Pensionskasse Rundfunk auch für Film- und Fernsehschaffende: Limburger Lösung

Beim Dreh für 20x Brandenburg "Menschen Orte Geschichten" Foto: RBB/Niels Leiser

Es war ein jahrelanger Eiertanz: Zahlt der Auftraggeber Beiträge für die Pensionskasse Rundfunk (PKR) oder nicht? Diese Frage stellten sich viele freie Mitarbeiter_innen von Produktionen für das öffentlich-rechtliche Fernsehen – und bekamen oft nur unklare Antworten, selten aber Beitragszuschüsse für die Altersversorgung. Zwar steht auch ihnen die PKR offen. Doch wenn es an die Beitragszahlung ging, wurden unklare Regelungen vorgeschoben und der Zuschuss oftmals verweigert. ver.di und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) haben es nun geschafft, in einer Vereinbarung mit allen beteiligten Institutionen für Klarheit zu sorgen: Die Limburger Lösung.

Stress beim Produktionsleiter: Wann immer die Mitarbeiter_innen von Film- oder Fernsehproduktionen das Thema Pensionskasse Rundfunk ansprachen, kam bei den Produktionsverantwortlichen schlechte Laune auf. Der eigentlich von ARD und ZDF auch für die Produktionsmitarbeiter_innen zugesagte Beitrag für die betriebliche Altersversorgung war bislang oft ein Problem. Denn je nach vertraglicher Konstellation der Produktion wurden die Beiträge unterschiedlich mit den Sendern abgerechnet. So zahlten die Anstalten bislang bei 100% Auftragsproduktionen meist auf Nachweis. Die beste Lösung für das Produktionsunternehmen. Manchmal aber wurde nur auf Grundlage der Kalkulationen gezahlt – was gleich für miese Stimmung und Abwehrreaktionen bei den Budget-Verantwortlichen sorgte. Viele Gewerke und mit ihnen auch die PKR-Beiträge wurden in der Kalkulation gar nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Bei Co- und Teilfinanzierten Produktionen wurden manchmal nur Anteile gezahlt oder gar nichts. Kaum ein Produzent aber hat sich selbst an der betrieblichen Altersvorsorge seiner Mitarbeiter_innen beteiligt. Sobald es Unklarheiten gab, wurden lieber die PKR-Beiträge verweigert. Und einige Produzent_innen haben schon beim Anheuern klar gemacht: Mit der PKR wollen sie nichts zu tun haben.

Das soll nun aufhören: Mit der Limburger Lösung sind die Verhältnisse geklärt. In der fünfseitigen Vereinbarung haben sich ver.di, der Bundesverband Schauspiel (BFFS), ARD und ZDF, die Produzentenallianz und die Pensionskasse Rundfunk auf einheitliche und verbindliche Regeln für die Beitragsgewährung geeinigt. Nach mehr als 20 Jahren Durcheinander ist das ein Meilenstein für die Altersversorgung von Film- und Fernsehschaffenden.

Dabei haben die Gewerkschaften von ARD und ZDF sowie von der Produzentenallianz folgende Zusagen bekommen:

  • sowohl bei voll- als auch bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen für öffentlich-rechtliche Sender erstatten die Anstalten die PKR-Beiträge zu 100% auf Nachweis durch die Produzenten. Die Produktionsfirmen führen den Beitrag an die PKR ab.
  • bei CO- und bei geförderten Produktionen zahlen ARD und ZDF die PKR-Beiträge in Höhe ihres Finanzierungsanteils auf Nachweis. Den restlichen Teil der Anstaltsbeiträge (=Arbeitgeberanteil) tragen die Produzent_innen. Lediglich jene PKR-Beitrags-Anteile, die Produzent_innen nicht wirksam gegenüber Filmförderinstitutionen in die Kalkulation einstellen können, müssen nicht abgeführt werden. Das kommt aber nur in den wenigsten Produktionen von ARD und ZDF vor. Der letzte Punkt der Limburger Lösung, nämlich die Eigenbeteiligung der Produzent_innen an den PKR-Beiträgen, war dabei die härteste Nuss. Während ARD und ZDF sich schon zuvor gegenüber den Gewerkschaften im Grunde bereit erklärt hatten, eine verlässliche Regelung zu schaffen, mussten die Produzent_innen erst in harten Verhandlungen davon überzeugt werden. Denn gerade die Gefahr, dass sie sich unter Umständen mit eigenen Mitteln beteiligen müssten, hatte sogar schon zum Austritt eines großen Produktionsunternehmens aus der PKR geführt. Überzeugt aber wurde die Produzentenallianz durch eine gegenseitige Abmachung: Alle Verbände werden sich bei den Filmförder-Institutionen dafür einsetzen, dass die PKR-Aufwendungen in die Kalkulation mit einfließen können. Nach wie vor unberücksichtigt bleiben aber Produktionen die für das Kino oder für private Auftraggeber hergestellt werden.Parallel zur Limburger Lösung hat auch die letzte Mitgliederversammlung der PKR im Juni entscheidende Weichen für die Mitarbeiter_innen in Produktionsfirmen gestellt. Sie hat die Aufnahmebedingungen in der Satzung entscheidend gelockert. Die Wartezeit von einem Jahr und der Mindestverdienst von 3.500 Euro wurden gestrichen. Sobald die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Satzungslockerung genehmigt hat – was wahrscheinlich im Herbst 2016 erfolgen wird – kann jede/r Mitglied werden, die/der über 18 Jahre alt ist. Ein Antrag an die PKR genügt dann.

Passive Haltung abgelegt und Überzeugungsarbeit geleistet

M sprach mit Manfred Kloiber, Bundesvorsitzender der Fachgruppe Medien in ver.di und Vorsitzender der Mitgliedervertreterversammlung der Pensionskasse Rundfunk, hat für ver.di die Limburger Lösung ausgehandelt.

M |Warum war der Weg zur Limburger Lösung so langwierig?

Manfred Kloiber, Vorsitzender des Bundesverbandes der Fachgruppe Medien Foto: ver.di / Murat Tueremis
Manfred Kloiber, Vorsitzender des Bundesverbandes der Fachgruppe Medien
Foto: ver.di / Murat Tueremis

Manfred Kloiber | Ganz ehrlich (und auch ein wenig selbstkritisch): Weil die Mitarbeiter_innen in den Produktionsgesellschaften in der Vergangenheit keine besonders starke Lobby hatten. In der Mitgliedervertretung saßen bislang für jeden Sender jeweils eine Arbeitnehmer_in und eine Arbeitgeber-Vertreter_in. Die haben sich um die Belange der unmittelbar bei den Sendern beschäftigten Freien gekümmert. Für die Produktionsfirmen gab es nur eine Vertreter_in, die/der auch noch benannt und nicht gewählt wurde. Das war eine schwache Position. Aus der heraus haben wir als Mitarbeitervertreter_innen das Problem mit den Beiträgen für Auftrags- und Koproduktionen immer wieder mal angesprochen, aber weder ARD noch ZDF sahen echten Handlungsdruck. Die Produzenten schon gar nicht. Aus dieser passiven Haltung haben wir uns aber befreit. Zusammen mit dem BFFS hat ver.di in den letzten drei Jahren den Produktionsmitarbeiter_innen eine hörbare Stimme verschafft. Auf unseren Vorschlag hin wurde auch die Wahlordnung geändert. Künftig können die Mitarbeiter_innen im Produktionsbereich drei Vertreter_innen wählen.

Wodurch ist denn der akute Handlungsdruck entstanden, der jetzt zum Erfolg führte?

Wir sind ARD und ZDF am Ende vielleicht auch ein bisschen auf die Nerven gegangen und sie haben eingesehen, dass es so nicht weiter geht. Die Kolleginnen und Kollegen, die von Seiten der Sender in den Gremien der PKR sitzen, haben erkannt, dass sich etwas ändern muss und dass auch ARD und ZDF für klare Regeln verantwortlich sind. Aber wie das in großen Unternehmen nun mal ist – viele Entscheider an unterschiedlichen Stellen müssen mitgenommen werden. Und das war ein hartes Stück Arbeit für die Kolleg_innen. Denn: Auch wenn der PKR-Beitrag nur 4% der Lohn- bzw. Honorarkosten einer Produktion ausmacht (das sind weniger als 2% des Gesamtbudgets für eine Produktion) – am Ende steht auch bei den Redaktionen im Sender die Befürchtung im Raum, an anderer Stelle dafür auf etwas verzichten zu müssen, weil die Budgets schon knapper als knapp sind. Also – da wurde auch innerhalb von ARD und ZDF harte Überzeugungsarbeit geleistet. Und am Ende war es auch nicht schlecht, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion des Themas angenommen hat. Burkhard Blienert und Thomas Oppermann haben uns da tatkräftig unterstützt. Das hat auch für „Awareness“ in den oberen Etagen gesorgt. Die Intendant_innen haben sich nämlich bislang um das Thema gar nicht gekümmert. Jetzt sind sie mit im Boot.

Wie haben sich denn Produzenten verhalten?

Zuerst nicht sonderlich konstruktiv, denn ein großes Unternehmen, UFA Fiction, hat sogar seine Mitgliedschaft bei der PKR gekündigt, weil die Satzung der Kasse sie rein rechtlich zur Zahlung der Beiträge verpflichtet, unabhängig davon, was sie tatsächlich von den Anstalten erstattet bekommen. Das ist einerseits typisch für die Produzenten – sobald sie selbst etwas für Mitarbeiter_innen tun sollen, kneifen viele von ihnen. Die Branche ist ja auch nicht sonderlich für Mitarbeiterfreundlichkeit bekannt. Auf der anderen Seite: Die Kündigung dieses Unternehmens hat alle anderen, auch Vertreter_innen von ARD und ZDF, so auf die Palme gebracht, dass klar war: jetzt muss etwas geschehen.

Was bedeutet denn die Limburger Lösung für die Zukunft der Pensionskasse?

Auch wenn die PKR schon 45 Jahre alt ist – sie ist immer noch ein junges Unternehmen, weil weit mehr Menschen Beiträge einzahlen, als Rentner ihre wohlverdienten Altersbezüge bekommen. Wir wissen nicht genau, wie viele Kolleg_innen aus dem Produktionsbereich bislang schon Mitglied sind, vielleicht 20 oder 30% aller frei oder auf Produktionsdauer Beschäftigten. Da sind also noch viele potentielle Mitglieder, die jetzt alle eintreten könnten. Durch die neuen, sehr einfachen Aufnahmebedingungen gibt es auch überhaupt keinen Grund mehr, auf die zusätzliche Kohle für die Altersversorgung von den Produzenten zu verzichten. Das ist im Vergleich mit jeder anderen privaten Alterssicherung eine Traumrendite von 100% allein durch den Arbeitgeberanteil. Und niemand muss Sorgen haben, dass man vielleicht irgendwann die Branche wechselt: Dann wird man außerordentliches Mitglied ohne weiter zu zahlen – aber der Rentenanspruch bleibt. Und da die PKR keine Eigner hat, kommt jeglicher Gewinn immer zu 100% den Mitgliedern zugute.


INFOBOX:

1971 war es soweit: Nachdem die Rundfunk-Fernseh-Film Union (heute Fachgruppe Medien in ver.di) die Ministerpräsidenten der Länder von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge auch für die freien Mitarbeiter_innen von ARD und ZDF überzeugen konnten, wurde in der Rundfunkgebühr ein finanzieller Beitrag dafür reserviert. Zusammen mit den Sendern gründete die damalige RFFU die Pensionskasse für die freien Mitarbeiter_innen der deutschen Rundfunkanstalten. In den 45 Jahren ihres Bestehens ist die Pensionskasse Rundfunk zur wichtigsten Grundlage der Alterssicherung für ihre rund 15.000 Mitglieder geworden. Die Kapitalanlagesumme liegt heute bei über 1,2 Milliarden Euro und gegenwärtig beziehen rund 3.000 ehemalige Freie eine monatliche Rente, die nicht selten weit höher ausfällt als die – bedingt durch die meist komplexen Erwerbsbiografien – gesetzliche Rente. Auf Wunsch kann aber auch eine Kapitalabfindung gezahlt werden. Gespeist wird die kapitalgedeckte Altersversorgung aus Anstalts- und aus Eigenanteilen der Mitglieder. Auf jedes Honorar oder Gehalt bei befristet Beschäftigten zahlt der Sender 4% (in Sonderfällen auch 7%) extra in die PKR ein und überweist auch automatisch den Eigenanteil der Mitarbeiter_innen von 4% oder 7% an die PKR in Frankfurt. Dadurch passt sich die PKR flexibel an die Einkommenssituation der Freien an und bietet zugleich eine Startrendite von 100% auf den Eigenanteil.

 

 

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