Wie ähnlich ist presseähnlich?

Nachrichten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk spielen weiterhin die wichtigste Rolle - auch im Fernsehen Foto: ARD

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Ralf Ludwig, erwartet, dass es für die öffentlich-rechtlichen Sender künftig schwerer werde, insbesondere jüngere Zielgruppen online zu erreichen. Grund dafür sei die „Schärfung des sogenannten Verbots der Presseähnlichkeit“, sagte Ludwig Ende Mai im Medienausschuss des sächsischen Landtags.

In den Web-, App- und Social-Media-Angeboten des MDR seien „Texte für die digitale Informationsvermittlung von zentraler Bedeutung“. Ludwig äußerte sich in einer Anhörung zum geplanten Reformstaatsvertrag der Bundesländer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Mit diesem Staatsvertrag, der Anfang Dezember in Kraft treten soll, wollen die Länder die Regelungen verschärfen, wann für die Sendeanstalten im Internet eine Textberichterstattung möglich ist. Dafür hatten bei den Ländern die Presseverlage lobbyiert. Sie sehen sich seit mehreren Jahren durch presseähnliche Online-Angebote der Anstalten wirtschaftlich bedrängt. Vor allem ARD-Sendern werfen die Zeitungshäuser vor, im Internet auf zu viel Text zu setzen. Die Anstalten wiesen das stets zurück. Der Streit blieb ungelöst. Künftig sollen die neuen Regelungen für Klarheit sorgen.

Streit um Presseähnlichkeit

Laut der Staatsvertragsnovelle dürfen die Portale der Anstalten sowie deren Angebote auf Drittplattformen nicht presseähnlich sein. Für die eigenen Plattformen sind weitere Vorgaben vorgesehen. Online-Texte sollen künftig nur noch möglich sein, wenn deren Inhalte zuvor in Radio- oder Fernsehsendungen thematisiert wurden. Von diesem strikten Sendungsbezug soll es aber Ausnahmen geben, unter anderem bei „Faktenchecks“ und „Schlagzeilen zu aktuellen Ereignissen“, also beispielsweise bei „Breaking-News“-Lagen.

Diese gesamte Regelung schränke „unseren journalistischen Gestaltungsspielraum erheblich ein“, sagte Ludwig im Landtag. Er befürchte, die öffentlich-rechtlichen Angebote im Digitalen könnten „an Wahrnehmung und Relevanz verlieren, weil uns nicht alle Möglichkeiten, die Menschen zu erreichen, zur Verfügung stehen“. Nachrichten lägen „fast immer zuerst in Textform“ vor, etwa durch Agenturen, sagte Ludwig. Mehr als die Hälfte der Nutzer*innen bevorzuge es außerdem, Nachrichten online zu lesen. Bei den 18- bis 24-Jährigen seien es fast die Hälfte.

Aus diesen Gründen kündigte Ludwig an, weiter auf Texte setzen zu müssen: „Das Gebot der Sendungsbegleitung zwingt uns allerdings dazu, künftig Audios und Videos zu produzieren oder zu beschaffen, wie dies eigentlich nicht notwendig wäre.“ Es sei zumindest sehr fraglich, ob dies, sagte der MDR-Intendant, „der Weisheit letzter Schluss ist, auch mit Blick auf die damit einhergehenden Kosten“.

Schlichtung gescheitert

Ludwigs Ankündigung könnte noch für Zündstoff bei den Zeitungsverlegern sorgen. Etwa in den Gesprächen, die es seit einiger Zeit zwischen bayerischen Tageszeitungen und dem Bayerischen Rundfunk (BR) gibt. Mehrere Zeitungshäuser halten das Online-Angebot BR24.de für presseähnlich. Der BR lässt diese Vorwürfe nicht gelten. Im Februar 2024 war eine Schlichtung zwischen beiden Seiten gescheitert.

Aktuell wollen die Verlage wissen, wie der BR die in der Staatsvertragsnovelle vorgesehene Verschärfung auslegt. „Wir eruieren derzeit, ob wir zum neuen Presseähnlichkeitsverbot ein gemeinsames Verständnis mit dem BR finden, eine gemeinsame Auslegung“, erklärte Markus Rick auf Nachfrage. Er ist Hauptgeschäftsführer des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV). Der BR bestätigte, es gehe um eine „einvernehmliche Auslegung der Regelungen zur Textlastigkeit im Reformstaatsvertrag“. Außerdem noch um einen Ausbau der Zusammenarbeit. Konkreter wollte der BR nicht werden.

Die Verlage haben vor allem die geplante Breaking-News-Klausel im Blick. Diese würden die Zeitungshäuser kritisch sehen, da sie „qualitativ und quantitativ schrankenlos“ sei, so Rick. Bei einer weiten Auslegung könne sie „ein neues Einfalltor für eine umfassende Textberichterstattung des BR sein“. Für die Verlage sei entscheidend, wie das geplante Verbot „gelebt“ werde. Am Ende könnte eine gemeinsame Vereinbarung stehen, in der die Beteiligen „diese gemeinsame Auslegung anerkennen und der BR sich verpflichtet, sie in der täglichen Praxis auch einzuhalten“, erklärte der VBZV-Hauptgeschäftsführer.

Eine Klage gegen den BR sei „nicht vom Tisch“, so Rick weiter. Hintergrund dafür: Ab Ende 2015 stritten beide Seiten bereits vor Gericht. Elf bayerische Zeitungshäuser verklagten damals den BR vor dem Landgericht München I wegen der Presseähnlichkeit der damals neu gestarteten BR24-App. Im Juni 2016 gab der BR eine Unterlassungserklärung ab, die damalige App-Version nicht mehr zu verbreiten. Der Sender verwies auf die Weiterentwicklung der App, die somit nicht mehr der angefochtenen Version entspreche. Der Rechtsstreit endete.

Rechtsweg nicht ausgeschlossen

Als vor einiger Zeit die Verlage BR24 wieder als zu textlastig einstuften, entstanden Überlegungen, erneut gegen den BR vor Gericht zu ziehen. Die Intention der Pressehäuser: eine Verletzung der damaligen Unterlassungserklärung geltend machen, was vom Gericht mit einer hohen Vertragsstrafe gegen den BR geahndet werden könnte. Ob nun bayerische Verlage erneut gegen den BR den Gerichtsweg einschlagen, bleibt indes abzuwarten.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ist von den neuen Regelungen im Reformstaatsvertrag zur Presseähnlichkeit nicht überzeugt. Auf Anfrage verwies der BDZV auf „durchgreifende Lücken“. Man werde „es auch in Zukunft mit systematischen Problemen zu tun haben“. Daher werde der BDZV seine „Beihilfebeschwerde in Brüssel vorerst weiterführen“. Im Mai 2024 hatte der Verband die EU-Kommission wegen der textlastigen öffentlich-rechtlichen Webangebote eingeschaltet.

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