Business Starter Pack für junge Filmleute

Vom 26. April bis 1. Mai hat das 47. Sehsüchte Filmfestival der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf wieder einen Raum zur Begegnung und zum Austausch zwischen jungen Filmschaffenden und einem filminteressierten Publikum geschaffen
Foto: Jonas Friedrich

Vom 25. bis 29. April hat an der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf zum 47. Mal die Sehsucht gerufen. Das Filmfestival Sehsüchte hat wieder mehreren tausend Besuchern mehr als 130 Filme präsentiert, die diesmal unter dem Motto „Metamorphosis“ standen. Lediglich im Namen, aber nicht im Inhalt gewandelt hat sich der Workshop der ver.di-FilmUnion, die jungen Filmleuten schon zum zweiten Mal im Rahmen der Sehsüchte die Grundlagen für einen erfolgreichen Einstieg ins Filmbusiness vermittelte.

Das Sehsüchte Filmfestival gilt als größtes Nachwuchsfestival in Europa und blickt selbst auf eine Geschichte des Wandels zurück. 1972 als FDJ-Studentenfilmtage der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF) Potsdam entstanden, konnte sich das Filmfestival kurz nach der Wende nicht mehr als eigenständige Veranstaltung etablieren. Ab Mitte der 90er erfolgte dann die Neugründung durch Studierende der audiovisuellen Medienwissenschaft an der HFF und seit 2005 werden die Sehsüchte in jedem Jahr vom Masterstudiengang Medienwissenschaft der Filmuni Konrad Wolf organisiert.

Die besten Filme wurden am Sonntag, den 29. April, im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet und waren in elf Kategorien mit insgesamt mehr als 40.000 Euro dotiert. Bester Spielfilm wurde „Brut“, der von einer abnormalen Abhängigkeit in einer Mutter-Tochter-Beziehung erzählt. Regisseur Constantin Hatz konnte sich dafür ein Preisgeld von 5000 Euro sichern. Wer eine Welt im Wandel zeigen will, der kommt an der AfD nicht vorbei: Als bester Dokumentarfilm wurde „Meuthen’s Party“ ausgezeichnet. Marc Eberhardt von der Filmakademie Baden-Württemberg hatte dafür den baden-württembügerischen AfD-Spitzenkandidaten Jörg von Meuthen im Wahlkampf begleitet und einen Film geschaffen, so die Dokumentarfilmjury, „der genau beobachtet und uns einlädt, darüber nachzudenken, wie Rechtspopulisten es schaffen, in der Mitte unserer Gesellschaft rechtes Gedankengut – wieder – salonfähig und erfolgreich zu machen“.

„Starter Pack Filmbusiness“ für junge Filmschaffende

Die ver.di-FilmUnion, die das Sehsüchte Filmfestival auch finanziell unterstützt, hat zum zweiten Mal in Folge einen gut dreistündigen Workshop angeboten, in dem all die praktischen Fragen beantwortet werden sollen, vor denen jungen Filmleute beim Berufseinstieg stehen. Denn, so Kathlen Eggerling, Projektmanagerin bei connexx.av/ver.di-FilmUnion: „In der individuellen Beratung stellen wir immer wieder fest, wie schwer es für Filmschaffende ist, all die komplizierten Regeln zu kennen.“ Das ist auch einer der Gründe, warum man diesen Workshop künftig auch außerhalb der Sehsüchte an der Filmuni anbieten wolle, kündigt Eggerling an. Die Nachfrage seitens der Studentinnen und Studenten sei groß. Begleitet wurde sie von zwei Filmprofis. Dramaturg Gunther Eschke und Caspar Sachsse, der am Filmset vornehmlich als Tonangler und Tonmeister arbeitet, und zwar „eigentlich immer angestellt“. „Wenn du angestellt sagst, meinst Du aber auf Produktionsdauer beschäftigt“, ergänzt Eschke den Tonmeister. Denn hier geht die Verwirrung schon los: Bei den unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen. Filmleute sind entweder festangestellt, arbeiten auf Rechnung oder auf Lohnsteuerkarte. Im letzten Fall sind sie auf Produktionsdauer beschäftigt. „Verdient man als Rechnungsteller mehr als in einer Festanstellung, während man gleichzeitig auch mehr Freiheiten hat?“, will ein Junior-Cutter wissen, der in einer Fernsehproduktionsfirma angestellt ist. Sachsse empfiehlt, sich immer auf Produktionsdauer anstellen zu lassen, sofern man die Möglichkeit dazu hat. „Aber wenn man dann ohnehin nicht auf die Tage kommt für die Arbeitslosenversicherung, zahlt man dann ja doppelt, die Abgaben und die private Vorsorge“, wirft eine junge Kamera-Studentin ein. Ja, das mit der Arbeitslosenversicherung sei so eine Sache, erklärt Sachsse. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müsse man innerhalb von 720 Tagen 360 sozialversicherungspflichtige Tage eingesammelt haben. Dabei sind sozialversicherungspflichtige Tage nicht gleich Arbeitstage, sondern alle Tage vom ersten bis zum letzten Tag der Anstellung auf Produktionsdauer, inklusive Wochenenden und Urlaub. Durch Überstunden und Mehrarbeit kommen zudem zusätzliche Tage der Sozialversicherungspflichtigkeit zusammen, die die eigentliche Dauer des Arbeitsverhältnisses auch deutlich übersteigen können. Wer es trotzdem nicht schafft, habe immerhin noch den Anspruch auf eine verkürzte Anwartschaft, ergänzt Eggerling: „Wer 180 sozialversicherungspflichtige Tage zusammen bekommt, der bekommt immerhin 90 Tage Arbeitslosengeld I“. Als Rechnungssteller_in bekomme man zwar augenscheinlich mehr Geld, dafür trage man das geschäftliche Risiko allerdings auch allein, formulierte es eine der Teilnehmerinnen am Workshop. Das stimme zwar, jedoch müsse man sich auch im Klaren sein, fügte Dramaturg Eschke hinzu, dass etwa die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Rechnungsteller_innen aktuell kaum finanzierbar sei. „Zumal man aus der Versicherung geworfen wird, nachdem man sie das zweite Mal in Anspruch genommen hat“, wusste Eggerling zu ergänzen.

Weitere Tipps bekamen die jungen Filmleute zum Verhandeln des Arbeitsvertrags, zur Altersversorgung in der Pensionskasse Rundfunk und zur Angabe der richtigen Mehrwertsteuer. Ob 7 oder 19 Prozent, das würde oft falsch gemacht. Eggerling wies die Workshop-Teilnehmenden auf die Website mediafon der ver.di-Selbstständigen hin, auf der genau solche Fragen beantwortet würden.

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