Rund 50 Beschäftigte aus Redaktion und Druckerei der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG) haben ihren Arbeitgeber verklagt, weil er sie nicht mehr an bundesweiten Tariferhöhungen teilhaben lässt. Eine Art Präzedenz-Rechtsstreit gegen „OT-Mitglieder“ im Zeitungsverlegerverband. Die ersten fünf Klagen wurden jetzt vom Bremer Arbeitsgericht abgewiesen.
Wer bereits seit vielen Jahren für den Weser-Kurier oder sein Schwesterblatt Bremer Nachrichten arbeitet, konnte sich bis 2016 darauf verlassen, bei jeder Branchentariferhöhung mehr Geld aufs Konto zu bekommen. Das galt sogar noch jahrelang nach dem Ausstieg des Verlags aus der Tarifbindung für Redakteur_innen. Doch im vergangenen Jahr, nach den letzten bundesweiten Gehaltserhöhungen für Redakteur_innen und Drucker_innen, sparte sich die BTAG erstmals den Aufschlag für die beiden Berufsgruppen. Etwa 50 Betroffene – so die Zählung einer Justizsprecherin – erhoben daraufhin jeweils Klage vor dem Bremer Arbeitsgericht, um doch noch eine Erhöhung ihrer Bezüge durchzusetzen. Die ersten fünf Verfahren vor zwei verschiedenen Kammern des Gerichts endeten jetzt mit einer Niederlage: Die Kläger_innen haben keinen Anspruch darauf, analog zum Tarifvertrag mehr Geld zu erhalten. Sie können aber in Berufung gehen.
Der Rechtsstreit hat eine mittlerweile zwölfjährige Vorgeschichte. Schon 2005 verabschiedete sich die BTAG vom bundesweit gültigen Redakteurstarif. Das Unternehmen blieb zwar im Zeitungsverlegerverband, erklärte sich aber zum Mitglied ohne Tarifbindung („OT-Mitglied“). Die Verlagsspitze hielt diese Entscheidung zunächst fünf Jahre lang geheim und bezahlte die Redaktion stillschweigend weiterhin nach Tarif. Erst 2010 erfuhr die Belegschaft zufällig von dem Ausstieg. Doch die damaligen Vorstands- und Redaktionschefs versicherten den aufgebrachten Beschäftigten, sie sollten sich keine Sorgen machen, denn abgesehen von Neueingestellten würden die Redaktionsmitglieder weiterhin nach Tarif bezahlt. So jedenfalls die Darstellung der Klägeranwälte – und so auch die Praxis in den Folgejahren. Es sei also eine „betriebliche Übung“ entstanden, aus der sich auch für 2016 ein Anspruch auf Gehaltserhöhung ableiten lasse.
Status quo oder Dauerlösung
Doch die beiden Arbeitsgerichtskammern, die jetzt über die ersten vier Redakteursklagen zu verhandeln hatten, sahen das anders und schlossen sich damit der Arbeitgeber-Argumentation an: Die mutmaßliche Zusage der Unternehmensspitze von 2010, dass der Tarifausstieg von 2005 keine Auswirkungen auf bestehende Verträge habe, bedeute lediglich eine Absicherung des Status Quo, aber kein Versprechen, auch in Zukunft immer alle Tarifsteigerungen mitzumachen. Die Richter_innen stützten sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2016. Demnach folgt aus dem jahrelangen Weiterreichen von Tariferhöhungen an mittlerweile tariffreie Beschäftigte nicht, dass dies auch in Zukunft so sein muss – es sei denn, dass „deutliche Anhaltspunkte“ im Verhalten des Unternehmens dafür sprechen, dass es die Erhöhungen tatsächlich auf Dauer mitmachen will. Diese Anhaltspunkte, so meinten die Bremer Richter_innen, seien im Fall der BTAG aber nicht ersichtlich.
Die Betroffenen sehen das anders. Eine seit Jahrzehnten beim Weser-Kurier beschäftigte Redakteurin sagte bei der Verhandlung: Wenn die Unternehmensspitze versichere, dass auch nach dem Tarifausstieg alles beim Alten bleibe, dann sei das doch als zukunftsgerichtete Äußerung zu verstehen – und nicht als bloßes Festschreiben des damals gerade gültigen Zustands ohne künftige Dynamisierung. „In meinem Arbeitsvertrag steht doch auch nicht: Sie kriegen für Jahrzehnte das Gehalt von 1993.“
Immerhin ließen die Richter_innen eine mögliche Berufung zum Landesarbeitsgericht zu. Die unterlegenen Redakteur_innen wollen jetzt zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und dann entscheiden, ob sie weiter durch die Instanzen gehen.
Auch die erste Drucker-Klage blieb erfolglos. Wie Arbeitsgerichtsdirektorin Sonja Kettler in der Verhandlung vortrug, hatte die BTAG kurz vor dem Druckertarifabschluss Mitte 2016 ihren Tarifausstieg erklärt. Damit, so das Gericht, habe der Kläger keinen Anspruch mehr auf die kurz danach vereinbarte Lohnerhöhung.
Weitere Beschäftigten-Klagen stehen beim Bremer Arbeitsgericht noch bis Mitte Juni zur Verhandlung an.