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ver.di im ZDF schließt neuen Tarifvertrag für freie Mitarbeiter
Beschäftigungssicherheit und freie Mitarbeit – das klingt wie die Quadratur des Kreises, ist also eigentlich unmöglich. Doch genau dieses Kunststück ist ver.di bei Tarifverhandlungen im ZDF gelungen. In der deutschen Medienlandschaft konnte mit diesem Tarifvertrag erstmals eine Beschäftigungsform geschaffen werden, die Schutz vor Beendigung der Tätigkeit bietet und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dauerhaft den bisherigen Beschäftigungsumfang sichert. Und das sind noch längst nicht alle Errungenschaften dieses Tarifwerks!
Schon der Titel weist darauf hin, dass mit dem „Tarifvertrag zur Regelung der freien Mitarbeit im 2. Kreis“ etwas völlig Neues gelungen ist. Die Tarifpartner hatten zu Beginn der Verhandlungen vor drei Jahren die verschiedenen freien Beschäftigungsformen mit einem 3-Kreis-Modell strukturiert. Im 1. Kreis wurden klassische Freie wie Künstler, Moderatoren und Autoren zusammengefasst. Zum 2. Kreis gehörten die langjährigen freien Kolleginnen und Kollegen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem Mindestbeschäftigungsumfang von mehr als 110 Tagen beschäftigt waren. Alle übrigen und künftigen Freien schließlich sollten zum 3. Kreis gehören.
Auf dieser Grundlage verhandelten ver.di und DJV unter der Führung von Werner Ach, Vorsitzender von ver.di im ZDF und Bundesvorsitzender der Fachgruppe Medien, wie man mehr Beschäftigungssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen im 2. und 3. Kreis schafft.
Die Ergebnisse können sich sehen lassen. „Wir haben erreicht, dass die Beschäftigung der Freien im 2. Kreis in Zukunft unbefristet erfolgt. Und wir haben eine transparente Honorarstruktur abgeschlossen“, fasst Werner Ach zwei zentrale Ergebnisse zusammen. Mitarbeiter/innen, die zum 2. Kreis gehören, erhalten einen Honorarzeitvertrag der „bis auf weiteres“ gilt, also unbefristet ist, und der ein Beschäftigungsvolumen garantiert. Mit der neuen Honorarstruktur, die vier Honorarbänder für unterschiedliche Tätigkeitsniveaus und jeweils fünf Stufen vorsieht, entfallen die oft erniedrigenden Honorarverhandlungen. Das Honorar steigt für alle in einem vereinbarten Turnus.
Darüber hinaus werden rund 1.100 Freie des 2. Kreises in vielen Punkten festanstellungsähnlich: Es gibt einen Essenszuschuss, die gleichen Möglichkeiten zur Fortbildung, die Chance, durch Gehaltsumwandlung eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Erstmals erhalten die Freien zudem einen Familienbonus in Höhe von 50 Euro für jedes Kind.
Auch für freie Mitarbeiter/innen, die den Sprung in den 2.Kreis nicht geschafft haben, konnte ver.di Verbesserungen beim Bestands- und Rationalisierungsschutz erreichen. Davon profitieren insbesondere ältere Kolleginnen und Kollegen: „Es ist uns gelungen, den Zeitpunkt für die quasi Unkündbarkeit fünf Jahre nach vorne zu ziehen. Das wird zahlreiche Freie zusätzlich schützen“, zeigt sich Werner Ach zuversichtlich. Wenn nun noch alle Umsetzungsregelungen erarbeitet sind, könnte die freie Mitarbeit mit dem 3-Kreis-Modell eine runde Sache werden.