ARD und ZDF brauchen starke Onlineangebote

Vor rund drei Jahren haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder die zeitgemäße Fortentwicklung des öffentlichen-rechtlichen Telemedienauftrags, also der Onlineangebote von ARD und ZDF beschlossen. Den nun von der Rundfunkkommission dazu vorgelegten Vorschlag bewertet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) „nur als ersten Schritt“. In einer Stellungnahme fordert sie deutlich zukunftsgewandtere Regelungen.

Das heute per Online-Konsultation an die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt übermittelte Papier macht deutlich, dass die von der Rundfunkkommission vorgeschlagenen Schritte nicht weit genug gehen und hinter dem zurückbleiben, was möglich ist. Limitierende Regelungen, die verhindern, dass sich ARD und ZDF als starker öffentlich-rechtlicher Konkurrent zu den kommerziellen digitalen Plattformen etablieren können, würden nicht hinreichend gelockert. Dabei seien starke öffentlich-rechtliche Onlineangebote gerade im digitalen Zeitalter mit seiner unüberschaubaren Zahl an Informationen und Quellen ein unerlässlicher Garant für verlässliche und unabhängige Informationen. Das gelte insbesondere für die jüngere Generation, die sich fast ausschließlich im Netz informiert. Die Beitragszahler_innen dort abzuholen, wo sie auch erreicht werden können, gehöre zum umfassenden Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dass dafür eine Lockerung der Beschränkungen im Online-Bereich unabdingbare Voraussetzung ist, habe nicht zuletzt der Erfolg des öffentlich-rechtlichen Jugendangebots „Funk“ gezeigt, für das einige Einschränkungen im Telemedienauftrag aufgehoben worden waren.

Nachbesserungsbedarf beim aktuellen Reformvorhaben sieht ver.di insbesondere bei den Verweildauern, der lokalen Berichterstattung und der Neudefinition der Presseähnlichkeit. Bei den Verweildauern habe sich der Vorschlag zwar von der Sieben-Tage-Regel gelöst. Das heißt Online-Inhalte müssen nun nicht mehr nach sieben Tagen aus den Mediatheken entfernt werden. Dennoch halte man an „künstlichen Verfallsdaten“ fest, was vor allem den berechtigten Erwartungen der Beitragszahler_innen zuwiderlaufe, einmal bezahlte Inhalte auch dauerhaft im Netz abrufen zu können. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke forderte deshalb in einer Pressemitteilung, für die Bereiche Bildung, Information und Kultur jegliche Verweildauern abzuschaffen. Er ergänzte allerdings, dass in diesem Zusammenhang auch eine entsprechende Honorierung der Urherber_innen der Inhalte sichergestellt werden müsse.

Dem im Vorschlag der Rundfunkkommission vorgesehenen weiterbestehenden Verbot flächendeckender lokaler Berichterstattung im Online-Bereich hält ver.di entgegen, dass vor allem für die Dritten Programme der lokale und regionale Bezug deren Daseinsberechtigung und Auftrag sei. Und das besonders vor dem Hintergrund der dramatisch schwindenden Vielfalt im Lokalzeitungsbereich. Als ähnlich fragwürdig bewertet die Gewerkschaft das Konzept der Presseähnlichkeit. Der nun vorliegende Entwurf sehe vor, dass Online-Angebote der Sender künftig unzulässig sind, wenn der Anteil der presseähnlichen Angebote, also die Textbeiträge, den nicht-presseähnlichen Anteil übersteigt. Dieses Konzept sei „sachlich nicht begründbar und überholt“, so Werneke. Das Internet umfasse per se alle Darstellungsformen: Bild, Ton, Bewegtbild und Text. Gleichzeitig mute es befremdlich an, wenn gerade die Verlage, die auf ihren Online-Präsenzen ebenfalls rundfunkähnliche Angebote bereitstellten, entscheiden wollen, was ARD und ZDF im Netz dürfen und was nicht, sagte Werneke und spielte damit unter anderem auf die in dieser Sache laufenden Klagen von mehreren Zeitungsverlagen gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und Radio Bremen an.

Ausdrücklich begrüßt hat ver.di indes die geplante Regelung, dass ARD und ZDF ihre Inhalte künftig auch auf kommerziellen Drittplattformen wie Facebook oder YouTube anbieten dürfen. Ebenso, dass die Sender dabei keine Einnahmen aus Werbung oder Sponsoring generieren dürfen. Es müsse allerdings gewährleistet sein, dass die Urheber_innen an den Erträgen und Vorteilen, die den Sendern aus dieser Rechteeinräumung an Facebook und Co. erwachsen, angemessen beteiligt werden.

Über das Ergebnis der Online-Konsultation soll bei der Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 14./15. September 2017 berichtet werden.

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