Kritiken zur Sonderausschüttung für Online-Texte nachgegangen
Vor drei Jahren wurde bei der VG Wort begonnen, das Text-Meldesystem METIS einzuführen. Es ermöglicht Urhebern, Online-Texte mittels Zählmarken bei der VG Wort zu melden. Es setzt jedoch voraus, dass Verlage sich beteiligen, indem sie diese Pixel auf ihren Websites programmieren. Und weil das offensichtlich einiger Zeit bedarf, gibt es seit zwei Jahren eine Sonderausschüttung, bei der Texte einzeln gemeldet werden können. Kritische An- und Nachfragen dazu erreichten M und natürlich die VG Wort direkt. Markus Lips, Leiter der Abteilung Presse bei der VG Wort und Ansprechpartner für Journalisten in Bezug auf METIS, gibt Antworten.
M | Bevor wir zur Sonderausschüttung kommen, vorab die Frage, wie weit hat sich das eigentliche METIS-System bisher durchgesetzt?
MARKUS LIPS | Hier möchte ich nur die ganz großen Internetseiten nennen, die sich bereits 2009 an METIS beteiligten: Spiegel Online, Süddeutsche.de, Focus-online, stern.de, Rheinische-Post. ZEIT.de steht unmittelbar vor der Umsetzung. Die ersten Zahlungen an diese Verlage fanden im Herbst 2009 statt. Spätestens dann, wenn sich herumsprechen wird, dass unser Verfahren problemlos funktioniert hat, werden sich die meisten Internetseiten mit nennenswerten Besucherzahlen an METIS beteiligen. Übrigens: Im März finden zwei große Informationsveranstaltungen für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger statt. Der Veranstalter BDZV meldet uns reges Interesse der Verlage daran.
M | Nun zur Sonderausschüttung. Es gab kritische Anfragen zur Handhabung des Systems, Vorwürfe über Umständlichkeit und auch Unverständnis wie mit einigen Formaten bei den Meldungen umgegangen werden soll. In welchem Umfang erfolgte Kritik?
LIPS | Angesichts der vielen Meldungen zur Sonderausschüttung – allein im Dezember 2009 waren es über 150.000 – gab es nur wenig Kritik. Das Meldesystem war technisch stabil und offenbar auch leicht anwendbar. Dies ist ein umso größerer Erfolg, wenn man bedenkt, dass wir ja 2009 mit einer neuen Version gestartet sind. Selbstverständlich wird das System stetig verbessert. Dabei berücksichtigen wir natürlich die Hinweise von Anwendern.
M | Welche Probleme waren das zum Beispiel, die aufgetreten sind?
LIPS | Es gab das Problem, dass die URL innerhalb eines Mediums und eines Zeitraums verändert wurde, wodurch es zu Irritationen bei den Meldungen kam. Wenn die gemeldete URL nicht zu dem gemeldeten Text führt, dann wird die Meldung nicht anerkannt. Bei Newslettern tauchte die Frage auf, wie diese zu melden sind, da es sich ja hier um mehrere Texte unter einer URL handelt. Die Antwort ist einfach: Für die Sonderausschüttung wird jeder Text einzeln gemeldet. Eine Wahrnehmungsberechtigte hatte Artikel mehrfach, teils modifiziert, veröffentlicht auf verschiedenen Onlineplattformen und sie deshalb mehrfach gemeldet. Aber es ist Teil der Meldebedingungen zur Sonderausschüttung, dass ein Text nur einmal gemeldet werden kann. Leider ist momentan noch unser alter Webauftritt im Netz. Spätestens mit dem Release unserer neuen Internetseite – der unmittelbar bevorsteht – werden Missverständnisse, die aufgrund der Unübersichtlichkeit unserer alten Internetseite auftraten, verschwinden.
M | Und es trat zum Beispiel das Problem auf, dass ein Verlag innerhalb des Jahres seine Seiten gepixelt hat. Da man jedoch nur entweder an der regulären Ausschüttung oder an der Sonderausschüttung teilnehmen kann, fielen die Texte, die noch keine Zählmarke hatten, hinten runter?
LIPS | Ja, aber es ist so, dass die Journalisten, deren Seiten Pixel einbauen, einen großen Vorteil gegenüber den Journalisten genießen, deren Seiten dies bisher nicht tun. 2008 wurde ein Beitrag, der in der regulären Ausschüttung vergütet wurde, mit dem zehnfachen des Betrags für einen Artikel in der Sonderausschüttung vergütet. Das Problem, das Sie ansprechen, besteht nur für den Zeitraum vom Anfang eines Jahres bis zum Termin der Verpixelung. Artikel der Vorjahre konnten alle über die Sonderausschüttung im Vorjahr gemeldet werden und wurden damit bereits von uns vergütet.
M | Eine Gruppe von Experten, darunter auch ver.di-Vertreter haben sich Mitte Februar zusammengesetzt und über die angesprochenen Fragen beraten. Was war das Ergebnis?
LIPS | Das Ergebnis war, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, um so schnell wie möglich die bedeutenden Internetseiten – im Sinne von hohen Zugriffszahlen – in unser Meldeverfahren einzubeziehen. Dies umso mehr, weil unsere Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, die Sonderausschüttung, im Gegensatz zum regulären Verfahren, sehr kritisch beurteilt. Auch schaut eine kleine Redaktionsgruppe noch einmal auf die Hinweise zur Sonderausschüttung, die bereits im Netz stehen und die, wie ich denke, schon sehr umfassend sind. Aber möglicherweise gibt es ja hier auch noch etwas zu verbessern.
Hinweise – Problembeispiele
- Wer noch nie Online bei VG Wort gemeldet hat, sollte wissen, dass dafür eine einmalige Registrierung notwendig ist, die nicht an einem Tag erfolgen kann. Also nicht in letzter Minute vor Meldeschluss auf die VG Wort Website gehen!
- Es ist nur möglich an der eigentlichen METIS-Ausschüttung (per Zählmarken) oder an der Sonderausschüttung im jeweiligen Jahr teilzunehmen.
- In der Sonderausschüttung können die einzelnen Artikel in einem Newsletter oder einem anderen PDF-Dokument auch einzeln gemeldet werden. Die Ausschüttung erfolgt pro Text.
- Texte, wie zum Beispiel Rezensionen, die in verschiedenen Medien erschienen und von diesen online gestellt sind, werden nur einmal berücksichtigt.
- Führt ein Verlag inmitten eines Jahres METIS ein, kann nur nach Pixel gemeldet werden, die vorher schon eingestellten Texte fallen dann leider weg.
- Die gesamten detaillierten Hinweise unter: http://www.vgwort.de/metis.php