Leipziger Journalisten wegen Verleumdungsvorwürfen vor Gericht
„Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können“, bekräftigte die Bundesjustizministerin kürzlich. Mit einem „Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit“ in Umsetzung des Cicero-Urteils will Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schließen und Regelungen über Beschlagnahmen bei Journalisten verschärfen. An einem solchen „Einfallstor“ wurde derweil wohl andernorts fleißig gezimmert.
In Dresden stehen seit Anfang April zwei freie Journalisten aus Leipzig vor Gericht. Ihnen wird üble Nachrede und Verleumdung zur Last gelegt. Einen Strafbefehl über jeweils 4.800 Euro hatten sie nicht akzeptiert. Inzwischen sind zehn(!) Verhandlungstermine bis in den Sommer geplant. Es geht um den sogenannten „Sachsen-Sumpf“, vermeintliche kriminelle Netzwerke im Freistaat, über die der Verfassungsschutz mehrere Tausend Seiten Dossiers, intern „Abseits“ genannt, gefertigt hatte. Nicht nur Spitzen der Landespolitik bestreiten die Existenz eines solchen Sumpfes hartnäckig, er dürfte bald erneut einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschäftigen. Zudem wurden im „Zusammenhang mit der Akten- und Korruptionsaffäre“ seit Mai 2007 gegen etwa 100 Personen Strafverfolgungs- und Disziplinarverfahren angestrengt. Auch gegen Journalisten leitete die sächsische Justiz mindestens 21 Verfahren ein, oft wegen Verleumdung oder übler Nachrede, drei Mal auch wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, äußerte „erhebliche Zweifel, ob der Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft Dresden die Richtigen trifft“. Journalistenverbände kritisieren versuchte Einschüchterung, zumal die meisten Verfahren schließlich ergebnislos eingestellt wurden.
Grenzen der Aufklärung
Davon ist bei Arndt Ginzel und Thomas Datt nicht auszugehen. Die beiden Freien hatten nachträglich zum Leipziger Minderjährigenbordell „Jasmin“ recherchiert, dort zur Prostitution gezwungene Frauen ausfindig gemacht und mit ihnen auch über frühere Freier gesprochen. Rechercheergebnisse wurden im Januar 2008 in einem Spiegel-Beitrag „Dreckige Wäsche“, andere Monate später unter dem Titel „Voreiliger Freispruch“ bei Zeit Online veröffentlicht. Gegen die Spiegel-Darstellung wehren sich nun zwei ehemalige Richter als Nebenkläger. Der Leipziger Polizeipräsident stellte Strafantrag wegen des anderen Beitrags. Dort hatten die Autoren bohrende Fragen zu polizeilichen Ermittlungen aufgeworfen. Im Strafbefehl ist von „ehrverletzenden Behauptungen“ die Rede.
Nicht nur wegen etlicher skurriler Details ist der Prozess interessant, mehr noch unter dem Blickwinkel freier Berichterstattung. Das beginnt schon bei der Vorgeschichte. Der gegen die Journalisten ermittelnde Staatsanwalt Kohle hatte sich, so belegen Schreiben, unmittelbar nach Erscheinen des Zeit Online-Beitrages an mögliche Geschädigte gewandt, „ob Sie wegen der o. g. Berichterstattung Strafantrag … wegen des Verdachts der üblen Nachrede stellen“ wollen. Das Ansinnen war gegenüber Leipziger Kommissaren mit der Feststellung verbunden, dass von den Journalisten beschriebene Vorgänge – als wahr unterstellt – „den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen“ dürften. Strafanzeige erstattete nur der Polizeipräsident, kurz vor Ultimo und offenbar nach einem Telefonat mit dem Dresdener Innenministerium. Nicht allein die Nebenkläger in Sachen Spiegel, auch der Staatsanwalt und Zeugen der Anklage, sie alle werden in den beanstandenden Artikeln angesprochen. Schon das hat ein „G’schmeckle“.
Außerdem: Bei dem Spiegel-Zweiseiter waren die beiden Freien Co-Autoren eines festangestellten Redakteurs. Der Verlag brachte seinen Korrespondenten rechtzeitig aus der Schusslinie, druckte eine Korrektur. Die Freien vergaß man wohl. Mit dem Ergebnis, dass die in der Verhandlung genötigt waren, auch arbeitsteilige Strukturen offenzulegen. So lassen sich per Strafrecht Redaktionsgeheimnisse lüften. Sicher nicht im Interesse des Spiegel. Der festangestellte Kollege bestätigte inzwischen vor Gericht, dass die inkrimierten Passagen gar nicht von den Angeklagten stammen. Weiter: Um sich von den Beleidigungsvorwürfen zu befreien, kommen die Angeklagten nicht umhin, den Wahrheitsgehalt von Textaussagen und die Berechtigung von Vermutungen zu belegen. Etwa, wenn Widersprüche in polizeilichen Ermittlungsakten, aus denen die Journalisten ihre Fragen ableiteten, nun im Prozess ausgeräumt werden. Zwar hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss zwischenzeitlich zur Erhellung beigetragen, ein Polizeibeamter im Zeugenstand Versäumnisse eingeräumt. Wäre es nicht trotzdem Sache der Behörden selbst, möglichen Ermittlungspannen nachzuspüren? Wie schnell in einem Verleumdungsprozess Aufklärung an Grenzen geraten kann, zeigen potenzielle Entlastungszeugen: zwei ehemalige Zwangsprostituierte, die frühere Freier wiedererkannt haben wollen, schwiegen vor Gericht, weil gegen sie selbst ermittelt wird …
Schließlich: Im Medienecho über den Prozess ist eine Polarisierung unverkennbar: Während ein Teil der Berichterstatter sachlich auf Interessenlagen und Ungereimtheiten aufmerksam macht, über Ermittlung nach Wunsch nachdenkt und den Prozess presserechtlich einzuordnen sucht, schweigen die großen Nachrichtenmagazine und viele überregionale Tageszeitungen. Wie hieß es so schön: Journalisten „müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können“. Das darf auch als Plädoyer für Verhältnismäßigkeit verstanden werden. Presserechtlich wurde übrigens nie gegen die beiden Artikel vorgegangen.