Als „vollkommen unverhältnismäßig“ und offenbar rechtswidrigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit sowie das Redaktionsgeheimnis bezeichnete die dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß am 30. November, die Durchsuchungen des Büros und der Wohnung eines Redakteurs der Berliner Morgenpost: „Anscheinend ist die Berliner Polizei so sehr unter Druck, endlich einen ‚Maulwurf’ zu präsentieren und damit vielleicht auch von Fehlern in den eigenen Reihen abzulenken, dass sie vollkommen über das Ziel hinaus schießt“, kritisierte Haß und erinnert an das Cicero-Urteil von 2007.