Pressefusionen zwischen Verlagen erleichtert

Mit der zweiten und dritten Lesung am 18. Oktober und der damit verbundenen Verabschiedung im Bundestag wird das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB-Novelle) – und mit ihr die Überarbeitung der Regelungen zur Pressefusionskontrolle – zum 1. Januar 2013 Gesetz.

Der Beschluss der Bundestagsmehrheit aus CDU/CSU und FDP erleichtert künftig Pressefusionen zwischen Verlagen, indem die so genannte Aufgreifschwelle, ab der das Bundeskartellamt einer Fusion zustimmen muss, spürbar heraufgesetzt wird – von heute 25 Millionen Euro gemeinsamem Umsatz auf künftig 62,5 Millionen Euro. Zugleich erlaubt das Gesetz so genannte Sanierungsfusionen. Danach können Verlage fusionieren, wenn es ihnen wirtschaftlich besonders schlecht geht, auch wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung verstärkt wird. Voraussetzung hierfür aber ist, dass der übernommene Verlag in den letzten drei Jahren einen erheblichen Fehlbetrag hatte und kein anderer Interessent gefunden wurde.
Auf Empfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zudem um eine Regelung zum Presse-Grosso erweitert. Erstmals wird nun die wettbewerbsrechtliche Sonderstellung der Grossisten gesetzlich verankert. Auf diese Weise soll der flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften erhalten bleiben.
ver.di hatte Erleichterungen bei Pressefusionen stets kritisiert, da damit unnötig die publizistische Vielfalt gefährdet würde. Mit einer Anhebung der Aufgreifschwelle würde der Konzentrationsprozess im deutschen Pressemarkt weiter zunehmen und die Zahl der Ein-Zeitungs-Kreise steigen.

 

Stellungnahme zum Gesetzentwurf: http://medien-kunst-industrie.verdi.de/medien/medienpolitik/pressefusionskontrolle

Weitere aktuelle Beiträge

Berichten über LSBTIQ-Themen

Wenn queere Menschen (Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans und inter Menschen) Beiträge über sich in Zeitungen lesen oder im Fernsehen gucken, kommen sie manchmal aus dem Staunen nicht heraus. Egal ob Boulevard, Qualitätspresse oder Nachrichtenagenturen: Regelmäßig gibt es Schlagzeilen über das „Homosexuellen-Milieu“ und ungelenke Formulierungen wie „Homosexuelle und Lesben“ oder „bekennende Bisexuelle“ und „Menschen im falschen Körper“. Ein kollegialer Leitfaden zeigt, wie es besser geht.
mehr »

Wie ähnlich ist presseähnlich?

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Ralf Ludwig, erwartet, dass es für die öffentlich-rechtlichen Sender künftig schwerer werde, insbesondere jüngere Zielgruppen online zu erreichen. Grund dafür sei die „Schärfung des sogenannten Verbots der Presseähnlichkeit“, sagte Ludwig Ende Mai im Medienausschuss des sächsischen Landtags.
mehr »

ARD-Nachrichtentag: Mehr Transparenz

Nachrichten sind das Herz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie sollen gut recherchiert und aufbereitet sein, sollen verständlich Ereignisse vermitteln und einordnen. Beim ARD-Nachrichtentag am 5. Juni gab es einen offenen Einblick, wie das eigentlich geschieht. Teilnehmende bekommen Einblicke in den journalistischen Alltag und erfahren den Wert unabhängiger Nachrichten in Hörfunk, Fernsehen und Social Media.
mehr »

Altersversorgung für Filmschaffende

Zusammen mit der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Tarifpartner Produktionsallianz hat ver.di einen Tarifvertrag für eine branchenweite betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende in Film- und Serienproduktionen abgeschlossen. Für die etwa 25.000 auf Projektdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden vor und hinter der Kamera wird die neue tarifliche Altersvorsorge ab Juli 2025 starten.
mehr »