ZÜRICH. Die Ringier AG, Zürich, und die Axel Springer AG, Berlin, bündeln ihre Auslandsaktivitäten in Osteuropa und gründen eine neue Gesellschaft, an der beide Unternehmen zu je 50 Prozent beteiligt sind. Axel Springer bringt das Geschäft seiner Tochtergesellschaften in Polen, Tschechien und Ungarn in das Gemeinschaftsunternehmen ein, Ringier das Geschäft in Serbien, der Slowakei, in Tschechien und Ungarn. Damit bauen die beiden Unternehmen ihre starke Position mit mehr als 100 Printtiteln und über 70 Online-Angeboten in diesen Wachstumsmärkten noch einmal deutlich aus.
Das gemeinsame Unternehmen mit Sitz in Zürich und einem Umsatz auf Pro-forma-Basis 2009 von rund 414 Millionen Euro wird zu einem der größten in Osteuropa tätigen Medienunternehmen. „Es wird rund 4.800 Mitarbeiter beschäftigen und mit seinem umfassenden Portfolio zum klaren Marktführer in der Gesamtregion bei den Boulevardzeitungen und Zeitschriften. Die Gesellschafter beabsichtigen zudem, das gemeinsame Unternehmen in drei bis fünf Jahren an die Börse zu bringen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Verwaltungsrat unter dem Vorsitz von Ralph Büchi, Präsident Axel Springer International, setzt sich paritätisch aus je zwei Vertretern der Ringier AG und der Axel Springer AG zusammen. Geleitet wird das gemeinsame Unternehmen von Florian Fels, derzeit CEO Central Europe der Ringier AG.
„Für beide Unternehmen ist diese Partnerschaft eine hervorragende Basis, das publizistische Kerngeschäft mit fünf marktführenden Boulevardzeitungen in attraktiven Wachstumsmärkten deutlich auszubauen, und eine optimale Voraussetzung für eine weitere Expansion im digitalen Zukunftsgeschäft“, bewertete Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG die neue Zusammenarbeit beider Konzerne.
Christian Unger, Vorstandsvorsitzender der Ringier AG, verweist auf die 177-jährige Tradition seines „eigenständigen Unternehmens mit starken Marken“. Mit Springer treffe man auf einen Partner auf Augenhöhe, mit dem gemeinsam der Gang an die Börse gemacht werden solle.
Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Kartellbehörden.