dju in ver.di steht gegenüber Zeitungsverlegern nicht in der Friedenspflicht
Die Tarifkommission der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat im November das Ergebnis der Tarifverhandlungen für Redakteur_innen an Tageszeitungen endgültig abgelehnt. Sie wird den zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und dem DJV abgeschlossen Tarifvertrag nicht nachzeichnen. Damit bleibt die dju ihrer Forderung nach einer tatsächlichen Reallohnsteigerung treu, für die viele Redakteur_innen an Tageszeitungen gestreikt hatten. Und sie folgt damit dem in einer Abstimmung abgegebenen Votum ihrer Mitglieder, diesem Deal eine klare Absage zu erteilen.
Der nunmehr allein mit dem DJV abgeschlossene Tarifvertrag sieht bei einer Laufzeit von 31 Monaten zwei Erhöhungen von 1,9 Prozent im Mai 2018 und 2,4 Prozent im Mai 2019 und Einmalzahlungen von 500 Euro in 2018 und 600 Euro im Jahr 2020 vor. Angesichts von bereits 2,0 Prozent Inflation in diesem Sommer war klar, das Angebot sei nicht mal ein Ausgleich für die Teuerungsrate der Tarifgehälter, heißt es in einer Tarifinformation. Aktuell melde das Statistische Bundesamt sogar 2,5 Prozent Preissteigerung für den Monat Oktober. Selbst die stärkeren Erhöhungen für Berufseinsteiger mit einer Mindesterhöhung von 135 Euro statt der linearen Erhöhung ab Mai 2018 stellen über die gesamte Laufzeit bis Ende Juli 2020 nur eine Erhöhung von 2,56 Prozent pro Jahr dar. Auch diese würden angesichts der steigenden Inflation wohl zu kaum spürbaren Einkommenssteigerungen führen.
Mehr als 1000 Beschäftigte zeigten in mehreren Streikwellen quer durch die Republik ihre Bereitschaft, für einen solchen Abschluss zu kämpfen. Das nach sechs Verhandlungen herbeigeführte Urabstimmungsergebnis von 90 Prozent für die Forderung von zweimal 2,8 Prozent für eine Laufzeit von maximal zwei Jahren und 150 Euro Mindesterhöhung für Berufseinsteiger_innen hat die Verhandlungskommission darin bestärkt, Kurs auf Reallohnsteigerung zu halten. Gemessen daran hatten die Verhandler_innen bereits in der Nacht vom 2./3. Juli eine Einigung mit den Verlegern abgelehnt und erneut um eine Abstimmung unter den an der Urabstimmung Beteiligten über das aus ihrer Sicht unzureichende Verhandlungsergebnis gebeten. Mit über 60 Prozent lehnte die Mehrheit der Befragten daraufhin den Tarifabschluss als unzureichend ab.
„Für uns ist klar: Wir können den Kolleginnen und Kollegen, die für die längst überfällige Reallohnsteigerung gekämpft haben, kein Ergebnis zumuten, das das Ziel ihres Kampfes weit verfehlt. Die Mitglieder der dju in ver.di haben in zwei Abstimmungen klargemacht, dass wir nur einen aus unserer Sicht besseren Abschluss mit echten Reallohnsteigerungen akzeptieren werden. Dass der flächendeckende Arbeitskampf nicht von beiden Gewerkschaften weitergeführt worden ist, bedauern wir. Wir werden uns nun, wo sich die Gelegenheit bietet, für unsere Forderungen einsetzen. Denn wir wollen mehr für die Kolleginnen und Kollegen, die in den Redaktionen immer mehr arbeiten und damit ihren Beitrag zur Zukunft der Zeitungen leisten!“, erklärte der dju-Tarifkommissions-Vorsitzende Klaus Schrage.
Damit bleibt die dju in ver.di in einer offenen Tarifauseinandersetzung. Eine Friedenspflicht besteht für die Zeitungsredaktionen nicht. Die dju fordert weiterhin die in der Urabstimmung gesetzten Tarifziele gegenüber dem BDZV und wird, notfalls bis zu einer zufriedenstellenden Einigung, auch streiken können.
Kommentar von Klaus Schrage in M Online: „Kein fauler Kompromiss“