Per Mausklick aus der BND-Datenbank

Reporter ohne Grenzen (ROG) hat auf der Digitalkonferenz re:publica in Berlin ein Online-Tool vorgestellt, mit dem sich jeder gegen die Analyse seiner Telefon-Verbindungsdaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) juristisch wehren kann. Der „Bitte Nicht Durchleuchten-Generator“ ist die Folge eines wegweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das dem BND die Speicherung und Nutzung von Daten im sogenannten Verkehrsanalysesystem (kurz VerAS) untersagt. Das Urteil gilt zunächst nur für Telefon-Daten von ROG.

Mit dem Online-Tool kann sich nun jeder darauf berufen und beim BND beantragen, die eigenen Daten ebenfalls aus der illegalen Verarbeitung in VerAS zu nehmen. „Das Urteil ist ein Meilenstein im Kampf für einen besseren Rechtsschutz gegenüber dem Bundesnachrichtendienst. Mit unserem Online-Tool sollen mehr Menschen davon profitieren und ihre Rechte wahrnehmen können“, sagte Christian Mihr, ROG-Geschäftsführer. „Der BND darf im Namen der Sicherheit nicht die Rechte derjenigen missachten, die er schützen soll. Je mehr Menschen der illegalen Verarbeitung widersprechen, desto stärker wird diese Botschaft an den Geheimdienst.“

Bitte Nicht durchleuchten Generator

Unter https://www.reporter-ohne-grenzen.de/bnd-generator/ finden Interessierte eine Eingabemaske. Sie müssen nur ihren Namen und ihre Postanschrift angeben, damit der BND ihnen die Herausnahme aus der VerAS-Datenbank bestätigen kann. Der „Bitte Nicht Durchleuchten-Generator“ erzeugt dann automatisch ein juristisches Schreiben, womit der BND im Namen der Person aufgefordert wird, es künftig zu unterlassen, „Telefonie-Metadaten aus meinen Telekommunikationsverkehren in der Datei VerAS zu speichern oder zu nutzen.“ Eine E-Mail-Adresse ist nur für den Versand einer Bestätigung durch ROG erforderlich, wird jedoch nicht an den Geheimdienst weitergegeben. Der BND hat dann zehn Tage Zeit, um der Aufforderung nachzukommen.

Die Erstellung des Generators ist Teil der Strategie von Reporter ohne Grenzen, um insbesondere den Rechtsschutz von Journalist_innen zu stärken. Sie wurden in der Vergangenheit bereits Opfer von geheimdienstlicher Überwachung. Wie der Spiegel im Februar 2017 enthüllte, überwachte der BND ab 1999 gezielt mindestens 50 Telefon- und Faxnummern von Journalist_innen und Redaktionen unter anderem in Afghanistan, Pakistan und Nigeria, darunter Anschlüsse der BBC, der New York Times und der Nachrichtenagentur Reuters. ROG führte das Verfahren gegen den BND daher zwar im eigenen Namen, wollte Erfolge aber stets für eine breite Öffentlichkeit nutzbar machen.

BND sammelt Daten ohne gesetzliche Grundlage

Am 13. Dezember 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht in Leipzig entschieden, dass der BND ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen von ROG in der VerAS-Datenbank speichern und nutzen darf. Das Urteil setzt dem deutschen Auslandsgeheimdienst zum ersten Mal seit Jahrzehnten Schranken bei der Sammlung von Metadaten. ROG hatte am 30. Juni 2015 Klage gegen den BND beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, das in diesem Fall als erste und letzte Instanz zuständig ist. In dem Verfahren wurde ROG von dem Rechtsanwalt Niko Härting vertreten, dessen Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte ROG nun auch bei der Erstellung des Generators juristisch beraten hat. Die Klage aus 2015 richtete sich unter anderem gegen das System VerAS, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Metadaten auch von deutschen Bürgern sammelt, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation anfallen. Davon betroffen sind sowohl die sogenannte Ausland-Ausland-Kommunikation als auch Gespräche zwischen In- und Ausland sowie Verbindungsdaten, die dem BND von befreundeten Geheimdiensten zugeliefert werden. Die Speicherung geschieht so umfassend, dass auch Journalist_innen erfasst werden können, die nur indirekt und über mehrere weitere Kommunikationspartner zum Beispiel mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »