Geldbuße für YouTuber „Flying Uwe“

Screenshot: YouTube "Flying Uwe"

Der YouTuber „Flying Uwe“ muss ein Bußgeld von 10.500 Euro wegen fehlender Werbekennzeichnung zahlen. Das hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) beschlossen. Die Medienaufsicht setzt sich seit einiger Zeit zunehmend mit Verstößen im Internet auseinander.

Der YouTuber habe es trotz mehrfacher Hinweise der MA HSH unterlassen, drei YouTube-Videos, in denen er Produkte ausgiebig positiv darstellt, im Bewegtbild als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen, heißt es in der Begründung. „Flying Uwe“ verstoße  damit gegen § 58 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV). Danach gelten auch für Telemedien die Werbegrundsätze des RStV, wenn Anbieter fernsehähnliche Inhalte produzieren. Dauerwerbesendungen müssen zu Beginn als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden.  „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer professionell auf YouTube oder ähnlichen Plattformen agiert, muss sich auch an die geltenden Werbebestimmungen halten“, sagte dazu Lothar Hay, Medienratsvorsitzender der MA HSH.

Bereits im  November 2016 hatte die MA HSH „Flying Uwe“ aufgefordert, einige seiner Videos und die zugehörigen Beschreibungen auf YouTube als Werbung zu kennzeichnen. Dem kam der YouTuber teilweise nach. „Bei Videos, in denen er Produkte eines Unternehmens präsentiert, dessen Geschäftsführer er ist, fehlen aber weiterhin Werbekennzeichnungen“, erklärte die MA HSH in einer Stellungnahme. Sie verwies auch darauf, dass bei Verstößen dieser Art ein Bußgeld in Höhe bis zu 500 000 Euro verhängt werden könne.

Parallel zu diesem Verfahren seien, so die MA HSH, rund 30 YouTuber aus Hamburg und Schleswig-Holstein angeschrieben und über die Werbe- und Sponsoringbestimmungen für YouTube-Videos informiert worden. Grundsätzlich sei zu beachten, dass Werbung als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen abgesetzt sein muss. Das FAQ-Papier zur Werbung in sozialen Medien der Medienanstalten gibt Empfehlungen zur richtigen Kennzeichnung.

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Recherchematerial der „Zeit“ beschlagnahmt

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Beschlagnahme von Recherchematerial der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufs Schärfste und fordert dessen sofortige Rückgabe. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt hatten am Montag auf Beschluss des Landgerichts Hamburg mit der Durchsuchung der Redaktion und der Wohnung einer Autorin gedroht.
mehr »

Presseförderung mit Journalismus-Check

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt die Förderung journalistischer Presseangebote. Vorrangig ist dabei die Entwicklung neuer digitaler Angebote. Der Bundesverband der Digitalpublisher (BDZV) verlangte dazu konkrete Zusagen der Bundesregierung sowie bei Gesetzesvorhaben einen „Presse-Check“. Für ver.di ist klar: Wer gefördert wird, muss auch einen Journalismus-Check absolvieren.
mehr »

Lokaljournalismus: Die Welt vor der Haustür

"Echte Reporter*innen sitzen nicht in der Bundespressekonferenz, sondern schießen um 11 Uhr Fotos beim Grillfest der Freiwilligen Feuerwehr, schauen sich nachmittags das Kindertheater in der Turnhalle an und schreiben am Abend bei der Hauptversammlung des Geflügelzuchtvereins mit.“ Wer nach einer Definition von Lokaljournalismus sucht: Das wäre eine.
mehr »

Wenn freie Medien „Lieblingsfeinde“ sind

Freie Medien als Garanten für Demokratie stehen im Fadenkreuz der Rechten. Was bedeutet das für einen Journalismus, der ausgewogen berichten will? Wie können antidemokratische Prozesse gestoppt und umgekehrt werden? Darüber wurde auf der diesjährigen Medienpolitischen Tagung „Lieblingsfeind Freie Medien – europäische und deutsche Erfahrungen“, von ver.di und DGB in Berlin diskutiert.
mehr »