medienkanon als kräftige Stimme für Demokratie und Toleranz profiliert hat.
mehr »