Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden künftig für alle befristet beschäftigten Mitarbeiter_innen von Produktionen für das öffentlich-rechtliche Fernsehen uneingeschränkt erstattet. Unabhängig davon, ob es sich um vollfinanzierte, Co- oder geförderte Produktionen von ARD und ZDF handelt. Das wurde nun in einer präzisierenden Ergänzung zur Limburger Lösung festgehalten.
Es war ein Meilenstein in der Auseinandersetzung um die Zahlung der Pensionskassen-Beiträge für freie Filmschaffende in Auftragsproduktionen von ARD und ZDF: Die Limburger Lösung, die im August des vergangenen Jahres von ver.di, dem Bundesverband Schauspiel (BFFS), ARD und ZDF, der Produzentenallianz und der Pensionskasse Rundfunk (PKR) unterzeichnet worden war. Darin wurde vereinbart, dass die Anstalten sowohl bei voll- als auch bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen für öffentlich-rechtliche Sender die PKR-Beiträge zu 100 Prozent erstatten. Bei Co- und bei geförderten Produktion zahlen ARD und ZDF hingegen die PKR-Beiträge in Höhe ihres Finanzierungsanteils, den restlichen Teil tragen die Produzent_innen.
Offen geblieben war damals allerdings noch die Frage, wie die Filmförder-Institutionen in die Limburger Lösung eingebunden werden könnten, denn die Befürchtungen der Produzent_innen, sich unter Umständen mit eigenen Mitteln an den PKR-Beiträgen beteiligen zu müssen, hatte sich zu einem Knackpunkt in den Verhandlungen entwickelt. Überzeugt werden konnte die Produzentenallianz mit der gegenseitigen Vereinbarung, dass sich die beteiligten Verbände bei den Filmförder-Institutionen dafür einsetzen, dass die Aufwendungen für die Pensionskasse in die Kalkulation für die Filmförderung mit einfließen können.
Dieses Vorhaben konnte nun erfolgreich umgesetzt werden. Am 27. September haben sich Vertreter_innen von ver.di, von ARD und ZDF, den Filmförder-Institutionen, vom BFFS und von der Pensionskasse Rundfunk in Frankfurt auf eine präzisierende Ergänzung zur Limburger Lösung geeinigt. Demnach können die Produzent_innen nun die Kosten für die PKR-Beiträge in die Kalkulation für die Filmförderung einbringen. Und auch im Falle der Rückzahlung der Förderung bleiben die Pensionskassenbeiträge bestehen. Unter dieser Prämisse hat sich die Produzentenallianz bereit erklärt, zukünftig auch für fernsehgeförderte Koproduktionen den vollen Anstaltsbeitrag an die Pensionskasse Rundfunk abzuführen.
„Für freie Filmschaffende in öffentlich-rechtlichen Auftragsproduktionen gibt es nun keinen Grund mehr, nicht in die Pensionskasse Rundfunk einzutreten“, sagt Manfred Kloiber, Bundesvorsitzender der Fachgruppe Medien in ver.di und Mitglied des Aufsichtsrats der Pensionskasse Rundfunk. „Zumal es nun auch keine Zugangskriterien wie den Mindestverdienst oder die Mindestbeschäftigungszeit mehr gibt. Alle Freien, die 18 Jahre oder älter sind, können und sollten Mitglied werden.“