ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

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Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen sei eine Video-Unit geschaffen worden, erklärte das ZDF auf Nachfrage. Sie sei in die Leitungsstrukturen der Hauptredaktion Aktuelles integriert worden. Die Dienste in der neuen Unit würden Beschäftigte leisten, die bereits für ZDFheute bzw. die „heute“-Redaktion arbeiteten.

Das Problem mit der Presseähnlichkeit

Im ZDF-Fernsehrat beschrieb Chefredakteurin Bettina Schausten im Juni das Aufgabenspektrum: Die Unit solle Bildmaterial gezielt für die Nachrichten-Plattform ZDFheute anbieten, „nicht mehr nur für die TV-Sendungen, sondern auch fürs Non-lineare“. Es gehe darum, dass man „zu allen Meldungen, die wir umsetzen wollen, auch das Bewegtbild haben“.

Es gebe ein wachsendes Bedürfnis der Nutzer*innen, „Nachrichten nicht nur textlich, sondern auch durch schnell verfügbares Bewegtbild zu verfolgen“, erklärte das ZDF weiter. Um Bildmaterial zu erhalten, verwende die Video-Unit unterschiedliche Quellen: ZDF-Material, etwa Interviews aus Sendungen oder Aufnahmen von sendereigenen Kamerateams vor Ort. Außerdem werde beispielsweise auf Material von Nachrichtenagenturen und aus sozialen Medien zurückgegriffen. Das verfügbare Bewegtbild werde redaktionell geprüft, wo nötig verifiziert und für die digitalen Angebote des ZDF aufbereitet.

Umorganisation beim ZDF

Im Juni sprach Schausten im Fernsehrat davon, dass es durch die Änderungen bei der Presseähnlichkeit „zu einer erheblichen Umorganisation und zu einer Mehrarbeit“ gekommen sei: So hätten „Abgrenzungsfälle ständig diskutiert werden müssen“. Auch habe es „einen ständigen Kontakt mit dem Justiziariat“ gegeben. Das habe sich inzwischen aber „ganz gut eingespielt“, erklärte Schausten. Das ZDF verwies ergänzend darauf, die neuen Anforderungen seien inzwischen in den redaktionellen Abläufen verankert, Einzelfallprüfungen und juristische Abstimmungen blieben jedoch ein zusätzlicher Aufwand.

Keinen relevanten Einfluss hätten die Änderungen bei der Presseähnlichkeit auf die Abrufe von Texte und Videos auf ZDFheute und in der ZDF-„heute“-App gehabt, so das ZDF: Die Zahlen seien insgesamt stabil geblieben.

Auch Nachrichten im KiKa betroffen

Die staatsvertragliche Neuregelung betrifft auch die Nachrichten für Kinder beim KiKa, den ARD und ZDF zusammen betreiben. Für das dortige Nachrichtenangebot „logo!“ ist das ZDF zuständig. Texte könnten auf logo.de und dem zugehörigen WhatsApp-Kanal immer wieder erst deutlich nach der TV-Ausstrahlung erscheinen, so das ZDF. Das betreffe auch aktuelle Nachrichtenereignisse. ZDF-Programmdirektorin Nadine Bilke sagte im Juni im Fernsehrat, die Hauptnutzung von „logo!“ im Netz verschiebe sich durch spätere Text-Veröffentlichung von bisher 19.00 Uhr auf etwa 20.00 Uhr.

In der Regel würden auf logo.de die Texte so von der Redaktion vorbereitet, dass sie veröffentlicht werden könnten, sobald die Videos für die Nachrichtensendung vorlägen, erklärte das ZDF auf Nachfrage. Eine weitere Folge der neuen Vorschriften sei, dass die Redaktion „weniger eigene Themen unabhängig von TV auf logo.de setzen“ könne. Aus redaktioneller Sicht hätten Text und Video für Kinder jeweils eigene Stärken, heißt es aus Mainz: Welche Form besser geeignet sei, hänge vom Thema, vom Bedürfnis der Nutzer*innen sowie von der jeweiligen Situation ab.

Mehr Video, weniger Text

Aufgrund der neuen Regelungen hat sich dem ZDF zufolge das Verhältnis von Video und Text zugunsten von Videos verschoben: Es werde auf logo.de vermehrt Video-Content eingebunden. Die Zahl der Videoabrufe und dortige die Verweildauer seien zuletzt gestiegen. Dagegen seien die Seitenaufrufe von Texten zurückgegangen.

Im Reformstaatsvertrag haben die Bundesländer die Regelungen zur Presseähnlichkeit für die öffentlich-rechtlichen Sender strenger gefasst. Die Presseverlage hatten zuvor Verschärfungen gefordert. Für eine Textberichterstattung ist grundsätzlich ein Bezug auf eine aktuelle Sendung erforderlich, die nicht länger als vier Wochen alt sein darf. Ausgenommen vom strikten Sendungsbezug sind etwa Schlagzeilen zu aktuellen Ereignissen („Breaking News“) und Faktenchecks.

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