Bei der mündlichen Verhandlung am 14. Dezember 2016 über die Klage von Reporter ohne Grenzen (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) hat das Bundesverwaltungsgericht weitere Aufklärung über die Metadatensammlung des deutschen Auslandsgeheimdienstes verlangt. Die Richter des 6. Senats in Leipzig stellten eingehende Nachfragen zum Verkehrsanalysesystem „VerAS“, mit dem der BND in großem Umfang Verbindungsdaten über Telefongespräche mit Auslandsbezug sammelt. Den Klageteil gegen die strategische Auslandsüberwachung wies das Gericht als unzulässig ab.
„Das Gericht hat deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Metadatensammlung des BND geäußert und hält weitere Aufklärung für nötig“, sagte ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. Schon das sei ein wichtiger Erfolg der Klage: Der BND müsse Klarheit über Art und Umfang seiner Überwachung schaffen. „Denn die unverhältnismäßige und widerrechtliche Vorratsdatensammlung des BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage“, so Spielkamp.
ROG hatte die Klage gegen den BND am 30. Juni 2015 eingereicht. Sie richtet sich unter anderem gegen das System VerAS, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Metadaten auch von deutschen Bürgern sammelt, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation anfallen.
Davon betroffen sind sowohl die sogenannte Ausland-Ausland-Kommunikation als auch Gespräche zwischen In- und Ausland sowie Verbindungsdaten, die dem BND von befreundeten Geheimdiensten zugeliefert werden. Die Speicherung geschieht nach Überzeugung von Reporter ohne Grenzen so umfassend, dass auch Journalisten erfasst werden können, die nur indirekt und über weitere Kommunikationspartner zum Beispiel mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können. Die Wahrscheinlichkeit sei deshalb hoch, dass der Dienst auch die Verbindungsdaten von ROG als internationaler Organisation gespeichert hat.
Noch am Montag dieser Woche hatte Reporter ohne Grenzen dem Gericht neue Hinweise darauf vorgelegt, dass VerAS noch tiefer und umfassender als bislang angenommen in die Grundrechte sogar deutscher Staatsbürger eingreift. Das belege unter anderem ein internes Gutachten des BND, das Teil der kürzlich von Wikileaks publik gemachten Dokumente des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags ist. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten stützen das Argument, dass Kommunikation von ROG von der Erfassung und Auswertung durch VerAS betroffen sein dürfte. Außerdem legt der Geheimdienst darin ausführlich dar, dass und warum in den meisten Fällen selbst im Nachhinein keine Benachrichtigung der ausgeforschten Personen geboten sei.
Anonym gespeicherte Daten können wieder zugeordnet werden
Durch solche Praktiken, heißt es bei Reporter ohne Grenzen, stelle der BND nicht nur den Informantenschutz als zentrales Element der Pressefreiheit in einer Demokratie in Frage. Er untergrabe auch die Glaubwürdigkeit deutscher Forderungen nach mehr Achtung der Medienfreiheit in autoritären Regimen.
In der mündlichen Verhandlung fragten die Richter detailliert nach den Kriterien und Abläufen, mit denen der BND Daten filtert, bevor sie in VerAS eingespeist werden. Kritisch hinterfragten sie etwa, inwieweit sichergestellt sei, dass in anonymisierter Form gespeicherte grundrechtsgeschützte Metadaten deutscher Telekommunikationsteilnehmer nicht nachträglich doch den betreffenden Personen zugeordnet werden könnten.
BND-Vertreter mussten einräumen, dass die nachträglich Zuordnung anonymisiert gespeicherter Daten in den Fällen möglich ist, in denen im Zuge einer Telefonüberwachung nach dem G-10-Gesetz auch die Inhalte eines Gesprächs gespeichert werden. Ferner verwiesen sie darauf, dass der Wirkungsbereich von VerAS begrenzt sei, da es sich nur um eine von etwa 25 Datenbanken des BND handele.
Klagepunkt zur strategischen Auslandsüberwachung abgewiesen
Im anderen Teil der Klage hat ROG dem Geheimdienst vorgeworfen, im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung ihren E-Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben. Diesen Teil wies das Gericht am Mittwoch als unzulässig ab. Gegen diese Entscheidung, so informiert Reporter ohne Grenzen, behalte man sich eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vor.
Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nach fünfstündiger Sitzung vertagt.
Die ROG-Klage gegen den BND kann unterstützt werden: www.reporter-ohne-grenzen.de/bnd-klage