Pressefusionen zwischen Verlagen erleichtert

Mit der zweiten und dritten Lesung am 18. Oktober und der damit verbundenen Verabschiedung im Bundestag wird das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB-Novelle) – und mit ihr die Überarbeitung der Regelungen zur Pressefusionskontrolle – zum 1. Januar 2013 Gesetz.

Der Beschluss der Bundestagsmehrheit aus CDU/CSU und FDP erleichtert künftig Pressefusionen zwischen Verlagen, indem die so genannte Aufgreifschwelle, ab der das Bundeskartellamt einer Fusion zustimmen muss, spürbar heraufgesetzt wird – von heute 25 Millionen Euro gemeinsamem Umsatz auf künftig 62,5 Millionen Euro. Zugleich erlaubt das Gesetz so genannte Sanierungsfusionen. Danach können Verlage fusionieren, wenn es ihnen wirtschaftlich besonders schlecht geht, auch wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung verstärkt wird. Voraussetzung hierfür aber ist, dass der übernommene Verlag in den letzten drei Jahren einen erheblichen Fehlbetrag hatte und kein anderer Interessent gefunden wurde.
Auf Empfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zudem um eine Regelung zum Presse-Grosso erweitert. Erstmals wird nun die wettbewerbsrechtliche Sonderstellung der Grossisten gesetzlich verankert. Auf diese Weise soll der flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften erhalten bleiben.
ver.di hatte Erleichterungen bei Pressefusionen stets kritisiert, da damit unnötig die publizistische Vielfalt gefährdet würde. Mit einer Anhebung der Aufgreifschwelle würde der Konzentrationsprozess im deutschen Pressemarkt weiter zunehmen und die Zahl der Ein-Zeitungs-Kreise steigen.

 

Stellungnahme zum Gesetzentwurf: http://medien-kunst-industrie.verdi.de/medien/medienpolitik/pressefusionskontrolle

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