Keine Herausgabe von Rohmaterial

Die dju in ver.di spricht sich klar gegen die Herausgabe von ungesendetem Material zu den G20-Protesten an die Ermittlungsbehörden aus. Die Zusammenarbeit mit der Polizei hätte fatale Folgen für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit journalistischer Arbeit, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. Die Vertrauenswürdigkeit der Berichterstatter_innen auf Demonstrationen würde massiv geschwächt, mit Folgen auch für deren Sicherheit.

Wie das Medienmagazin ZAPP in seiner gestrigen Ausgabe berichtete, hatte die Hamburger Polizei im Zuge der Ermittlungen zu den G20-Protesten zahlreiche Medienhäuser darum gebeten, bisher ungesendetes Rohmaterial herauszugeben. Damit sollen mögliche Beweismittel gesichtet und Straftäter identifiziert werden. Auf Nachfrage von ZAPP hätte eine Produktionsfirma angegeben, dass sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Rohmaterial an das LKA gegeben habe. Die Mediengruppe RTL habe schriftlich mitgeteilt, dass man die kompletten Sendestrecken zum G20-Gipfel zur Verfügung gestellt habe, dass wegen eines hausinternen Missverständnisses bei der Bearbeitung aber auch zehn Minuten nicht gesendetes Material ausgesucht und bereitgestellt worden seien.

Haß warnte auch davor, Rohmaterial zu beschlagnahmen, was vom Hamburger Polizeipräsidenten nicht ausgeschlossen wurde. Sie verwies auf eine ähnliche Aktion der Frankfurter Staatsanwaltschaft nach den „M31“-Protesten am 31. März 2012. Damals hatten die hessischen Ermittler bundesweit die Wohnungen von acht Fotoreportern durchsucht und zahlreiche Bilder sichergestellt. Die Beschlagnahme des Fotomaterials war kurze Zeit später für rechtswidrig erklärt worden. „Journalistinnen und Journalisten sind nicht der verlängerte Ermittlungsarm der Polizei. Zumal Redaktionen gemäß dem geltenden Pressefreiheitsgesetz nur dann durchsucht werden dürfen, wenn Journalist_innen dringend der Beteiligung an einer Tat verdächtig sind. Ein solches Vorgehen wäre in der Tat ungeheuerlich und ein klarer Verstoß gegen die Pressefreiheit.“

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