DW-Freie erstreiten Festanstellung

Foto: ver.di

Es war ein Riesenerfolg, als es ver.di 2015 nach mehreren erfolgreichen Klagen auf Festanstellung gelungen ist, mit dem Bayerischen Rundfunk einen Tarifvertrag abzuschließen, durch den nicht programmgestaltende, bis dahin freie Mitarbeiter_innen in feste Arbeitsverhältnisse überführt werden konnten. Nun hat auch die Deutsche Welle über ver.di bereits drei Klagen auf Festanstellung verloren. Zugleich hat die Gewerkschaft den deutschen Auslandssender zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Damit könnte eine individuelle Klagewelle verhindert werden.

„Natürlich hat die Deutsche Welle vor Gericht zunächst behauptet, es würde sich hier um programmgestaltende Mitarbeiter handeln, aber das ist wirklich Quatsch bei diesen Berufsgruppen“, sagt Steffen Damm vom ver.di-Rechtsschutz, der den Großteil der Verfahren anwaltlich betreut. Mit „diesen Berufsgruppen“ meint er Tätigkeiten in den Bereichen Produktion, Verwaltung und Technik, die keine kreative also gestalterische Freiheit beinhalten, aber von Freien ausgeübt werden, die in inhaltlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht an die Weisungen des Senders gebunden sind. Und damit fest angestellt gehören, meint Damm. Das sind im konkreten Fall der Deutschen Welle bisher ein Toningenieur, ein Kameramann mit Schwerpunkt Studio sowie eine Cutterin. Alle drei hatten vor dem Arbeitsgericht zunächst verloren, „das Landesarbeitsgericht hat nun aber entschieden, dass in diesen Fällen die Indizien für ein Arbeitsverhältnis überwiegen, weil das Kriterium der inhaltlich-örtlich-zeitlichen Weisungsgebundenheit gegeben ist“, erklärt der ver.di-Anwalt. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht war nicht zugelassen. Mittlerweile hat der Sender in einem Fall Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, nicht so jedoch im Falle des Toningenieurs, so dass dessen Urteil nun rechtskräftig ist. Im Verfahren der Cutterin ist die Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht abgelaufen. Die vierte Klage einer Toningenieurin hatte bereits das Arbeitsgericht Berlin zugunsten der Klägerin entschieden. Zudem werden weitere Verfahren über eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin geführt.

Im Fall der gewonnenen Klagen hat Damm nun die Personalleitung der Deutschen Welle angeschrieben, um die weiteren Modalitäten des Anstellungsverhältnisses zu klären, auf das die Kläger_innen jetzt einen Rechtsanspruch haben. Denn: Häufig liegen die während der freien Tätigkeit gezahlten Honorare deutlich höher als das Gehalt in einer Festanstellung. „Der Arbeitgeber kann deshalb versuchen, die Differenz vom Arbeitnehmer zurückfordern“, erläutert Damm. Außerdem seien die meisten freien Mitarbeiter_innen so gut wie nie vollzeitbeschäftigt, sondern „landen alle auf einem bestimmten Teilzeitfaktor“. „Und wie der zu bestimmen ist, da gibt es so ein paar Spielräume.“ Daher hatten sich die Kläger_innen und ihr Anwalt in einigen Fällen dazu entschieden, die Klage nur auf die Feststellung des Arbeitsverhältnisses zu beschränken und weitere Punkte wie den Beginn des angenommenen Arbeitsverhältnisses sowie einen Teilzeitfaktor auszuklammern. Das hätte den Prozess nur unnötig aufgeblasen, sagt Damm. „Aber klar ist auch, dass die Deutsche Welle weiß, dass wir unser Anliegen vorgetragen haben, ohne einen Zeitpunkt für den Beginn des Arbeitsverhältnisses gerichtlich feststellen zu lassen. Deshalb könnte die Arbeitgeberin nun versuchen, den Teilzeitfaktor runterzurechnen, die Eingruppierung klein zu machen, um damit dann eine große Rückforderung konstruieren zu können.“ Sollte man sich diesbezüglich nicht einigen, treffen sich die Parteien erneut vor Gericht.

Um dies zu verhindern und die Beschäftigung von Nicht Programmgestaltenden abseits individueller Klagen dauerhaft zu sichern, hat ver.di die DW-Verwaltungsdirektorin Barbara Massing zu Tarifverhandlungen aufgefordert, erklärt Kathlen Eggerling, die als Gewerkschaftssekretärin im ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg unter anderem für die Deutsche Welle zuständig ist. Auch sie sagt: „Die Erfolgsaussichten für eine Festanstellung sind zwar gut, aber dann geht es ja immer noch darum, den Teilzeitfaktor festzustellen. Man muss schauen, ob die DW einen Rückzahlungsanspruch von Honoraren geltend machen könnte, man müsste schauen, wie hoch die seitens des Senders nachzuzahlenden Altersversorgungsansprüche aus der betrieblichen Rente sind. All das sind so einige unwegsame Stellschrauben, bei denen dann eventuell noch weitergeklagt werden müsste.“ Den nicht programmgestaltenden DW-Freien rät Eggerling, die Kampagne „DW – Jobs mit Zukunft“ zu unterstützen, und den ver.di Mitgliedern darunter, sich beim ver.di-Senderverband in der Deutschen Welle oder direkt bei ihr beraten zu lassen und zu prüfen, wie die Chancen im Falle einer Statusklage stehen. „Je mehr Leute mitmachen, umso mehr Druck können wir für Tarifverhandlungen aufbauen.“

Sie sagt aber auch: „Allerdings ist die DW-Geschäftsführung natürlich an einen Stellenplan gebunden und mit dem ist es aktuell nicht möglich, mehr Leute festanzustellen.“ So würde sich der Sender zwar dafür einsetzen, mehr Stellen genehmigt zu bekommen, weiß Eggerling, „letztendlich ist das aber ein politischer Prozess“. Denn: Anders als der Bayerische Rundfunk, bei dem die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) infolge des neu abgeschlossenen Tarifvertrags die zu schaffenden Stellen genehmigt hatte, wird die Deutsche Welle nicht über den Rundfunkbeitrag, sondern größtenteils über einen Bundeszuschuss aus dem Etat der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) Monika Grütters finanziert. Der Gesamt-Etat des Auslandssenders wird in diesem Jahr 326,1 Millionen Euro im Vergleich zu 325 Millionen Euro im Vorjahr betragen. Entgegen des ursprünglichen Haushaltsentwurfs für 2018, nach dem die DW 6 Millionen Euro weniger erhalten sollte, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in seiner sogenannten „Bereinigungssitzung“ am 27. Juni eine einmalige Erhöhung um bis zu 7 Millionen Euro veranlasst, von denen 5 Millionen in die türkischsprachigen Angebote und 2 Millionen in das Kulturprogramm fließen sollen. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2019 sieht hingegen eine deutliche Aufstockung des Etats auf 350 Millionen vor. Auf Anfrage, ob damit auch die Schaffung von neuen Planstellen verbunden sei, heißt es aus Grütters‘ Behörde: „Der Stellenplan der Deutschen Welle bleibt zunächst unverändert. Derzeit befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit der Deutschen Welle zu dieser Thematik.“

Von DW-Verwaltungsdirektorin Massing gab es derweil eine Reaktion. Sie hat Verhandlungen zu diesem Zeitpunkt mit Verweis auf den Stellenplan, aber auch die derzeit laufenden intensiven Gespräche mit der Bundesregierung erst einmal abgelehnt.

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